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Unter Hinweis auf rassistische Gesetze aus der Kaiserzeit weist Gericht Gerson Liebls Klage ab

23. Mai 2022
1 Min. Lesezeit

Folgen des deutschen Kolonialismus: Er streitet für sein Recht

Rassistische Gesetze aus Kaiserzeiten wirken nach, wie der Fall Gerson Liebl zeigt. Erneut weist ein Gericht die Klage auf die deutsche Staatsbürgerschaft ab.

Wieder hat Gerson Liebl verloren: Seit 30 Jahren kämpft der Mann aus Togo für einen deutschen Pass mit dem Argument, dass er einen deutschen Großvater hatte, der in der Kolonialzeit Beamter im „deutschen Schutzgebiet“ war. Wiederholt hat er deswegen deutsche Behörden verklagt – aktuell wollte er das Land Berlin dazu verdonnern, ihm einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Ein solches Dokument bekommen im Ausland lebende Deutsche als Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit.

Doch diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht am Montag ab. Zwar gab Richter James Bews in der mündlichen Verhandlung zu, dass die Gesetze aus der Kaiserzeit „selbstverständlich rassistisch“ waren. Dies sei aber „für die Beurteilung der Rechtslage nicht erheblich“, führte er aus. „Politisch haben Sie Recht“, sagte er zu Liebl, „rechtlich nicht. Ich kann kein politisches Urteil fällen.“

Der Fall Liebl ist von öffentlichem Interesse, weil er exemplarisch zeigt, welche Probleme sich aus der kolonialen Vergangenheit Deutschlands – samt den entsprechenden Gesetzen – bis heute ergeben. Immer wieder stellt sich etwa die Frage, wie man mit Gesetzen umgeht, die aus heutiger Sicht inakzeptabel sind.

weiter: https://taz.de/Folgen-des-deutschen-Kolonialismus/!5852561/


 
 
 

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