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Vor dem Internationalen Gerichtshof behauptet die deutsche Vertreterin, Berlin ergreife keine Partei im »israelisch-palästinensischen Konflikt«. Waffenlieferungen seien doch kein Problem

7. Sept.
7 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Sept.

Nicaragua hatte die BRD daher aufgefordert, Waffenlieferungen an Israel umgehend einzustellen. Die Bundesregierung genehmigte zwischen Januar und Juni dieses Jahres Rüstungslieferungen an Israel in Höhe von rund 800 Millionen Euro. Davon entfielen knapp 736 Millionen Euro allein auf den Zeitraum des zweiten Quartals zwischen April und Juni. Das heißt, in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 wurden etwa viermal mehr Lieferungen an Israel genehmigt als im gesamten Jahr 2025.

Junge Welt: Am Montag wehrten sich die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland erneut vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen den von Nicaragua erhobenen Vorwurf, Israels Genozid in Gaza mit der Lieferung von Kriegsgerät zu unterstützen. Konkret geht es bei den Terminen vom 7. bis zum 10. September aber um Fragen der Zuständigkeiten. Die BRD-Vertreter argumentieren nämlich, der IGH sei nicht zuständig. Denn um den deutschen Staat für seine Beihilfe zum Völkermord zu verurteilen, müsse zunächst einmal festgestellt werden, dass Israel tatsächlich einen solchen in Gaza begehe. Dafür müsse aber Israel auch an dem Verfahren beteiligt werden, so die deutsche Begründung.


Doch Nicaragua wirft der BRD nicht nur die Unterstützung Israels, sondern auch ganz eigene Verstöße gegen das Völkerrecht vor. Der deutsche Staat verstoße nicht nur gegen die Völkermordkonvention, sondern auch gegen das humanitäre Völkerrecht, hatte der international anerkannte französische Völkerrechtsprofessor Alain Pellet schon zu Beginn des Verfahrens 2024 argumentiert. Die 1948 von der UN-Generalversammlung beschlossene Völkermordkonvention verpflichtet die Vertragsparteien zur Verhinderung und Bestrafung von Völkermord. Beim humanitären Völkerrecht geht es um die in den Genfer Konventionen festgehaltenen Regeln des Kriegsvölkerrechts. Dazu gehört etwa das Gebot zur Unterscheidung zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie das Verbot von Kollektivstrafen wie dem Aushungern von Zivilisten. Beide Regeln werden nach Ansicht zahlreicher internationaler Beobachter wie Ärzte ohne Grenzen, Amnesty International oder auch der israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem durch Israels Militär verletzt. Nicaragua hatte die BRD daher aufgefordert, Waffenlieferungen an Israel umgehend einzustellen.


Erst vergangene Woche hatte der Spiegel unter Berufung auf Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag aktuelle Zahlen zu deutschen Rüstungslieferungen an Israel veröffentlicht. Demnach genehmigte die Bundesregierung zwischen Januar und Juni dieses Jahres Rüstungslieferungen an Israel in Höhe von rund 800 Millionen Euro. Davon entfielen knapp 736 Millionen Euro allein auf den Zeitraum des zweiten Quartals zwischen April und Juni. Das heißt, in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 wurden etwa viermal mehr Lieferungen an Israel genehmigt als im gesamten Jahr 2025. Rund 67 Prozent des Genehmigungswerts im zweiten Quartal entfallen der Regierung zufolge auf den Verkauf eines neuen U-Boots von TKMS an die israelische Marine. 21 Prozent entfallen auf deutsch-israelische Rüstungskooperationen für die Bundeswehr. Der Rest verteilt sich auf sogenannte sonstige Rüstungsgüter wie Munition, Sprengstoff und auch Handfeuerwaffen, die nicht als Kriegswaffen eingestuft sind.


Dennoch ergreife die Bundesrepublik keine Partei in dem »israelisch-palästinensischen Konflikt«, behauptete die deutsche Vertreterin, Julia Monar, am Montag vor dem IGH. Alle Waffenlieferungen aus Deutschland an Israel seien »strengen Genehmigungsvorschriften« unterworfen, die sogar über internationale Anforderungen hinausgehen würden. Monar bekräftigte einmal mehr Deutschlands »unerschütterliche Unterstützung« für Israel, fügte aber hinzu, dass der deutsche Staat gleichzeitig auch der weltgrößte Geldgeber für die »palästinensischen Gebiete« sei.


Die Bundesregierung wolle einen »andauernden Frieden« in Gaza, und dieses Ziel teile sie mit Nicaragua, so Monar. Doch habe sie »erhebliche Zweifel«, dass das von Nicaragua angestrengte Verfahren helfe, dieses Ziel zu erreichen. Monar forderte den IGH schließlich auf, die nicaraguanischen Vorwürfe zurückzuweisen.


