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Was steht zu Frieden, Abrüstung, Beseitigung von Fluchtursachen im Koalitionsvertrag?

Aktualisiert: 26. Nov. 2021

Auszüge

Erinnerungskultur

Wir begreifen Erinnerungskultur als Einsatz für die Demokratie und Weg in eine gemeinsame Zukunft. Wir schützen unsere Gedenkstätten. Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes werden wir unter Einbezug des Deutschen Bundestages, der SED-Opferbeauftragten und der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas sowie im Zusammenwirken mit den in diesen Bereichen Aktiven aktualisieren und die Gedenkstättenarbeit auskömmlich finanzieren. Lokale Initiativen wollen wir fördern und Berichte von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen digital zugänglich machen. Wir treiben die Geschichtsvermittlung der und in die Einwanderungsgesellschaft voran. Das Förderprogramm "Jugend erinnert" wird verstetigt und modernisiert. Wir fördern Forschung in Gedenkstätten.

Gerade gegenüber unseren europäischen Nachbarn empfinden wir eine besondere Verantwortung; aber auch die aktuellen Debatten etwa in Griechenland oder der Ukraine zeigen, dass die gemeinsame Aufarbeitung nicht abgeschlossen ist. Wir unterstützen die Bundestagsbeschlüsse für ein Dokumentationszentrum "Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzungsherrschaft in Europa" und für einen Erinnerungs- und Begegnungsort im Gedenken an die Opfer der Besatzung Polens und die wechselvolle deutsch-polnische Geschichte. Wir wollen die Opfer der "Euthanasiemorde" und Zwangssterilisation offiziell als Opfer des Nationalsozialismus anerkennen.

Wir werden uns weiterhin der Aufgabe stellen, NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter – entsprechend dem Washingtoner Abkommen – an die Eigentümerinnen und Eigentümer zurückzuführen. Wir verbessern die Restitution von NS-Raubkunst, indem wir einen Auskunftsanspruch normieren, die Verjährung des Herausgabeanspruchs ausschließen, einen zentralen Gerichtsstand anstreben und die "Beratende Kommission" stärken.

Wir werden die Bundesstiftung Aufarbeitung stärken. Wir werden die festgeschriebenen Standorte der Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs qualitativ entwickeln. Die begleitende Forschungs- und Bildungsarbeit wird unterstützt. Wir unterstützen die Einrichtung des Archivzentrums SED-Diktatur und die Weiterentwicklung der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin zum Campus für Demokratie.

Wir wollen der Geschichte der Demokratie in Deutschland und ihren Orten mehr Sichtbarkeit verleihen. Die Förderung auch der Orte der Friedlichen Revolution ist uns ein besonderes Anliegen.


Koloniales Erbe

Um die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte voranzutreiben, unterstützen wir auch die Digitalisierung und Provenienzforschung des kolonial belasteten Sammlungsgutes und dessen Zugänglichmachung auf Plattformen. Im Dialog mit den Herkunftsgesellschaften streben wir Rückgaben und eine vertiefte ressortübergreifende internationale Kooperation an. Wir unterstützen insbesondere die Rückgabe von Objekten aus kolonialem Kontext. Außerdem entwickeln wir ein Konzept für einen Lern- und Erinnerungsort Kolonialismus.

Unsere Kulturpolitik leistet einen Beitrag für eine gemeinsame Zukunft zwischen Europa und Afrika. Wir schaffen ein Sonderprogramm "Globaler Süden". Wir wollen koloniale Kontinuitäten überwinden, uns in Partnerschaft auf Augenhöhe begegnen und veranlassen unabhängige wissenschaftliche Studien zur Aufarbeitung des Kolonialismus.


Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

Die internationale Kulturpolitik ist die Dritte Säule unserer Außenpolitik, sie verbindet Gesellschaften, Kulturen und Menschen und ist unser Angebot für eine Werte- und Verantwortungsgemeinschaft in Europa und weltweit. Wir werden sie weiter stärken, flexibilisieren, über Ressortgrenzen koordinieren und auf europäischer Ebene eng abstimmen. Wir werden umfassende Nachhaltigkeits-, Klima-, Diversitäts- und Digitalstrategien verabschieden. Wir stärken die Science Diplomacy durch internationale Kooperationen und Austausch, streben eine Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten an und verstehen sie als integralen Teil der Klimaaußenpolitik und des Green New Deals der EU.

Wir stärken die Beziehungen zwischen den Städten und bauen Urban Diplomacy aus, verstärken die Programme in europäischen Grenzregionen sowie die internationale Sportpolitik und den Bereich Religion und Außenpolitik. Wir unterstützen bedrohte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Anwältinnen und Anwälte, Künstlerinnen und Künstler sowie Studierende und richten ein Programm für Journalistinnen und Journalisten sowie Verteidigerinnen und Verteidiger der Meinungsfreiheit ein.

Wir werden Mittler, insbesondere das Goethe Institut, den Deutschen Akademischer Austauschdienst, die Alexander von Humboldt-Stiftung, das Deutsche Archäologische Institut und das Institut für Auslandsbeziehungen stärken und in der kulturellen Bildung neue Präsenzformate auch in Deutschland ermöglichen – ebenso wie die Einrichtung gemeinsamer Kulturinstitute zwischen den europäischen Partnern in Drittländern und den Aufbau einer digitalen europäischen Kulturplattform.

Wir unterstützen Chemnitz in seinen Vorbereitungen zur Europäischen Kulturhauptstadt 2025.

Im Rahmen der Museumsagentur unterstützen wir die Kooperation der Museen.

Die Aussöhnung mit Namibia bleibt für uns eine unverzichtbare Aufgabe, die aus unserer historischen und moralischen Verantwortung erwächst. Das Versöhnungsabkommen mit Namibia kann der Auftakt zu einem gemeinsamen Prozess der Aufarbeitung sein.

Wir werden die Zusammenarbeit in multilateralen Foren wie der UNESCO, den G7 und G20 stärken und eigene Maßnahmen wie den KulturGutRetter auch vor dem Hintergrund der Klimakrise ausbauen.

Wir wollen unser Auslandsschulnetz und das PASCH-Netzwerk durch einen Masterplan weiterentwickeln, einen Schulentwicklungsfonds auflegen, frühkindliche Bildung, Inklusion und die Schulleitungen stärken.

Wir wollen die Strategische Kommunikation im europäischen Verbund insbesondere im Bereich der Analyse und des SocialMediaMonitoring modernisieren und in Kooperation mit der Deutschen Welle an neuen Zielgruppen ausrichten und regionale Schwerpunkte setzen.



VII. Deutschlands Verantwortung für Europa und die Welt

Die Umbrüche, vor denen Deutschland steht, lassen sich nicht allein national bewältigen. Wir handeln im europäischen Selbstverständnis, eingebettet in das historische Friedens- und Freiheitsprojekt der Europäischen Union (EU). Eine demokratisch gefestigte, handlungsfähige und strategisch souveräne EU ist die Grundlage für unseren Frieden und Wohlstand. Wir setzen uns für eine EU ein, die ihre Werte und ihre Rechtsstaatlichkeit nach innen wie außen schützt und entschlossen für sie eintritt. Wir werden eine Regierung bilden, die deutsche Interessen im Lichte europäischer Interessen definiert. Als größter Mitgliedstaat werden wir unsere besondere Verantwortung in einem dienenden Verständnis für die EU als Ganzes wahrnehmen.

In den vergangenen Jahren haben wir in vielen Ländern eine Abkehr vom Multilateralismus erlebt. Internationale Zusammenarbeit muss daher neu vorangetrieben werden. Wir wissen um die globale Verantwortung, die Deutschland als viertgrößte Volkswirtschaft der Welt dafür trägt. Wir nehmen sie an und werden in unserer Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik Partnerschaften vertiefen, neu begründen und unsere Werte von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten verteidigen. Dafür suchen wir die enge Zusammenarbeit mit unseren demokratischen Partnern.


Europa

Eine demokratisch gefestigtere, handlungsfähigere und strategisch souveränere Europäische Union ist die Grundlage für unseren Frieden, Wohlstand und Freiheit. In diesem Rahmen bewältigen wir die großen Herausforderungen unserer Zeit wie Klimawandel, Digitalisierung und Bewahrung der Demokratie. Eine solche EU bleibt einer multilateralen und regelbasierten Weltordnung verpflichtet und orientiert sich an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDG).

Wir setzen uns ein für eine EU, die ihre Werte und ihre Rechtsstaatlichkeit nach innen wie außen schützt und entschlossen für sie eintritt. Als größter Mitgliedstaat werden wir unsere besondere Verantwortung in einem dienenden Verständnis für die EU als Ganzes wahrnehmen.


Zukunft der Europäischen Union

Die Konferenz zur Zukunft Europas nutzen wir für Reformen. Erforderliche Vertragsänderungen unterstützen wir. Die Konferenz sollte in einen verfassungsgebenden Konvent münden und zur Weiterentwicklung zu einem föderalen europäischen Bundesstaat führen, der dezentral auch nach den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit organisiert ist und die Grundrechtecharta zur Grundlage hat. Wir wollen das Europäische Parlament (EP) stärken, z. B. beim Initiativrecht; vorzugsweise in den Verträgen, andernfalls interinstitutionell. Wir werden der Gemeinschaftsmethode wieder Vorrang geben, aber wo nötig mit einzelnen Mitgliedstaaten vorangehen. Wir unterstützen ein einheitliches europäisches Wahlrecht mit teils transnationalen Listen und einem verbindlichen Spitzenkandidatensystem. Wenn bis zum Sommer 2022 kein neuer Direktwahlakt vorliegt, wird Deutschland dem Direktwahlakt aus 2018 auf Grundlage eines Regierungsentwurfes zustimmen.

Die Arbeit des Rates muss transparenter werden. Wir werden eine Initiative dafür ergreifen, dass Kommissionsvorschläge im Rahmen einer gesetzten Frist öffentlich im Rat debattiert werden. Wir werden Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat nutzen und ausweiten. Wir werden ein Verfahren festlegen, um die Information und Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundestages gemäß Art. 23 GG zu verbessern.

