Gruppe der Freunde der UN-Charta fordert, den Sanktionskrieg gegen jeden dritten Menschen zu beenden
Leider sind bei uns im Westen die meisten nicht informiert, was in der UNO-Charta, dem geltenden internationalen Recht steht, obwohl etwa das Grundgesetzt sich ausdrücklich dazu bekennt, dass das Völkerrecht deutschem Recht übergeordnet ist.

Wenn die im Westen Herrschenden es brechen, im Inland und den Außenbeziehungen, gibt es auch deshalb von den Bürgern kaum Widerstand. Der kommt aber jetzt von Staaten, die unter westlichen Brüchen des Völkerrechts leiden. Als Bürger sollten wir die gute UNO-Charta studieren. Wir haben den Link angehängt Und wir sollten für ihre Umsetzung in der konkreten Politik eintreten und mit den Kräften in anderen Ländern, die das Gleiche tun den Dialog suchen!
23. September 2023 (EIRNS) - Eines der weniger bekannten, aber wichtigen Treffen am Rande der UN-Generalversammlung am 22. September war das vierte Ministertreffen der "Gruppe der Freunde zur Verteidigung der Charta der Vereinten Nationen". Die Gruppe, die nach Angaben des russischen Außenministeriums inzwischen rund 20 Mitglieder zählt, wurde 2021 gegründet, um die in der UN-Charta verankerten Grundsätze der Souveränität, der Gleichheit der Staaten, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten und der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten gegen Unilateralismus und die so genannte "regelbasierte Ordnung" zu verteidigen. Die vier Dokumente ihres Treffens vom 22. September - eine allgemeine politische Erklärung und separate Erklärungen zu neokolonialen Praktiken, einseitigen Zwangsmaßnahmen und Ernährungssicherheit - machen deutlich, dass die Sicherung der universellen Menschenrechte auf Nahrung für alle Menschen und Entwicklung für alle Nationen im Mittelpunkt ihrer Diskussionen stand.
An dem Treffen am Freitag nahmen Vertreter von Algerien, Bolivien, China, Kambodscha, Kuba, der Demokratischen Volksrepublik Korea, Äquatorialguinea, Eritrea, Iran, der Demokratischen Volksrepublik Laos, Mali, Nicaragua, der Russischen Föderation, St. Vincent und die Grenadinen, Syrien, Venezuela und Simbabwe teil.
Die Gruppe der Freunde kündigt an, dass sie in der UN-Generalversammlung eine Plenardebatte über die Dringlichkeit eines "vollständigen und sofortigen Endes" der Sanktionen gegen Staaten durchsetzen will. Solche Maßnahmen verletzen "das Recht auf Entwicklung, Nahrung und Gesundheit ... sie stellen einen direkten und vorsätzlichen Angriff auf die Entwicklung dar und sind heute das größte Hindernis für die Umsetzung der Entwicklungspläne der Nationen, die solchen illegalen Maßnahmen ausgesetzt sind", heißt es in der Erklärung gegen "einseitige extraterritoriale Wirtschaftsmaßnahmen".
Schauen Sie sich das Ausmaß solcher Sanktionen an, deren "neue Generation ... viel grausamer und zerstörerischer als je zuvor" ist! Diese Maßnahmen "beeinträchtigen inzwischen das tägliche Leben von mehr als einem Drittel der Menschheit ... in mehr als dreißig Ländern auf der ganzen Welt."
Die Erklärung zur Ernährungssicherheit verurteilt ebenfalls den Einsatz von Sanktionen "als Taktik der Kriegsführung mit dem Ziel, ganze Völker auszuhungern oder auszurotten, auch durch den Entzug des Zugangs zu Nahrungsmitteln, als unmittelbare Folge der Anwendung solcher rechtswidrigen Maßnahmen" ....