In einer vorausgegangenen Sitzung hatten die Vertreter Nicaraguas die deutschen Hilfslieferungen nach Gaza bei gleichzeitigen Waffenlieferungen an Israel als »erbärmlich« bezeichnet. Am Dienstag können sie sich erneut zu Wort melden und auf den deutschen Antrag reagieren. Bis der Gerichtshof dann entscheidet, ob das Verfahren fortgesetzt wird, können mehrere Monate vergehen.

Das Hauptverfahren hat heute begonnen: Deutschland ist vor dem Internationalen Gerichtshof wegen Unterstützung des israelischen Genozids angeklagt



Deutschland wird vorgeworfen, Israel mit Waffen sowie mit politischen und finanziellen Entscheidungen bei einem Völkermord in Gaza unterstützt zu haben. Deutschlands Verteidigung argumentiert, das Verfahren sei ohne eine Beteiligung Israels unzulässig. Im Überblick von Itidal werden Hintergründe und Aussichten beleuchtet. Und die wichtige Frage: Wie wird das Urteil wahrscheinlich aussehen?


Nicaragua vs. Deutschland

Das Hauptverfahren wurde am Montag eröffnet. Es ist das erste mal, dass sich ein Land vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH), dem höchsten UN-Gericht, dafür verantworten muss, ein Land unterstützt zu haben, das einen Genozid begeht. Vor dem IGH können nur UN-Mitglieder, also Staaten, klagen. Geklagt hatte das mittelamerikanische Land Nicaragua. Bereits am 1. März 2024. Im April 2024 gab es dann bereits die ersten Verhandlungen. Noch im Eilverfahren vor dem Hauptverfahren. Dass der IGH die Klage überhaupt zuließ, war bereits ein Schock für die Bundesregierung, die in ihrem Verteidigungsschreiben eine Zurückweisung der Klage forderte.


Schon das Eilverfahren bewirkte etwas in Deutschland. Die Bundesregierung, die zuvor ihre Zahlungen für das UN-Hilfswerk für Palästinenser, UNRWA, nach Druck aus Israel einstellte, nahm die Zahlungen vor Eröffnung des Eilverfahrens wieder auf. Auch die Waffenlieferungen an Israel wurden kurzfristig vor dem Verfahren drastisch gesenkt. Genau das waren die zwei Hauptvorwürfe Nicaraguas gegen Deutschland. Damit wollte Deutschland umgehen, dass der IGH Maßnahmen anordnet. Und eben das gelang Deutschland auch. Der IGH sah keinen Anlass mehr, die Maßnahmen zu verhängen, äußerte aber tiefe Besorgnis über die Lage in Gaza und mahnte Deutschland, sich an seine völkerrechtlichen Pflichten beim Transfer von Waffen an Konfliktparteien zu erinnern, um zu verhindern, dass diese Waffen zur Verletzung der Völkermord- und der Genfer Konventionen benutzt werden. Nicaragua sah darin bereits einen außergerichtlichen Erfolg. Damit war es nicht vorbei. Der IGH ließ das Hauptverfahren zu.



Was Nicaragua vorwirft


Nicaragua hat Deutschland vor dem IGH verklagt, weil Berlin durch Waffenlieferungen und die zeitweilige Streichung der UNRWA-Gelder die Begehung eines Völkermords in Gaza erleichtere. Nicaragua stützt sich auf die Völkermordkonvention von 1948 und das humanitäre Völkerrecht und verortet den Fall im besetzten palästinensischen Gebiet, dessen Besatzung der IGH im Juli 2024 selbst für völkerrechtswidrig erklärt hat. In seiner 43-seitigen Klageschrift argumentiert Nicaragua, Deutschlands Versagen sei umso verwerflicher, weil es ein privilegiertes Verhältnis zu Israel pflege, mit dem es dessen Verhalten beeinflussen könnte. Es könne keine Frage sein, dass Deutschland zumindest um das ernsthafte Risiko eines Völkermords gewusst habe, sagte Botschafter Carlos José Argüello Gómez. An diesem Montag setzte er nach, Deutschland scheine nicht zwischen Selbstverteidigung und Völkermord unterscheiden zu können. Rückenwind bekommt diese Prämisse durch die UN-Untersuchungskommission, die am 16. September 2025 feststellte, dass Israel vier der fünf in der Völermordkonvention definierten Tathandlungen erfüllt, und die Verantwortung laut Vorsitzender Navi Pillay bei israelischen Stellen auf höchster Ebene verortet.