Die strategische Souveränität Europas wollen wir erhöhen. Dies bedeutet in erster Linie eigene Handlungsfähigkeit im globalen Kontext herzustellen und in wichtigen strategischen Bereichen, wie Energieversorgung, Gesundheit, Rohstoffimporte und digitale Technologie, weniger abhängig und verwundbar zu sein, ohne Europa abzuschotten. Wir werden kritische Technologie und Infrastruktur besser schützen, Standards und Beschaffung daran ausrichten und ein europäisches Open Source-5/6G-Konsortium initiieren. Europäische Unternehmen schützen wir besser gegen extraterritoriale Sanktionen.

Wir wollen Europa zu einem Kontinent des nachhaltigen Fortschritts machen und international vorangehen. Durch europäische Standards setzen wir Maßstäbe für globale Regelwerke.


Rechtsstaatlichkeit Wir wollen die Werte, auf denen sich die EU in Art. 2 Vertrag über die Europäische Union (EUV) gründet, effektiv schützen. Wir fordern die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge auf, die bestehenden Rechtsstaatsinstrumente konsequenter und zeitnah zu nutzen und durchzusetzen, auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), via Artikel 260 und 279 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Gleichzeitig werden wir im Rat die Anwendung der bestehenden Rechtsstaatsinstrumente (Rechtsstaatsdialog, Rechtsstaatscheck, Konditionalitätsmechanismus, Vertragsverletzungsverfahren, Empfehlungen und Feststellungen nach Artikel-7-Verfahren) konsequenter durchsetzen und weiterentwickeln. Wir werden den Vorschlägen der EU-Kommission zu den Plänen des Wiederaufbaufonds zustimmen, wenn Voraussetzungen wie eine unabhängige Justiz gesichert sind.

Wir unterstützen die EU-Kommission bei der Weiterentwicklung des Rechtsstaatsberichts durch länderspezifische Empfehlungen und wollen u. a. den Prozess mit unabhängiger Expertise weiter stärken. Wir setzen uns dafür ein und unterstützen, dass die EU-Kommission künftig auch Verfahren gegen systemische Vertragsverletzungen vorantreibt, indem sie einzelne Verfahren bei Verstößen gegen Rechtsstaatlichkeit gegen einen Mitgliedstaat bündelt. Wir wollen, dass die Rechte aus der EU-Grundrechtecharta vor dem EuGH künftig auch dann eingeklagt werden können, wenn ein Mitgliedstaat im Anwendungsbereich seines nationalen Rechts handelt. Um den EuGH zu stärken, sollte die Richterwahlzeit auf einmalig zwölf Jahre verlängert werden. Wir befähigen die liberalen Demokratien Europas dazu, Desinformation, Fake-News, Kampagnen, Propaganda sowie Manipulationen aus dem In- und Ausland besser abwehren zu können. Wir wollen das zivilgesellschaftliche Engagement durch die Stärkung gemeinnütziger Tätigkeit über Grenzen hinweg fördern. Wir wollen EU-Rechtsformen für Vereine und Stiftungen, die Äquivalenzprüfungen für Gemeinnützigkeit aus anderen Mitgliedstaaten vereinfachen und so grenzüberschreitende Spenden und Kooperationen EuGH-konform erleichtern.


Wirtschafts- und Währungsunion, Fiskalpolitik

Wir wollen die Wirtschafts- und Währungsunion stärken und vertiefen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) hat seine Flexibilität bewiesen. Auf seiner Grundlage wollen wir Wachstum sicherstellen, die Schuldentragfähigkeit erhalten und für nachhaltige und klimafreundliche Investitionen sorgen. Die Weiterentwicklung der fiskalpolitischen Regeln sollte sich an diesen Zielen orientieren, um ihre Effektivität angesichts der Herausforderungen der Zeit zu stärken. Der SWP sollte einfacher und transparenter werden, auch um seine Durchsetzung zu stärken.

Next Generation EU (NGEU) ist ein zeitlich und in der Höhe begrenztes Instrument und wir wollen, dass mit dem Wiederaufbauprogramm ein schneller und zukunftsgerichteter Aufschwung nach der Krise in ganz Europa gelingt. Das liegt auch im elementaren deutschen Interesse. Die im Rahmen NGEU verabredeten qualitativen Vorgaben und Reformmaßnahmen müssen eingehalten werden. Wir werden sicherstellen, dass die Rückzahlungen von NGEU nicht zu Kürzungen bei EU-Programmen und -Mitteln führen. Wir stehen zu den Erklärungen der EU-Institutionen vom 11. November 2020 und den Erklärungen und der Verordnung des Rats vom 14. Dezember 2020 und zu den Prinzipien und Vereinbarungen der Roadmap der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 22. Dezember 2020 und werden entsprechend die Vorschläge prüfen. Mittel für Zahlungen aus dem Jahreshaushalt wollen wir im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) flexibler gestalten und damit vor allem Programme für transnationale Infrastruktur, Forschung und Erasmus stärken.

Die etablierten Instrumente der Haushaltssicherung werden wir stärken (OLAF, EPPO, Europäischer Rechnungshof).

Preisstabilität ist elementar für den Wohlstand Europas. Die Sorgen der Menschen angesichts einer steigenden Inflation nehmen wir sehr ernst. Die EZB kann ihr Mandat, das vor allem dem Ziel der Preisstabilität verpflichtet ist, dann am besten ausüben, wenn die Haushaltspolitik in der EU und in den Mitgliedsstaaten ihrer Verantwortung nachkommt.


Investitionen

Eine europäische digitale Infrastruktur, ein gemeinsames Eisenbahnnetz, eine Energieinfrastruktur für erneuerbaren Strom und Wasserstoff sowie Forschung und Entwicklung auf dem Niveau der Weltspitze sind Voraussetzungen für die europäische Handlungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im 21. Jahrhundert. Dafür werden wir die Initiative ergreifen und mit unseren europäischen Partnern eine Investitionsoffensive anstoßen, die sich auf transnationale Projekte mit einem Mehrwert für die EU als Ganzes fokussiert sowie dem Lückenschluss von Netzen eine besondere Bedeutung zumisst. Dabei soll sowohl öffentliches als auch privates Kapital eine Rolle spielen.


Soziales Europa

Wir wollen die Menschen darin unterstützen, die immensen Herausforderungen der bevorstehenden Transformation und den Wandel selbstbestimmt zu gestalten. Wir wollen EU-weit die soziale Aufwärtskonvergenz befördern, den Binnenmarkt vervollständigen, die Säule sozialer Rechte umsetzen und soziale Ungleichheiten bekämpfen. Hierzu werden wir auch die europäischen Koordinierungsprozesse wie das Europäische Semester, nutzen. Tarifautonomie, Tarifpartner und Tarifbindung sowie die sozialen Sicherungssysteme in der EU und den Mitgliedstaten wollen wir vertragsgemäß stärken. Wir wollen demokratische Mitbestimmung auf europäischer Ebene und europäische Betriebsräte fördern und wirkungsvoll weiterentwickeln. Auch bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften müssen nationale Beteiligungsrechte respektiert und gesichert werden. Der Europäische Sozialfonds ist ein wichtiges Instrument, um soziale Inklusion zu fördern. Wo nötig, müssen bürokratische Hürden abgebaut werden. Wir wollen Kinderarmut bekämpfen und einen Schwerpunkt auf die Chancen und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen legen.

Unser Ziel ist die Verringerung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern europaweit. Wir unterstützen als eine Maßnahme die EU-Richtlinie für Lohntransparenz. Eine ehrgeizige Ausgestaltung muss die Situation möglichst vieler Frauen erfassen, bürokratiearm und mittelstandskonform umgesetzt werden und ein nach Betriebsgrößen und Leistung gestaffeltes Berichtssystem vorsehen. Wir setzen uns für eine Ausgestaltung ein, die Deutschland nicht zur Einführung eines Verbandsklagerechts zwingt, sondern ermöglicht, dass wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Durchsetzung ihrer individuellen Arbeitnehmerrechte durch Verbände im Wege der Prozessstandschaft ermöglichen.


Krisenfestes Europa

Wir setzen uns für einen starken EU-Katastrophenschutz, gemeinsame Beschaffung, Koordinierung der Produktion kritischer Güter sowie die Reduktion kritischer Importprodukte ein. Um die EU-Gesundheitsbehörden krisenfest zu machen, statten wir diese mit den erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen aus. Die Potenziale des Europäischen Gesundheitsdatenraumes sollen bei Wahrung von Datenschutz und Patientensouveränität erschlossen und der Kampf gegen Antibiotikaresistenz verstärkt werden.


Europapolitische Koordinierung

Wir wollen eine aktive Europapolitik betreiben und haben einen konstruktiven Gestaltungsanspruch, zu dem auch gehört, uns durch eine stringentere Koordinierung eindeutig und frühzeitig zu Vorhaben der Europäische Kommission zu positionieren. Im nationalen Gesetzgebungsprozess wird wie bisher die Europakonformität geprüft, ebenso wie die Frage, ob geplante nationale Maßnahmen auf europäischer Ebene zielführender umgesetzt werden können. Europäische Vorhaben prüfen wir auf ihre Subsidiarität.

Wir werden europäisches Recht bürokratiearm und bürgernah umsetzen. Ebenso machen wir uns auf europäischer Ebene für mittelstandsfreundliche Lösungen stark (KMU-Test).


Europäische Außen- und Sicherheitspolitik

Das außenpolitische Engagement der EU ist dem Frieden, den internationalen Menschenrechten und der Konfliktvermeidung verpflichtet. Unser Ziel ist eine souveräne EU als starker Akteur in einer von Unsicherheit und Systemkonkurrenz geprägten Welt. Wir setzen uns für eine echte Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Europa ein. Die EU muss international handlungsfähiger und einiger auftreten. Wir wollen deshalb die Einstimmigkeitsregel im EU-Ministerrat in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) durch Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit ersetzen und dafür mit unseren Partnern einen Mechanismus entwickeln, um auch die kleineren Mitgliedstaaten auf diesem Weg angemessen zu beteiligen. Den Europäischen Auswärtigen Dienst gilt es zu reformieren und zu stärken, einschließlich der Rolle der Hohen Vertreterin bzw. des Hohen Vertreters als echte "EU-Außenministerin" bzw. echtem "EU-Außenminister".