"[D]ie fortgesetzte, systematische und unnachgiebige Verkündung, Anwendung und sogar Ausweitung einseitiger Zwangsmaßnahmen, die im Rahmen der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen keine Rechtsgrundlage haben, stellen unter anderem einen Affront gegen das Recht auf Nahrung und Entwicklung dar und haben direkte Auswirkungen auf den derzeitigen Zustand der weltweiten Ernährungsunsicherheit. Wir können in diesem Zusammenhang nicht genug betonen, wie grausam diese illegalen Maßnahmen sind, die unter anderem darauf abzielen, ganze Bevölkerungen ihrer Lebensgrundlage zu berauben, was einen eklatanten Verstoß gegen die grundlegenden Normen des internationalen Rechts darstellt.
Die Diskussion über die Ernährungssicherheit, bei der auch die Auswirkungen der Lebensmittelkartelle und die katastrophalen Folgen des Geldsystems für die Landwirtschaft angeprangert werden, bleibt nicht stehen, sondern nennt positive Maßnahmen, die notwendig sind, um den Hunger in der Welt zu beenden: Zusammenarbeit bei der Forschung im Bereich der modernen Agrartechnologie, die Entwicklung und der Transfer dieser Technologie, ein gerechteres Handelssystem, ein vorhersehbarer Zugang zu Finanzmitteln, damit die Nationen "angemessene und ausreichende langfristige Investitionen in ihre nationalen Ernährungssysteme tätigen können."

Gruppe von Freunden zur Verteidigung der Charta der Vereinten Nationen
Die Gruppe der Freunde zur Verteidigung der Charta der Vereinten Nationen ist eine Gruppierung bei den Vereinten Nationen, die im Juli 2021 in New York von 17 UN-Mitgliedstaaten gegründet wurde. nämlich (Algerien, Angola, Weißrussland, Bolivien, Kambodscha, China, Kuba, Nordkorea, Eritrea, Iran, Laos, Nicaragua, Russland, St. Vincent und die Grenadinen, Palästina, Syrien und Venezuela). In der Folge sind Äquatorialguinea, Simbabwe und Mali der Gruppe beigetreten und haben ihre derzeitige Mitgliedschaft auf 20 Länder erweitert.
Das Hauptziel der Gruppierung ist es, eine Botschaft zur Unterstützung des Gründungsvertrags der Vereinten Nationen abzugeben, der gemeinhin als UN-Charta bezeichnet wird und darauf abzielt, Multilateralismus und Diplomatie gegenüber der Anwendung von Gewalt gegen vermeintliche Verstöße anderer UN-Mitgliedstaaten zu fördern. [1][2] Die Gruppierung wurde von Venezuela initiiert. [3]
Geschichte[Bearbeiten]
Als Reaktion auf die Gründung der Gruppe erklärte ein hochrangiger europäischer Diplomat, der unter der Bedingung der Anonymität mit Reuters sprach: "Diese sogenannten Freunde sind diejenigen, die am meisten getan haben, um die Charta zu brechen. Vielleicht sollten sie damit beginnen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten in ihren eigenen Ländern zu respektieren." [4]
In dem Konzeptpapier vom 10. März 2021 heißt es: "Die Welt erlebt einen zunehmenden Rückgriff auf Unilateralismus, der durch isolationistische und willkürliche Handlungen gekennzeichnet ist, einschließlich der Verhängung einseitiger Zwangsmaßnahmen oder des Rückzugs aus wegweisenden Abkommen und multilateralen Institutionen, sowie durch Versuche, kritische Bemühungen zur Bewältigung gemeinsamer und globaler Herausforderungen zu untergraben." [4]
Im September 2022 nahmen 5 weitere Länder (Burundi, Äthiopien, Namibia, Südafrika und Vietnam) sowie Mali (jetzt offizielles Mitglied) als Gäste und/oder Beobachter am 3. Ministertreffen der Freundesgruppe teil, das am Rande der Hochrangigen Woche der UN-Generalversammlung in New York City stattfand. [5]
Im Dezember 2022 hielt die Gruppe ihr erstes Treffen der nationalen Koordinatoren in Teheran ab, was zur Veröffentlichung ihrer fünften politischen Erklärung führte. [6]
Die Gruppe der Freunde ist seit ihrer Gründung im Juli 2021 in New York tätig und hat im ersten Quartal 2023 ihre Aktivitäten in Genf aufgenommen. Die Mitglieder des Freundeskreises haben sich darauf geeinigt, weiterhin andere potenzielle Räume für die Erweiterung des Aktionsradius der Gruppe zu identifizieren, insbesondere auf andere Städte, die Büros der Vereinten Nationen oder andere internationale Organisationen beherbergen.