Wie Deutschland sich verteidigt

Deutschland beruft sich darauf, jeder Rüstungsexport durchlaufe eine strenge Einzelfallprüfung, und nannte Nicaraguas Darstellung an diesem Montag grob voreingenommen. Prozessual setzt Deutschland vor allem auf Verzögerung. Am 21. Oktober 2025, dem letztmöglichen Tag, erhob Deutschland Einreden gegen Zuständigkeit und Zulässigkeit, was das Hauptverfahren automatisch aussetzte, weshalb diese Woche nur über diese Vorfragen verhandelt wird. Deutschlands Hauptpunkt ist, dass Israel gar nicht Partei des Verfahrens ist. Nach der Monetary-Gold-Doktrin urteile der IGH grundsätzlich nicht über einen Streit, wenn er dafür zuerst die Verantwortung eines abwesenden Staates bewerten müsste. Über deutsche Beihilfe lasse sich also nicht entscheiden, ohne zuvor israelisches Verhalten zu beurteilen. Die Zahlen widersprechen der Rede von der strengen Prüfung allerdings. 2023 genehmigte Berlin Exporte für 326,5 Millionen Euro, eine Verzehnfachung gegenüber 2022, und im ersten Halbjahr 2026 waren es nach einem im November aufgehobenen Teil-Exportstopp rund 799 Millionen Euro, viermal so viel wie im gesamten Vorjahr. Kanzler Merz hält Israels Vorgehen ohnehin nicht für einen Völkermord.


Wer hat recht?

Israel ist in einem separaten Verfahren vor dem IGH wegen des Verbrechens des Genozids in Gaza angeklagt. Die Klage hat Südafrika eingereicht. Nebenkläger sind unter anderem Mexiko, Spanien, die Türkei oder Irland.


Der Ausgang gilt unter Völkerrechtlern als sicher. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird Israel vom IGH wegen des Genozids verurteilt. Denn der IGH erließ drei mal vorläufige Maßnahmen im Eilverfahren gegen Israel. Israel hielt sich in allen Fällen nicht daran. Das Gericht nannte die Klage Südafrikas gegen Israel “plausibel” und bestätigte mit den Maßnahmen Israels Verantwortung sowie fehlende Handlungen zur Verhinderung des Genozids.


Dass Israel einen Genozid begangen hat, weiß man also auch beim IGH in Den Haag. Dass Deutschland mit Unterstützung Israels auch diesen Genozid unterstützt haben wird, liegt ebenso auf der Hand.


Entscheidend wird also tatsächlich die trockene juristische Grundlagenfrage sein, ob die Klage ohne eine Beteiligung Israels am Verfahren berechtigt ist.



Was sagen Experten?


Unter Völkerrechtlern ist der Ausgang umstritten. Alles dreht sich darum, ob das Gericht über deutsche Beihilfe urteilen kann, ohne zuerst Israel zu bewerten, das nicht Partei ist. Skeptiker wie Parisa Zangeneh von der University of Galway halten Deutschlands Berufung auf das Monetary-Gold-Prinzip für tragfähig, weil zuvor eine Feststellung zu Israels Verantwortung nötig sei, ähnlich hatte IGH-Vizepräsidentin Julia Sebutinde 2024 argumentiert. Dagegen hält Adil Ahmad Haque von der Rutgers University Israel ausdrücklich nicht für einen unverzichtbaren Dritten, weil das Gericht allein Deutschlands eigene Pflichten prüfen müsse. Auch der Verfassungsblog sieht die Klage zumindest bei den humanitärrechtlichen Vorwürfen tragfähig, da dort der Nachweis eines ernsthaften Risikos genüge. Für Nicaragua spricht zudem die gefestigte Beihilfe-Rechtsprechung seit dem Bosnien-Urteil von 2007. Realistisch bleibt dennoch: Über die Einreden entscheidet das Gericht wohl in etwa sechs Monaten, ein Urteil zur Hauptsache läge Jahre entfernt und hinge teils am Verfahren Südafrika gegen Israel, das laut Reuters kaum vor Ende 2029 verhandelt wird.



Warum eigentlich Nicaragua?


Was will das vergleichsweise kleine Nicaragua von Deutschland? Nicaraguas Geschichte könnte ein Hinweis sein. 12 mal bereits klagte Nicaragua vor dem IGH. 1986 gewann Nicaragua vor dem IGH ein Verfahren gegen die USA. Damals ging es um die Unterstützung von Rebellen durch die USA. Als Reaktion darauf widerriefen die USA ihre Unterwerfungserklärung vor dem Gericht. Nicaragua sieht sich in einer Rolle des juristischen Streiters.


Die USA als Hauptunterstützer Israels ließen sich also nicht anklagen. Nicaragua verschickte im Februar 2024 diplomatische Schreiben an Kanada, die Niederlande, Großbritannien und Deutschland. Mit der Warnung, Israel nicht weiter zu unterstützen. Am Ende wurde nur Deutschland verklagt.


Nicaragua profitiert aber auch bei seinem Image. Einen Tag vor der Klageeinreichung legte die UN-Expertengruppe GHREN dem UN-Menschenrechtsrat ihren Bericht über Verbrechen des Diktators Nicaraguas, Daniel Ortega, vor. Nicaragua zeigt sich lieber in der Rolle des Klägers als in jener des Angeklagten.


 
 
 

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