Wir stehen für einen umfassenden Sicherheitsbegriff. Krisenprävention und ziviles Krisenmanagement werden wir in besonderer Weise stärken, u. a. mehr ziviles Personal entsenden. Dem European Institute of Peace werden wir beitreten und das Exzellenzzentrum für zivile GSVP-Missionen in die institutionelle Förderung überführen.

Wir werden die Arbeiten am "Strategischen Kompass" konstruktiv mitgestalten, um Ziele und Mittel der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung ambitioniert als Teil des Integrierten Ansatzes auszugestalten. Wir treten für eine verstärkte Zusammenarbeit nationaler Armeen integrationsbereiter EU-Mitglieder ein, vor allem bei Ausbildung, Fähigkeiten, Einsätzen und Ausrüstung, so wie z. B. von Deutschland und Frankreich bereits geplant. Hierfür wollen wir gemeinsame Kommandostrukturen und ein gemeinsames zivil-militärisches Hauptquartier schaffen. Bei allen diesen Schritten muss die Interoperabilität und die Komplementarität mit Kommandostrukturen und Fähigkeiten der NATO gesichert bleiben. Zivile und militärische Missionen der EU betten wir stets in ein politisches Gesamtkonzept ein, das Konfliktursachen berücksichtigt, eine Exit-Strategie vorsieht und parlamentarisch kontrolliert wird. Bei der Zwischenevaluierung der Verordnung des Verteidigungsfonds soll das EP Mitsprache- und Kontrollrechte erhalten.


Europäische Partner

Uns leitet eine starke deutsch-französische Partnerschaft, die den Vertrag von Aachen und die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung mit Leben füllt, z. B. durch einen neuen strategischen Dialog. Ferner treiben wir erweiterte Formate wie das Weimarer Dreieck mit konkreten Projekten voran. Deutschland und Polen verbindet eine tiefe Freundschaft. Wir stärken hier die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Akteure (z. B. Deutsch-Polnisches Jugendwerk). Wir verbessern die Zusammenarbeit in Grenzräumen, z. B. durch Grenzscouts, Regionalräte und Experimentierklauseln.

Wir unterstützen den EU-Beitrittsprozess der sechs Staaten der Westbalkanregion und die hierfür notwendigen Reformen zur Erfüllung aller Kopenhagener Kriterien. In diesem Rahmen stärken wir die Zivilgesellschaft und unterstützen weitere Heranführungsschritte. Als Nächstes müssen die ersten EU-Beitrittskapitel mit Albanien und Nordmazedonien eröffnet, die Visaliberalisierung mit Kosovo beschlossen und die Verhandlungen mit Montenegro und Serbien fortgesetzt werden. Wir unterstützen den EU-geführten Normalisierungsdialog zwischen Kosovo und Serbien und die Bemühungen um dauerhaften Frieden in Bosnien und Herzegowina, aufbauend auf der Wahrung der territorialen Integrität und der Überwindung ethnischer Spaltung. Parallel zu den Beitrittsverhandlungen muss die EU ihre Aufnahmefähigkeit verbessern.

Wir bekennen uns zu einer gemeinsamen europäischen Politik gegenüber dem Vereinigten Königreich und streben in diesem Rahmen eine enge bilaterale Zusammenarbeit an. Wir bestehen auf die vollständige Einhaltung der beschlossenen Abkommen, insbesondere bezüglich des Nordirlandprotokolls und des Karfreitagsabkommens. Bei Nicht-Einhaltung der vereinbarten Standards und Verfahren setzen wir auf eine konsequente Anwendung aller vereinbarten Maßnahmen und Gegenmaßnahmen. Wir wollen unsere Anstrengungen in der Jugend-, Kultur- und Bildungspolitik in einem gemeinsamen europäischen Rahmen ausrichten, ggf. auch unter Einschluss der regionalen Ebenen.


Europäische Freizügigkeit

Die Freizügigkeit gehört zu den zentralen Errungenschaften der EU. Sie zu verteidigen und fair zu gestalten, ist uns wichtig. Die Integrität des Schengenraums wollen wir wiederherstellen und Ausnahmeregelungen restriktiver und nicht ohne Konsultationen unserer europäischen Partner nutzen. Bei zukünftigen Erweiterungen des Schengenraums wollen wir neben den bestehenden Sicherheitskriterien auch besonderes Augenmerk auf die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit und humanitäre Standards legen. Wir wollen die Bildungsfreizügigkeit in der EU stärken. Wir brauchen einen Digitalisierungsschub zum Abbau von Bürokratie, zur einfachen Handhabung von Freizügigkeit, schnelleren Geltendmachung bestehender Ansprüche sowie zur Erleichterung des Kampfs gegen Betrug und Missbrauch. Daher unterstützen wir einen neuen Anlauf zur Einführung einer Europäischen Sozialversicherungsnummer, auch um die Geltendmachung bestehender Portabilitätsansprüche zu erleichtern.

In den Mitgliedstaaten haben sich insbesondere bei freien Berufen unterschiedliche Systeme von Leistungserbringung, Selbstverwaltung und Selbstkontrolle herausgebildet. Diese Unterschiede gilt es bei Rechtsakten der EU zu berücksichtigen. Wir wollen eine Informationsplattform in allen EU-Sprachen zu Altersvorsorgesystemen, Sozialversicherungsansprüchen, Besteuerung und Portabilität sowie Informationen zum Arbeitsrecht in den Mitgliedstaaten. Wir wollen europaweit eine richtlinienkonforme Umsetzung der Entsenderichtlinie sowie deren einfache Handhabung und Durchsetzung zum Schutz entsandter Beschäftigter und effektive und effiziente Kontrollen, um gegen Missbrauch und Betrug vorgehen zu können. Dazu wollen wir eine bürokratiearme Umsetzung des deutschen Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, eine gute Ausstattung der Kontrollbehörden und breite Beratungsangebote für entsandte und mobile Beschäftigte. Bestimmte Dienstreisen wollen wir von der Notifizierungspflicht zur A1-Bescheinigung ausnehmen, wenn vor Ort keine Dienstleistungen erbracht oder Güter veräußert werden. Wir wollen die Europäische Arbeitsbehörde nutzen, um geltendes Recht durchzusetzen und Kontrollen besser zu koordinieren. Dazu braucht es ein klares Mandat, das Mitgliedstaaten zur Kooperation und gegenseitigen grenzüberschreitende Auskunft und Inspektionen anhält.


Integration, Migration, Flucht

Wir wollen einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik gestalten, der einem modernen Einwanderungsland gerecht wird. Dafür brauchen wir einen Paradigmenwechsel: Mit einer aktiven und ordnenden Politik wollen wir Migration vorausschauend und realistisch gestalten. Wir werden irreguläre Migration reduzieren und reguläre Migration ermöglichen. Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung und den Verpflichtungen, die sich aus dem Grundgesetz, der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Europarecht ergeben, um Geflüchtete zu schützen und Fluchtursachen zu bekämpfen.


Aufenthalts- und Bleiberecht

Wir wollen die Visavergabe beschleunigen und verstärkt digitalisieren. Auch um transnationale Arbeitsmigration zu ermöglichen, wollen wir, dass Aufenthaltsgenehmigungen nicht bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten erlöschen. Wir streben ein in sich stimmiges, widerspruchsfreies Einwanderungsrecht an, das anwenderfreundlich und systematisiert idealerweise in einem Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzbuch zusammengefasst wird.

Wir werden das komplizierte System der Duldungstatbestände ordnen und neue Chancen für Menschen schaffen, die bereits ein Teil unserer Gesellschaft geworden sind: Gut integrierte Jugendliche sollen nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen (§ 25a Aufenthaltsgesetz, AufenthG). Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten würdigen wir, indem wir nach sechs bzw. vier Jahren bei Familien ein Bleiberecht eröffnen (§ 25b AufenthG).

Der bisherigen Praxis der Kettenduldungen setzen wir ein Chancen-Aufenthaltsrecht entgegen: Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis gemäß §§ 25 a und b AufenthG).

Wir wollen Geduldeten in der Ausbildung und ihren Betrieben mehr Rechtssicherheit durch eine Aufenthaltserlaubnis (§ 60 c AufenthG) verleihen. Die Beschäftigungsduldung wollen wir entfristen und Anforderungen realistisch und praxistauglicher fassen. Die "Duldung light" schaffen wir ab. Tragen Geduldete nicht zur Klärung ihrer Identität bei, wird der Zeitraum der Duldung nicht für ein Bleiberecht angerechnet. Wir werden die Klärung der Identität einer Ausländerin oder eines Ausländers um die Möglichkeit, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, erweitern und werden hierzu eine gesetzliche Regelung im Ausländerrecht schaffen.

Arbeitsverbote für bereits in Deutschland Lebende schaffen wir ab. Einem an sich bestehenden Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis steht ein laufendes Asylverfahren nicht entgegen, sofern bei Einreise die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis bereits vorlagen.

Wir wollen eine präzisere Regelung für Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt, die nur ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht besitzen. Auch Opfer von Menschenhandel sollen ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft erhalten.


Integration

Für eine möglichst rasche Integration wollen wir für alle Menschen, die nach Deutschland kommen von Anfang an Integrationskurse anbieten. Die Kurse müssen passgenau und erreichbar sein. Die Bedingungen für Kursträger, Lehrende und Teilnehmende wollen wir verbessern. Kinder und Jugendliche sollen schnell Zugang zu Bildung bekommen. Deswegen wollen wir schulnahe Angebote kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland.

Wir wollen eine Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder und Kommunen und zudem die Unterstützung des Bundes in Form der Mittel, die für Integration verwendet werden, fortsetzen. Dabei wollen wir insbesondere rechtskreisübergreifende, vernetzte Kooperation in der kommunalen Integrationsarbeit (finanziell) stärken und weiterentwickeln. Wir schaffen ein Bundesprogramm zu Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration von Menschen aus (Süd)ost-Europa.

