Der neue Präsident des Landtages in Sachsen-Anhalt, AFD-Politiker Rausch, bestätigt Sonderplenum zu Russland, dem Krieg in der Ukraine und Wiederaufnahme der russischen Gaslieferungen nach Deutschland
Die Voraussetzungen für eine solche Sondersitzung regelt Paragraf 55 der Geschäftsordnung des Landtags. Verlangt ein Viertel der Mitglieder des Landtags oder die Landesregierung dessen Einberufung, muss der gewünschte Beratungsgegenstand angegeben werden. Der Präsident hat den Landtag daraufhin unverzüglich zu einer Sitzung einzuberufen, die zumindest diesen Beratungsgegenstand umfasst. Sie muss innerhalb angemessener Zeit und spätestens zwei Wochen nach Eingang des Antrags stattfinden.




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