Die Migrationsberatung des Bundes (Jugendmigrationsdienste, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer) und die Migrantenselbstorganisationen werden wir angemessen fördern. Für eine schnelle und nachhaltige Arbeitsmarktintegration werden wir die auf den Integrationskursen aufbauenden Berufssprachkurse stärker fördern und die Mittel verstetigen.

Die Meldepflichten von Menschen ohne Papiere wollen wir überarbeiten, damit Kranke nicht davon abgehalten werden, sich behandeln zu lassen. Wir halten es für erforderlich, die psychosoziale Hilfe für geflüchtete Menschen zu verstetigen.


Asylverfahren

Asylverfahren müssen fair, zügig und rechtssicher ablaufen. Für schnellere Verfahren wollen wir das Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entlasten. Deshalb wird die Widerrufsprüfung künftig wieder anlassbezogen erfolgen. Auch werden wir dafür sorgen, dass Verwaltungsgerichte durch qualitativ hochwertige Entscheidungen des BAMF entlastet werden. Wir wollen schnellere Entscheidungen in Asylprozessen sowie eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung und werden dazu zügig einen Gesetzentwurf vorlegen. Weiter führen wir eine flächendeckende, behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ein, um mit informierten Antragstellerinnen und Antragstellern für eine Verfahrensbeschleunigung zu sorgen. Vulnerable Gruppen wollen wir von Anfang an identifizieren und besonders unterstützen.

Das Konzept der AnkER-Zentren wird von der Bundesregierung nicht weiterverfolgt.

Familienzusammenführung muss im Sinne der Integration und der Aufnahmefähigkeit der Gesellschaft gestaltet werden. Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen. Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen. Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen.

Wir werden das Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln. Wir wollen den Zugang für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zur Gesundheitsversorgung unbürokratischer gestalten. Minderjährige Kinder sind von Leistungseinschränkungen bzw. -kürzungen auszunehmen.

Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben. Wir starten eine Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Der Bund wird die Länder bei Abschiebungen künftig stärker unterstützen. Wir werden unserer besonderen humanitären Verantwortung gerecht und Kinder und Jugendliche grundsätzlich nicht in Abschiebehaft nehmen. Die freiwillige Ausreise hat stets Vorrang. Die staatliche Rückkehrförderung für Menschen ohne Bleiberecht wollen wir finanziell besser ausstatten. Um freiwillige Ausreisen zu fördern, wollen wir staatliche und unabhängige Rückkehrberatung systematisieren und stärken. Wir streben an, dass die zuständige oberste Bundesbehörde für einzelne Herkunftsländer einen temporären nationalen Abschiebestopp erlassen kann.

Asylanträge aus Ländern mit geringen Anerkennungsquoten werden zur Verfahrensbeschleunigung priorisiert.


Europäische und internationale Flüchtlingspolitik

Wir wollen neue praxistaugliche und partnerschaftliche Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern unter Beachtung menschenrechtlicher Standards schließen. Diese Vereinbarungen sollen ein Gesamtkonzept umfassen wie z. B. den Ausbau von wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Technologie-Transfer, Visa-Erleichterungen, Qualifizierungsmaßnahmen für den deutschen Arbeitsmarkt, Jobbörsen und die Zusammenarbeit bei der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender. Der Abschluss möglicher Abkommen wird nicht von finanzieller Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit abhängig gemacht. Zur Gestaltung solcher Migrationsabkommen setzt die Bundesregierung einen Sonderbevollmächtigten ein.

Wir setzen uns für eine grundlegende Reform des Europäischen Asylsystems ein. Unser Ziel ist eine faire Verteilung von Verantwortung und Zuständigkeit bei der Aufnahme zwischen den EU-Staaten. Wir wollen bessere Standards für Schutzsuchende in den Asylverfahren und bei der Integration in den EU-Staaten. Wir wollen irreguläre Migration wirksam reduzieren und Ursachen für die lebensgefährliche Flucht bekämpfen. Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden.

Der Asylantrag von Menschen, die in der EU ankommen oder bereits hier sind, muss inhaltlich geprüft werden. Die EU und Deutschland dürfen nicht erpressbar sein. Wir wollen verhindern, dass Menschen für geopolitische oder finanzielle Interessen instrumentalisiert werden. Deshalb setzen wir uns für rechtsstaatliche Migrationsabkommen mit Drittstaaten im Rahmen des Europa- und Völkerrechts ein. Wir werden hierfür prüfen, ob die Feststellung des Schutzstatus in Ausnahmefällen unter Achtung der GFK und EMRK in Drittstaaten möglich ist.

Auf dem Weg zu einem gemeinsamen funktionierenden EU-Asylsystem wollen wir mit einer Koalition der aufnahmebereiten Mitgliedstaaten vorangehen und aktiv dazu beitragen, dass andere EU-Staaten mehr Verantwortung übernehmen und EU-Recht einhalten. Die Aufnahmebereitschaft in Deutschland und der EU wollen wir stützen und fördern.

Wir wollen, dass Frontex auf Grundlage der Menschenrechte und des erteilten Mandats zu einer echten EU-Grenzschutzagentur weiterentwickelt wird. Das Ziel muss ein wirksamer und rechtsstaatlicher Außengrenzschutz sein, der transparent ist und parlamentarisch kontrolliert wird. Frontex soll sich im Rahmen des Mandats bei der Seenotrettung aktiv beteiligen.

Wir wollen Sekundärmigration in der EU reduzieren. Dazu wollen wir den Missbrauch der visafreien Reise verhindern und durch ein geordnetes Relocation-Programm dazu beitragen, dass Außengrenzstaaten die Bedingungen für Geflüchtete in ihren Ländern verbessern.

Es ist eine zivilisatorische und rechtliche Verpflichtung, Menschen nicht ertrinken zu lassen. Die zivile Seenotrettung darf nicht behindert werden. Wir streben eine staatlich koordinierte und europäisch getragene Seenotrettung im Mittelmeer an und wollen mit mehr Ländern Maßnahmen wie den Malta-Mechanismus weiterentwickeln. Wir streben eine faire Verantwortungsteilung zwischen den Anrainerstaaten des Mittelmeers bei der Seenotrettung an und wollen sicherstellen, dass Menschen nach der Rettung an sichere Orte gebracht werden.

Wir wollen die Ursachen von Flucht angehen, damit Menschen in Sicherheit und Würde leben können. Wir werden zudem die ausbeuterischen Verhältnisse auf den Fluchtwegen und Schleuserkriminalität bekämpfen.

Besonders in der Verantwortung stehende Aufnahme- und Transitländer von Geflüchteten wollen wir dauerhaft unterstützen, um für die Menschen und die aufnehmenden Gemeinden nachhaltige Perspektiven zu schaffen. Wir werden unseren Beitrag zu einer verlässlichen Finanzierung humanitärer Organisationen leisten.

Wir werden die geordneten Verfahren des Resettlement anhand der vom UNHCR gemeldeten Bedarfe verstärken. Wir werden ein humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes in Anlehnung an die bisher im Zuge des Syrien-Krieges durchgeführten Programme verstetigen und diese jetzt für Afghanistan nutzen.

Wir werden unsere Verbündeten nicht zurücklassen. Wir wollen diejenigen besonders schützen, die der Bundesrepublik Deutschland im Ausland als Partner zur Seite standen und sich für Demokratie und gesellschaftliche Weiterentwicklung eingesetzt haben. Deswegen werden wir das Ortskräfteverfahren so reformieren, dass gefährdete Ortskräfte und ihre engsten Familienangehörigen durch unbürokratische Verfahren in Sicherheit kommen.

Wir werden humanitäre Visa für gefährdete Personen ermöglichen und dazu digitale Vergabeverfahren einführen.


Außen, Sicherheit, Verteidigung, Entwicklung, Menschenrechte

Unsere Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik werden wir wertebasiert und europäischer aufstellen. Die deutsche Außenpolitik soll aus einem Guss agieren und ressortübergreifend gemeinsame Strategien erarbeiten, um die Kohärenz unseres internationalen Handelns zu erhöhen. Gemeinsam mit unseren Partnern, auch aus der Zivilgesellschaft, werden wir uns für die Bewahrung unserer freiheitlichen Lebensweise in Europa und den Schutz von Frieden und Menschenrechten weltweit einsetzen. Dabei leiten uns unsere Werte und Interessen.

Die strategische Souveränität Europas wollen wir erhöhen. Ziel ist eine multilaterale Kooperation in der Welt, insbesondere in enger Verbindung mit denjenigen Staaten, die unsere demokratischen Werte teilen. Dabei geht es auch um den Systemwettbewerb mit autoritär regierten Staaten und eine strategische Solidarität mit unseren demokratischen Partnern.

Die Menschenrechte als wichtigster Schutzschild der Würde des Einzelnen bilden dabei unseren Kompass. Das transatlantische Bündnis ist zentraler Pfeiler und die NATO unverzichtbarer Teil unserer Sicherheit. Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten einen unentbehrlichen Beitrag zum Schutz unseres Landes, für Frieden und internationale Sicherheit.

Wir setzen uns für eine Wiederbelebung der internationalen Abrüstung und Rüstungskontrolle ein. Unsere Sicherheit und der Schutz unserer Lebensgrundlagen erfordern globale Zusammenarbeit, eine Stärkung der Vereinten Nationen sowie eine regelbasierte internationale Ordnung. Wir setzen uns insbesondere für eine gemeinsame, konsequente Klimaaußenpolitik und Klimagerechtigkeit im Sinne des European Green Deal, der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens ein.

Der Einsatz für Frieden, Freiheit, Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Nachhaltigkeit ist für uns ein unverzichtbarer Teil einer erfolgreichen und glaubwürdigen Außenpolitik für Deutschland und Europa.

Multilateralismus

Wir setzen uns für die Stärkung der Vereinten Nationen (VN) als wichtigster Institution der internationalen Ordnung politisch, finanziell und personell ein. Eine Reform des VN-Sicherheitsrates bleibt ebenso unser Ziel wie eine gerechtere Repräsentanz aller Weltregionen. Wir unterstützen und stärken Initiativen wie die Allianz der Demokratien, die Allianz für den Multilateralismus entwickeln wir weiter. Wir setzen uns auch über unseren G7-Vorsitz für die Stärkung des Multilateralismus ein. Das Engagement für freien und fairen Handel ist Teil unserer internationalen Politik. Wir werden uns für den Schutz der Unabhängigkeit und autonomen Handlungsfähigkeit der Menschenrechtsinstitutionen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) einsetzen. Wir wollen die Institutionen und die Arbeitsfähigkeit des Europarates stärken und gegen alle Schwächungsversuche autoritärer Europaratsmitglieder verteidigen. Wir werden den deutschen Sitz der Vereinten Nationen in Bonn stärken.

Wir suchen aktiv den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Herausforderungen der internationalen Politik. Den Deutschen Bundestag unterrichten wir regelmäßig vor und nach wichtigen internationalen Gipfeln. Wir werden im ersten Jahr der neuen Bundesregierung eine umfassende Nationale Sicherheitsstrategie vorlegen.

Wir wollen, dass Deutschland im Sinne eines vernetzten und inklusiven Ansatzes langfristig drei Prozent seines Bruttoinlandsprodukts in internationales Handeln investiert, so seine Diplomatie und seine Entwicklungspolitik stärkt und seine in der NATO eingegangenen Verpflichtungen erfüllt. Wir wollen die Ziele des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst erreichen.

Gemeinsam mit unseren Partnern wollen wir im Sinne einer Feminist Foreign Policy Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und Mädchen weltweit stärken und gesellschaftliche Diversität fördern. Wir wollen mehr Frauen in internationale Führungspositionen entsenden, den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Resolution 1325 ambitioniert umsetzen und weiterentwickeln.

Deutschland betreibt eine aktive digitale Außenpolitik für ein globales, offenes Internet und eine konsistente EU-Digitalpolitik über Ressortgrenzen hinweg. Wir stärken unseren Einsatz in internationalen Gremien, Normen- und Standardisierungsprozessen sowie Multi-Stakeholder-Foren (z. B. IGF). Den Einsatz der globalen Zivilgesellschaft für digitale Bürgerrechte unterstützen wir. Wir wollen ein Völkerrecht des Netzes. In der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten wir mit unseren Partnern am Aufbau ihrer unabhängigen digitalen Infrastruktur zur Stärkung ihrer digitalen Souveränität, auch auf EU-Ebene. Wir verfolgen im digitalen Raum eine Politik der Abrüstung. Dazu gehören auch ein Stopp der Weitergabe von Überwachungstechnologien an repressive Regime sowie der Schutz ziviler Infrastruktur vor Cyberangriffen.

Die NATO bleibt unverzichtbare Grundlage unserer Sicherheit. Wir bekennen uns zur Stärkung des transatlantischen Bündnisses und zur fairen Lastenteilung. Wir bringen uns aktiv in den Prozess zur Entwicklung eines neuen Strategischen Konzepts ein, um die neuen Herausforderungen der NATO anzugehen. Die NATO-Fähigkeitsziele wollen wir in enger Abstimmung mit unseren Partnern erfüllen und entsprechend investieren. Wir setzen uns dafür ein, die politische Dimension der NATO zu stärken, auch um im Bündnis bestehende Spannungen zu adressieren. Solange Kernwaffen im Strategischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, hat Deutschland ein Interesse daran, an den strategischen Diskussionen und Planungsprozessen teilzuhaben. Vor dem Hintergrund der fortbestehenden Bedrohung für die Sicherheit Deutschlands und Europas nehmen wir die Sorgen insbesondere unserer mittel- und osteuropäischen Partnerstaaten ernst, bekennen uns zur Aufrechterhaltung eines glaubwürdigen Abschreckungspotenzials und wollen die Dialoganstrengungen der Allianz fortsetzen. Wir unterstützen die Bemühungen des Bündnisses zu konventioneller und nuklearer Abrüstung sowie Rüstungskontrolle. Wir werden den europäischen Pfeiler in der NATO stärken und uns für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen NATO und EU einsetzen.

Abrüstung, Rüstungskontrolle, Rüstungsexporte

Wir brauchen eine abrüstungspolitische Offensive und wollen eine führende Rolle bei der Stärkung internationaler Abrüstungsinitiativen und Nichtverbreitungsregimes einnehmen, u. a. bei der Stockholm-Initiative für Nukleare Abrüstung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass von der Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) 2022 ein wirklicher Impuls für die nukleare Abrüstung ausgeht. Unser Ziel bleibt eine atomwaffenfreie Welt (Global Zero) und damit einhergehend ein Deutschland frei von Atomwaffen. Wir setzen uns mit Nachdruck für ein Nachfolgeabkommen zu NewSTART ein, das neben neuen strategischen Nuklearwaffensystemen auch solche kurzer und mittlerer Reichweite umfasst. Wir setzen uns für Verhandlungen zwischen den USA und Russland zur vollständigen Abrüstung im substrategischen Bereich ein. Nuklearwaffenstaaten wie China wollen wir stärker in nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle einbinden.

Im Lichte der Ergebnisse der Überprüfungskonferenz des NVV und in enger Absprache mit unseren Alliierten werden wir als Beobachter (nicht als Mitglied) bei der Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages die Intention des Vertrages konstruktiv begleiten.

Wir wollen unser Engagement für biologische und chemische Sicherheit im Rahmen der Übereinkommen über das Verbot biologischer bzw. chemischer Waffen (BWÜ und CWÜ) stärken. Bewaffnete Drohnen wollen wir verstärkt in internationale Kontrollregime einbeziehen. Letale Autonome Waffensysteme, die vollständig der Verfügung des Menschen entzogen sind, lehnen wir ab. Deren internationale Ächtung treiben wir aktiv voran.

Wir wollen die friedliche Nutzung des Weltraums und des Cyber-Raums. Für waffentechnologische Entwicklungen bei Biotech, Hyperschall, Weltraum, Cyber und KI werden wir frühzeitig Initiativen zur Rüstungskontrolle ergreifen. Wir wollen dazu beitragen, Normen für verantwortliches Staatenverhalten im Cyberspace zu stärken. Wir unterstützen eine politische Erklärung gegen Explosivwaffen in bevölkerten Gebieten.

Für eine restriktive Rüstungsexportpolitik brauchen wir verbindlichere Regeln und wollen daher mit unseren europäischen Partnern eine entsprechende EU-Rüstungsexportverordnung abstimmen. Wir setzen uns für ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz ein. Unser Ziel ist es, den gemeinsamen Standpunkt der EU mit seinen acht Kriterien sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, die Kleinwaffengrundsätze und die Ausweitung von Post-Shipment-Kontrollen in einem solchen Gesetz zu verankern. Nur im begründeten Einzelfall, der öffentlich nachvollziehbar dokumentiert werden muss, kann es Ausnahmen geben. Den Rüstungsexportkontrollbericht werden wir transparent gestalten. Wir erteilen keine Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter an Staaten, solange diese nachweislich unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind.

Menschenrechte

Menschenrechtspolitik umfasst alle Aspekte staatlichen Handelns auf internationaler wie auch innenpolitischer Ebene. In einem globalen Umfeld, in dem auch von zentralen Akteuren die universelle Gültigkeit der Menschenrechte regelmäßig in Frage gestellt wird, wollen wir sie gemeinsam mit unseren Partnern verteidigen und für sie werben. Das Amt des/der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe werden wir aufwerten und mit mehr Personal ausstatten. Wir werden nationale Menschenrechtsinstitutionen, wie u. a. das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter finanziell und personell besser ausstatten. Wir werden die Bekämpfung von Menschenhandel ressortübergreifend koordinieren, die Unterstützungssysteme für Betroffene verbessern und ihre Rechte stärken. Im Ausland aus politischen Gründen inhaftierten Deutschen werden wir auch weiterhin unbürokratisch helfen und hierfür einen Fonds einrichten.

Zivilgesellschaften – insbesondere Journalistinnen, Aktivisten, Wissenschaftlerinnen und andere Menschenrechtsverteidiger – sind unverzichtbar für den Aufbau und Erhalt funktionierender Gemeinwesen. Wir verpflichten uns, diese Menschen und ihre Arbeit in besonderer Weise zu stärken und zu schützen, auch bei grenzüberschreitender Verfolgung. In diesem Zusammenhang wollen wir die Aufnahme von hochgefährdeten Menschen vereinfachen und einen sicheren Antragsweg gewährleisten. Zusätzlich werden wir Förder- und Schutzprogramme, u. a. die Elisabeth-Selbert-Initiative, ausbauen und längerfristig gestalten. An geeigneten Auslandsvertretungen werden wir weitere Stellen für Menschenrechtsarbeit schaffen.

Wir unterstützen den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werden wir stärken und die Umsetzung seiner Urteile in allen Mitgliedsländern mit Nachdruck einfordern. Der EU-Sanktionsmechanismus muss konsequent genutzt und besser mit unseren internationalen Partnern abgestimmt werden. Wir setzen uns bei den Mitgliedern des Europarats verstärkt für Ratifizierung und Umsetzung der Istanbul-Konvention ein.

Wir werden die Arbeit des VN-Menschenrechtsrats aktiv mitgestalten, das VN-Hochkommissariat für Menschenrechte stärken. Die Arbeit der VN-Vertragsorgane und Sonderberichterstatterinnen und ‑erstatter wollen wir stärken sowie die Ratifizierung weiterer Menschenrechtskonventionen anstreben. Das Zusatzprotokoll zum Sozialpakt der VN werden wir ratifizieren. Wir wollen die Rechte von Minderheiten auf internationaler Ebene und insbesondere innerhalb der EU stärken. Orientiert an den Yogyakarta-Prinzipien werden wir uns in den VN für eine Konvention für LSBTI-Rechte einsetzen. Wir wollen den Schutz der Menschenrechte im digitalen Zeitalter stärken und hierfür die Internetfreiheit und digitale Menschenrechte zu außenpolitischen Schwerpunkten machen. Die Initiative zum Recht auf Privatheit unterstützen wir. Wir setzen uns auf VN-Ebene für die Konkretisierung und Durchsetzung des Rechts auf saubere Umwelt ein.

Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen muss weltweit beendet werden. Deshalb engagieren wir uns für die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes und der Ad-hoc-Tribunale der VN und werden uns für die Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts einsetzen. Wir unterstützen die Einsetzung weiterer VN-geführter Fact-Finding-Missionen sowie die Arbeit von VN Untersuchungs- und Monitoring-Mechanismen, um zukünftige Strafprozesse zu ermöglichen. In Deutschland wollen wir die Kapazitäten bei Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch ausbauen.

Basierend auf den VN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte setzen wir uns für einen europäischen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte ein. Wir werden den nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte im Einklang mit dem Lieferkettengesetz überarbeiten.

Humanitäre Hilfe

Deutschland wird den Aufwuchs der Mittel für humanitäre Hilfe bedarfsgerecht verstetigen und erhöhen, auch mit Blick auf die sogenannten "vergessenen Krisen". Wir sind den Zielen des Humanitarian Development Peace Nexus und des Grand Bargain verpflichtet und werden an deren Umsetzung und fortwährender Weiterentwicklung engagiert und aktiv mitwirken. Wir werden dort jeden dritten Euro als flexible Mittel auszahlen und die Lokalisierung weiter ausbauen. Wir setzen uns für einen verbesserten Zugang für humanitäre Hilfe in Konfliktregionen und für einen verbesserten Schutz der Helferinnen und Helfer ein.

Zivile Krisenprävention und Friedensförderung

Die Leitlinien für Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung sind eine gute Basis für Deutschlands Engagement zur Krisenverhütung und Friedensförderung. Wir wollen Deutschlands Rolle bei der Entschärfung internationaler Krisen weiter ausbauen, dazu die Zusammenarbeit über Ressortgrenzen hinweg verbessern. Wir wollen Planziele definieren, um verlässlich und schnell Personal sowie finanzielle Mittel für zivile Krisenprävention bereitstellen zu können.

Verteidigung und Bundeswehr

Die Bundeswehr leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz und zur Verteidigung unseres Landes sowie unserer Partner und Verbündeten. Als Parlamentsarmee unterliegt sie der parlamentarischen Kontrolle. Neben den Auslandseinsätzen im Rahmen des Internationalen Krisen- und Konfliktmanagements, die auf dem Völkerrecht insbesondere der Beschlüsse der VN basieren, hat die Landes- und Bündnisverteidigung an Bedeutung gewonnen. Beide Aufgaben sind durch die Bundeswehr gleichermaßen zu erfüllen. Auftrag und Aufgabe der Bundeswehr müssen sich an den strategischen Herausforderungen und Sicherheitsbedrohungen unserer Zeit orientieren. Das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr muss sich daraus ableiten. Die Bundeswehr muss entsprechend ihres Auftrages und ihrer Aufgaben bestmöglich personell, materiell sowie finanziell verlässlich ausgestattet werden.

Die Strukturen der Bundeswehr müssen effektiver und effizienter gestaltet werden mit dem Ziel die Einsatzbereitschaft zu erhöhen. Dazu unterziehen wir Personal, Material und Finanzen einer kritischen Bestandsaufnahme. Der Modernisierungs- und Digitalisierungsprozess der Bundeswehr wird angemessen parlamentarisch begleitet.

Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Internationalen Sicherheit. Wir verbessern ihre Ausrüstung wie auch die der Bundeswehr. Wir beschleunigen die Modernisierung der Infrastruktur. Wir richten die Schwerpunkte bei der Beschaffung der Bundeswehr strategisch aus und modernisieren das Beschaffungswesen und seine Strukturen. Dies betrifft auch Materialverantwortung und Nutzung. Besondere Bedeutung kommen bei der Beschaffung der Digitalisierung, der Führungsfähigkeit und der Interoperabilität zu.

Wir stärken die rüstungstechnische Zusammenarbeit in Europa insbesondere mit hochwertigen Kooperationsprojekten, berücksichtigen dabei die nationalen Schlüsseltechnologien und ermöglichen kleinen und mittelständischen Unternehmen auch am Wettbewerb teilzunehmen. Ersatzbeschaffungen und marktverfügbare Systeme sind bei der Beschaffung zu priorisieren, um Fähigkeitslücken zu vermeiden.

Wir werden zu Beginn der 20. Legislaturperiode ein Nachfolgesystem für das Kampfflugzeug Tornado beschaffen. Den Beschaffungs- und Zertifizierungsprozess mit Blick auf die nukleare Teilhabe Deutschlands werden wir sachlich und gewissenhaft begleiten.

Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen. Unter verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten werden wir daher die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode ermöglichen. Bei ihrem Einsatz gelten die Regeln des Völkerrechts, extralegale Tötungen – auch durch Drohnen – lehnen wir ab.

Den neuen Bedrohungen im Cyberspace wollen wir durch eine ehrgeizige Cybersicherheitspolitik entgegentreten. Die Bundeswehr muss zudem in die Lage versetzt werden, im Verbund mit anderen Bundesbehörden im Cyber- und Informationsraum als Akteur erfolgreich zu bestehen. Die parlamentarische Kontrolle über den Einsatz von Cyber-Fähigkeiten der Bundeswehr muss gewährleistet sein.

Die Bundeswehr muss demografiefest und langfristig auch mit Blick auf die Altersstruktur ausbalanciert sein. Wir werden daher weitere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr einführen und dabei auch den Übergang der Soldaten auf Zeit in die Wehrverwaltung erleichtern sowie in die freie Wirtschaft verbessern. Die Innere Führung werden wir stärken. Maßnahmen der politischen Bildung werden wir zeitgemäß ausgestalten und ausbauen. Die umfassende Betreuung und Fürsorge von Soldatinnen und Soldaten und deren Angehörigen wird weiter ausgebaut. Ausbildung und Dienst an der Waffe bleiben volljährigen Soldatinnen und Soldaten vorbehalten. Wir unterstützen eine starke Reserve.

Alle Angehörigen der Bundeswehr müssen unzweifelhaft auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Wir werden Dienst- und Arbeitsrecht anpassen, um Extremistinnen und Extremisten umgehend aus dem Dienst entlassen zu können.

Wir bekennen uns zu Deutschlands Rolle und Verantwortung für Frieden, Freiheit und Wohlstand in der Welt. Als verlässlicher Partner in Systemen kollektiver Sicherheit werden wir an unserem außen- und sicherheitspolitischen Engagement festhalten. Gleichwohl muss jedem Einsatz der Bundeswehr eine kritisch-inhaltliche Auseinandersetzung und eine Überprüfung der Voraussetzungen vorausgehen sowie die Erarbeitung möglicher Exit-Strategien. Der Einsatz militärischer Gewalt ist für uns äußerstes Mittel und muss stets in eine realistische politische Bearbeitung von Konflikten und ihrer Ursachen eingebunden sein. Bewaffnete Einsätze der Bundeswehr im Ausland sind in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit, basierend auf Grundgesetz und Völkerrecht, einzubetten. Eine regelmäßige Evaluierung von laufenden Auslandseinsätzen werden wir sicherstellen.

Wir wollen die Evakuierungsmission des Afghanistan-Einsatzes in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufarbeiten. Zudem wollen wir den Gesamteinsatz in einer Enquete-Kommission mit wissenschaftlicher Expertise evaluieren. Die gewonnenen Erkenntnisse müssen praxisnah und zukunftsgerichtet aufbereitet werden, so dass sie in die Gestaltung zukünftiger deutscher Auslandseinsätze einfließen.

Entwicklungszusammenarbeit

Wir richten unser Handeln an der Agenda 2030 der VN mit ihren Nachhaltigkeitszielen (SDG) und einer werteorientierten Entwicklungspolitik aus. Wir setzen uns weltweit für nachhaltige Entwicklung, den Kampf gegen Hunger und Armut, Klimagerechtigkeit, Biodiversität und für eine sozial-ökologische Wende ein. Unser multilaterales Engagement verstärken wir deutlich. Wir wollen sicherstellen, dass Deutschland seine internationalen Verpflichtungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und Internationalen Klimafinanzierung erfüllt. Wir werden eine ODA-Quote von mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) einhalten. In diesem Rahmen setzen wir 0,2 Prozent des BNE für die ärmsten Länder des Globalen Südens (LDC) ein. Zusätzlich sollen die Mittel für die internationale Klimafinanzierung weiter aufwachsen. Die Ausgaben für Krisenprävention, Humanitäre Hilfe, AKBP und Entwicklungszusammenarbeit sollen wie bisher im Maßstab eins-zu-eins wie die Ausgaben für Verteidigung steigen auf Grundlage des Haushaltes 2021. Wir werden die ODA-Mittel auf Bundesebene unter den zuständigen Ressorts stärker koordinieren, um sie wirkungsvoller nutzen zu können.

Ernährungssicherheit und den Zugang zu sauberem Trinkwasser fördern wir mit nachhaltigen agrarökologischen Ansätzen sowie Wissens- und Technologietransfer gerade im Bereich kleinbäuerlicher Agrarwirtschaft. Deutsche und europäische Agrarexporte sollen nicht Märkte in den Partnerländern zerstören und mutwilliger Verzerrung des Nahrungsmittelmarktes durch Finanzmarktspekulation wollen wir aktiv begegnen. Wir werden von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, den Export von bestimmten Pestiziden zu untersagen, die in der EU aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind.

Gemeinsam mit Gewerkschaften, Unternehmen und Zivilgesellschaft setzen wir uns für faire und formelle Arbeitsbedingungen sowie existenzsichernde Löhne weltweit ein. Durch den Aufbau sozialer Sicherungssysteme wollen wir unsere Partnerländer aktiv im Kampf gegen Armut unterstützen. Wir wollen hierfür auch ein internationales Finanzierungsinstrument (Global Fund for Social Protection) für diejenigen Länder, die keine ausreichenden Ressourcen zur Verfügung haben, unterstützen.

Mit Klima- und Entwicklungspartnerschaften fördern wir beidseitigen Wissens- und Technologietransfer, den Ausbau Erneuerbarer Energien mit eigenständiger Wertschöpfung und lokalen Nutzungsmöglichkeiten, nachhaltige Infrastruktur und weitere Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in unseren Partnerländern. Dazu gehören auch Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität, zur Stärkung der Klimaresilienz, zur Überwindung von Energiearmut und am Verursacherprinzip orientierte Klimarisikoversicherungen.

Zur Erreichung der Klimaziele werden wir mehr in den Schutz bestehender Wälder und Moore und nachhaltige Aufforstungen investieren. Wir verstärken hierzu insbesondere unsere Ansätze zur Förderung der privatwirtschaftlichen und kleinbäuerlichen nachhaltigen Forstwirtschaft. Wir werden die Partnerländer bei ihrer stark ansteigenden Urbanisierung dabei unterstützen, diesen Prozess ressourcenschonend und klimasensibel zu gestalten und zu administrieren. Wir stärken die globale Gesundheitsarchitektur im Rahmen des One Health-Ansatzes. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll reformiert und gestärkt werden. Wir werden die Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung (WASH) ausbauen, die globale Impfallianz ausreichend ausstatten und die Bekämpfung von armutsassoziierten und vernachlässigten Tropenkrankheiten intensivieren.

Wir unterstützen die globale COVID-19-Impfkampagne COVAX und stärken sie finanziell sowie durch schnelle Lieferung von Impfstoffen. Wir unterstützen freiwillige Produktionspartnerschaften und den Transfer von Know-how, um die Produktionskapazitäten für Medikamente und Impfstoffe weltweit auszubauen. In diesem Sinne bringen wir uns konstruktiv in die internationalen Debatten um eine gerechte Impfstoffversorgung ein.

Wir stärken unser Engagement insbesondere für Grundbildung, duale Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildungsangebote sowie die entwicklungspolitische Bildungsarbeit der Zivilgesellschaft im Inland. Wir wollen durch digitale Technologien einen chancengleichen und freien Zugang zu Informationen und Teilhabe ermöglichen und diese insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Klima- sowie Ressourcenschutz einsetzen. Mit dem Ziel des gegenseitigen Lernens fördern wir den Austausch und Kooperationen zwischen innovativen Akteuren wie Start-ups in Industrie- und Entwicklungsländern.

Wir stärken die Rechte, Repräsentanz und Ressourcen von Frauen, Mädchen und marginalisierter Gruppen wie LSBTI. Die gleichberechtigte politische, wirtschaftliche und soziale Teilhabe, die Stärkung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte von Frauen und Mädchen sowie der uneingeschränkte Zugang zu gleichwertiger Bildung und Gesundheitsversorgung sind für uns zentral. Wir werden einen umfassenden Gender-Aktionsplan unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeiten und ihn finanziell unterlegen.

Wir stärken unsere Förderung der Zivilgesellschaft und die wichtige Rolle von Gewerkschaften, politischen und privaten Stiftungen und Kirchen, insbesondere in fragilen Kontexten. Die wichtige Arbeit der politischen Stiftungen mit Mitteln des BMZ soll auch künftig gesichert und verstärkt werden, insbesondere auch in den bisherigen Projektländern. Finanzielle Unterstützungsleistungen für regierungsnahe Akteure orientieren wir an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten, der Erweiterung von Freiräumen für zivilgesellschaftliche Akteure und Presse und der Bekämpfung von Korruption. Den Europäischen Demokratiefonds werden wir verstärkt unterstützen.

Unser Ziel ist ein neuer internationaler Schuldenmanagementkonsens. Wir unterstützen eine Initiative für ein kodifiziertes internationales Staateninsolvenzverfahren, das alle Gläubiger miteinbezieht und Schuldenerleichterungen für besonders gefährdete Ländergruppen umsetzt. Um die Eigeneinnahmen der Partnerländer zu erhöhen und Steuerflucht zu bekämpfen, werden wir rechtmäßige, effektive und transparente Steuersysteme fordern und fördern, die auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eliten einbeziehen.

Wir streben an, die Vergabe- und Förderrichtlinien des BMZ und des AA zu vereinfachen. Wir werden das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) und das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE) als unabhängige Instanzen stärken. Wir werden die ressortübergreifende Evaluierung der Verwendung der ODA-Mittel stärken. Wir überprüfen die Haushaltsstruktur zu den Sonderinitiativen, BMZ 2030 und die Länderliste.

Bilaterale und regionale Beziehungen

Die transatlantische Partnerschaft und die Freundschaft mit den USA sind ein zentraler Pfeiler unseres internationalen Handelns. Wir treten für eine Erneuerung und Dynamisierung der transatlantischen Beziehungen mit den USA und Kanada ein, die wir europäisch ausgestalten wollen. Gemeinsam wollen wir die regelbasierte internationale Ordnung stabilisieren, autoritären Entwicklungen begegnen und in der östlichen und südlichen Nachbarschaft der EU verstärkt zusammenarbeiten.

Wir streben eine ambitionierte Klima- und Energiepartnerschaft und eine enge Zusammenarbeit bei Menschenrechten, globaler Gesundheitspolitik, Handel, Konnektivität, internationalen Standards, Abrüstung sowie geo- und sicherheitspolitischen Fragen an. Wir suchen den intensiven transatlantischen Dialog zu Datensouveränität, Netzfreiheit und künstlicher Intelligenz. Wir wollen die Beziehungen mit dem Kongress, mit Bundesstaaten, Städten, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft sowie den Jugendaustausch fördern und in die ganze Breite des Landes und der Gesellschaft bringen.

Das Vereinigte Königreich ist für Deutschland einer der engsten Partner außerhalb der EU. Eine weiterhin enge Partnerschaft Großbritanniens mit der EU ermöglicht auch die Umsetzung einer anspruchsvollen Agenda. Auch in der Außen- und Sicherheitspolitik wollen wir die Zusammenarbeit.

Wir arbeiten gemeinsam mit der EU und ihren Mitgliedstaaten an der Fortentwicklung der Östlichen Partnerschaft. Staaten wie die Ukraine, Moldau und Georgien, die einen EU-Beitritt anstreben, sollen sich durch konsequente rechtsstaatliche und marktwirtschaftliche Reformen annähern können. Wir werden entschlossen und verlässlich auf demokratische Umbrüche reagieren und den Demokratiebewegungen ein Partner sein. Wir wollen durch zielgerichtete Visaerleichterungen den zivilgesellschaftlichen Austausch vereinfachen.

Wir werden die Ukraine weiter bei der Wiederherstellung voller territorialer Integrität und Souveränität unterstützen. Wir streben eine Vertiefung der Energiepartnerschaft mit der Ukraine an, mit starken Ambitionen in den Bereichen Erneuerbare Energie, Produktion von Grünem Wasserstoff, Energieeffizienz und CO2-Reduktion.

Wir stehen an der Seite der Menschen in Belarus und unterstützen ihren Wunsch nach Neuwahlen, Demokratie, Freiheit sowie Rechtsstaatlichkeit und fordern die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen. Die russische Einmischung zugunsten Lukaschenkos ist inakzeptabel. Die demokratische Opposition in Belarus werden wir durch weitere Angebote unterstützen. Sollte sich Lukaschenko nicht zu einem Kurswechsel entschließen streben wir eine Erweiterung der bestehenden EU-Sanktionen an, um dem Regime den Zugang zu Finanzmitteln zu erschweren.

Die deutsch-russischen Beziehungen sind tief und vielfältig. Russland ist zudem ein wichtiger internationaler Akteur. Wir wissen um die Bedeutung von substantiellen und stabilen Beziehungen und streben diese weiterhin an. Wir sind zu einem konstruktiven Dialog bereit. Die Interessen beider Seiten adressieren wir auf der Grundlage der Prinzipien des Völkerrechts, der Menschenrechte und der europäischen Friedensordnung, zu denen sich auch Russland bekannt hat. Wir achten die Interessen unserer europäischen Nachbarn, insbesondere unserer Partner in Mittel- und Osteuropa. Unterschiedlichen Bedrohungsperzeptionen werden wir Rechnung tragen und den Fokus auf eine gemeinsame und kohärente EU-Politik gegenüber Russland legen.

Wir fordern ein unverzügliches Ende der Destabilisierungsversuche gegen die Ukraine, der Gewalt in der Ostukraine und der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim. Der Weg zu einer friedlichen Lösung des Konflikts in der Ostukraine und die Aufhebung der diesbezüglichen Sanktionen hängt von der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen ab. Wir treten für die Lösung eingefrorener Konflikte in der Region ein.

Wir wollen mit Russland stärker zu Zukunftsthemen (z. B. Wasserstoff, Gesundheit) und bei der Bewältigung globaler Herausforderungen (z. B. Klima, Umwelt) zusammenarbeiten.

Wir kritisieren die umfassende Einschränkung bürgerlicher und demokratischer Freiheiten mit Nachdruck und erwarten von der russischen Regierung, dass sie der dortigen Zivilgesellschaft die Gelegenheit zum ungehinderten Kontakt mit deutschen Partnern gibt, und verstärken unser Engagement zu ihrer Unterstützung. Wir wollen die Möglichkeit des visafreien Reiseverkehrs aus Russland nach Deutschland für besonders wichtige Zielgruppen, zum Beispiel junge Menschen unter 25, schaffen.

Die Türkei bleibt für uns trotz besorgniserregender innenpolitischer Entwicklungen und außenpolitischer Spannungen ein wichtiger Nachbar der EU und Partner in der NATO. Die große Anzahl von Menschen mit biografischen Wurzeln in der Türkei schafft eine besondere Nähe zwischen unseren Ländern und ist selbstverständlich Teil der deutschen Gesellschaft.

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschen-, Frauen und Minderheitenrechte in der Türkei sind massiv abgebaut worden. Wir werden deswegen bei den Beitrittsverhandlungen keine Kapitel schließen und keine neuen öffnen. Wir werden die EU-Türkei-Dialogagenda mit Leben füllen und den Austausch mit der Zivilgesellschaft und Jugendaustauschprogramme ausbauen.

Die Sicherheit Israels ist für uns Staatsräson. Wir werden uns weiter für eine verhandelte Zweistaatenlösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 einsetzen. Die anhaltende Bedrohung des Staates Israel und den Terror gegen seine Bevölkerung verurteilen wir. Wir begrüßen die begonnene Normalisierung von Beziehungen zwischen weiteren arabischen Staaten und Israel. Wir machen uns stark gegen Versuche antisemitisch motivierter Verurteilungen Israels, auch in den VN.

Einseitige Schritte erschweren die Friedensbemühungen und müssen unterbleiben. Von der palästinensischen Seite erwarten wir Fortschritte bei Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Dies gilt ebenso für den Verzicht auf jede Form von Gewalt gegen Israel. Wir fordern den Stopp des völkerrechtswidrigen Siedlungsbaus.

Den Aufbau eines deutsch-israelischen Jugendwerks wollen wir in die Wege leiten. Wir werden das VN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) weiter finanziell unterstützen und dabei einen unabhängigen Monitoringprozess unterstützen, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

Frieden und Stabilität im Nahen und Mittleren Osten sind Teil unserer zentralen Interessen. Wir wollen die Potenziale der Zusammenarbeit Deutschlands und der EU mit der Region und der Staaten der Region untereinander ausschöpfen. Wir unterstützen Bemühungen in der Region, die mehr politische und ökonomische Teilhabe der Bevölkerung, v.a. von Frauen und jungen Menschen, ermöglichen. Wir fördern weiterhin demokratische Transformationsprozesse in der südlichen Nachbarschaft Europas. Zudem sollen durch Klimapartnerschaften mit ausgewählten Partnern technologische Innovationen in der Region vorangetrieben werden.

Wir setzen uns für einen zügigen Abschluss der Nuklearverhandlungen mit Iran (JCPoA) ein und erwarten die Umsetzung des Abkommens durch alle Signatarstaaten. Iran muss zur vollständigen und dauerhaften Einhaltung seiner Verpflichtungen gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zurückkehren. Wir erwarten von der iranischen Regierung eine deutliche Verbesserung der prekären Menschenrechtslage und die Freilassung aller politischen Gefangenen. Die Bedrohung des Staates Israel, das Raketenprogramm, die aggressive Regionalpolitik und Aufrüstung sowie die Unterstützung terroristischer Aktivitäten gefährden Frieden und Sicherheit massiv. Gemeinsam mit unseren Partnern in der Golfregion wollen wir vertrauensbildende Maßnahmen fördern und die begonnenen Annäherungsprozesse unterstützen.

Wir arbeiten daran, die humanitären Katastrophen in Syrien und Jemen einzudämmen, und setzen unsere humanitäre Hilfe auf hohem Niveau fort. Wir unterstützen aktiv die VN-geführten Friedensprozesse dieser Konflikte. Dazu gehören auch die Dokumentation, Aufarbeitung und Verfolgung von Kriegsverbrechen.

Wir setzen uns im Rahmen der laufenden VN-Bemühungen und des Berliner Prozesses für die Stabilisierung Libyens ein. Wir wollen unseren Beitrag leisten zur Stabilisierung des Iraks.

Deutschland wird sein Engagement für die Menschen in Afghanistan fortsetzen. Die Anerkennung der Regierung knüpfen wir an ihre Inklusivität und an die Bewahrung der Menschenrechte. Insbesondere werden wir uns für Frauen- und Mädchenrechte sowie für den Schutz und die Aufnahme derer einsetzen, die durch eine frühere Zusammenarbeit mit uns gefährdet sind. Wir werden zur Verhütung einer humanitären Katastrophe die VN-Durchführungsorganisationen finanziell und personell unterstützen.

Die afrikanischen Staaten und Europa sind historisch eng miteinander verbunden. Für die Zukunft streben wir mit Afrika eine enge Partnerschaft auf allen Ebenen an, bilateral und im Rahmen einer kohärenten EU-Afrika-Strategie. Die Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union sowie den afrikanischen Regionalorganisationen bauen wir aus. Frieden, Sicherheit, Wohlstand, nachhaltige Entwicklung, Gesundheit, der Einsatz gegen die Folgen der Klimakrise und die Stärkung von Multilateralismus sind Schwerpunkte unserer Zusammenarbeit. Wir kooperieren zur Förderung von EU-Afrika-Konnektivität, vor allem bei Digitalisierung, Energie und Infrastruktur, und bauen die Wissenschaftskooperation aus. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Afrikanische Freihandelszone zum Aufbau nachhaltiger Wertschöpfungsketten beiträgt. Afrikas Stärkung im regionalen und globalen Wirtschaftsaustausch unterstützen wir. Wir leisten insbesondere dort Unterstützung, wo eine Reformagenda für Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit verfolgt wird. Dazu werden wir uns weiterhin im Rahmen des G20 Compact with Africa engagieren. Wir werden uns weiterhin in der Sahelregion engagieren, um eine Ausbreitung der Instabilität zu verhindern. Unsere Unterstützungsleistungen im Bereich der zivilen Stabilisierungsmaßnahmen im Rahmen der Partnerschaft für Sicherheit und Stabilität als Teil der Koalition für den Sahel werden wir verstetigen und entsprechend neuen Bedarfen und orientiert an der politischen Verfasstheit der einzelnen Staaten anpassen. Von der malischen Übergangsregierung erwarten wir die Einhaltung des vereinbarten Übergangsfahrplans.

Wir wollen und müssen unsere Beziehungen mit China in den Dimensionen Partnerschaft, Wettbewerb und Systemrivalität gestalten. Auf der Grundlage der Menschenrechte und des geltenden internationalen Rechts suchen wir die Kooperation mit China, wo immer möglich. Wir wollen im zunehmenden Wettbewerb mit China faire Spielregeln. Um in der systemischen Rivalität mit China unsere Werte und Interessen verwirklichen zu können, brauchen wir eine umfassende China-Strategie in Deutschland im Rahmen der gemeinsamen EU-China Politik. Wir wollen die Regierungskonsultationen fortsetzen und stärker europäisch ausgestalten.

Wir streben eine enge transatlantische Abstimmung in der China-Politik an und suchen die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Ländern um strategische Abhängigkeiten zu reduzieren. Unsere Erwartung an die chinesische Außenpolitik ist, dass sie eine verantwortungsvolle Rolle für Frieden und Stabilität in ihrer Nachbarschaft spielt. Wir setzen uns dafür ein, dass territoriale Streitigkeiten im süd- und ostchinesischen Meer auf Basis des internationalen Seerechts beigelegt werden. Eine Veränderung des Status Quo in der Straße von Taiwan darf nur friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Im Rahmen der Ein-China-Politik der EU unterstützen wir die sachbezogene Teilnahme des demokratischen Taiwan in internationalen Organisationen. Wir thematisieren klar Chinas Menschenrechtsverletzungen, besonders in Xinjiang. Dem Prinzip "Ein Land – zwei Systeme" in Hong Kong muss wieder Geltung verschafft werden.

Aufbauend auf den Indo-Pazifik-Strategien Deutschlands und der EU setzen wir uns für eine freie und offene indo-pazifische Region auf der Grundlage globaler Normen und des Völkerrechts ein. Insbesondere in den Bereichen Stärkung des Multilateralismus, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, Klimaschutz, Handel und bei Digitalisierung wollen wir Fortschritte in der Kooperation erreichen. Wir wollen gemeinsam einen intensiven Dialog zu Frieden und Sicherheit im indo-pazifischen Raum befördern. Die EU-ASEAN Partnerschaft wollen wir vorantreiben. Wir wollen die Asien-Pazifik-Konferenz der deutschen Wirtschaft politisch aufwerten. Wir wollen den Ausbau unserer Beziehungen, inklusive auf parlamentarischer Ebene, mit wichtigen Wertepartnern wie Australien, Japan, Neuseeland und Südkorea vorantreiben. Mit Japan wollen wir regelmäßige Regierungskonsultationen beginnen. Wir haben ein herausragendes Interesse an der Vertiefung unserer strategischen Partnerschaft mit Indien durch die Umsetzung der Agenda für die deutsch-indische Partnerschaft und der EU-Indien Konnektivitätspartnerschaft. Vor allem diejenigen, die vom steigenden Meeresspiegel betroffen sind und sein werden, verdienen unsere verstärkte Unterstützung. Wir wollen uns aktiv für eine Infrastrukturentwicklung nach qualitativ hohen internationalen Standards einsetzen. Die Global Gateways-Initiative der EU ist dabei ein wichtiges Instrument.

Wir wollen unsere Wertegemeinschaft mit den Demokratien der Region Lateinamerika und Karibik stärken. Aufbauend auf der Lateinamerika- und Karibik-Initiative wird Deutschland sein Engagement ausweiten, um die Gesellschaften der Region in ihrem Kampf gegen Populismus, autoritäre Bewegungen und Diktaturen zu stärken. Aussöhnungs- und Friedensprozesse innerhalb der Staaten des Kontinents verdienen unsere Unterstützung. Wir sehen die Staaten der Region als zentrale Partner für multilaterale Zusammenarbeit, unter anderem bei der Bewahrung der Biodiversität, der Bekämpfung der Klimakrise und nachhaltigen Wirtschaftsbeziehungen.


Wir laden Euch von der Internationalen FriedensFabrik Wanfried (IFFW) und Forum 169. das überparteiliche Wahlkreisforum im Wahlkreis 169 ein, am Dienstag um 18 Uhr mit uns die friedenspolitischen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von GELB-GRÜN-ROT zu diskutieren:




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Erpresst die NATO die Ampel? Wollt ihr die Atomwaffen nicht, verlegen wir sie Richtung Russland!

Grüne und SPD treten für den Abzug der US-Atomwaffen aus Büchel ein. Auch die FDP verlangte in der Zeit von Westerwelle den Abzug der 20 Atomwaffen aus Büchel. In der Koalitionsvereinbarung haben die drei Parteien aber jetzt vereinbart, dass diese Menschheitszerstörenden Waffen bleiben sollen. Das US-Portal "Antiwar.com" führt das auch auf eine Drohung der NATO zurück, sonst die Konfrontation mit Russland zu verschärfen: "NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg sagte, wenn Deutschland die Atomwaffen nicht mehr beherbergen würde, würde die Allianz sie weiter nach Osten, näher an Russland, verlegen."



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