Mitgliedschaft[Bearbeiten]
Die folgenden Länder sind Mitglieder der Gruppe der Freunde zur Verteidigung der UN-Charta, mit einer Aufteilung nach Kontinenten wie folgt: 7 in Asien, 6 in Afrika, 3 in Nordamerika, 2 in Europa und 2 in Südamerika. [7][8]
Algerien
Angola (inaktiv)
Belarus
Bolivien
Kambodscha
China
Kuba
Nordkorea
Äquatorialguinea
Eritrea
Iran
Laos
Mali
Nicaragua
Palästina
Russland
St. Vincent und die Grenadinen
Syrien
Venezuela
Zimbabwe
Politische Positionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Die Gruppe setzt sich für ein multipolares System in den internationalen Beziehungen ein. Er wendet sich gegen die Praxis des einseitigen Interventionismus und gegen "Konzepte oder Vorstellungen, die nicht international vereinbart worden sind", wie z.B. die "Schutzverantwortung" oder eine "sogenannte "regelbasierte Ordnung". [9] Die Gruppe setzt sich für die Aufhebung von Sanktionen und einseitigen Zwangsmaßnahmen gegen ihre Mitglieder wie Nicaragua, Iran und Simbabwe ein. Die Gruppe setzt sich für Palästina ein, befürwortet die Vollmitgliedschaft in der UNO und das Recht auf eine Hauptstadt in Ostjerusalem. Die Gruppe bekräftigt ihr "festes Engagement für die gerechte Sache Palästinas" und verpflichtet sich zu "unerschütterlicher Solidarität mit dem heldenhaften palästinensischen Volk in seinem anhaltenden Kampf für seine unveräußerlichen Rechte, Freiheit und Gerechtigkeit". Sie versuchen, Bemühungen zu unterstützen, "die darauf abzielen, die israelische Besatzung zu beenden, die eine illegale koloniale Besatzung und ein Apartheidregime darstellt, und die Unabhängigkeit des Staates Palästina mit Ostjerusalem als Hauptstadt zu erreichen". [10]
UNO-Carta:
Die Charta der Vereinten Nationen
Die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) ist der Gründungsvertrag der Vereinten Nationen (United Nations). Ihre universellen Ziele und Grundsätze bilden die Verfassung der Staatengemeinschaft, zu der sich alle inzwischen 193 Mitgliedstaaten bekennen.
Sie wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco am Ende der Konferenz der Vereinten Nationen für internationale Organisation unterzeichnet und trat am 24. Oktober 1945 in Kraft. Das Statut des Internationalen Gerichtshofs ist ein wesentlicher Bestandteil der Charta.

Wir, die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen,
künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat,
unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen,
Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können,
den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern,
und für diese Zwecke
Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben,
unsere Kräfte zu vereinen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren,
Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, daß Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird, und
internationale Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern –
haben beschlossen, in unserem Bemühen um die Erreichung dieser Ziele zusammenzuwirken.
Dementsprechend haben unsere Regierungen durch ihre in der Stadt San Franzisko versammelten Vertreter, deren Vollmachten vorgelegt und in guter und gehöriger Form befunden wurden, diese Charta der Vereinten Nationen angenommen und errichten hiermit eine internationale Organisation, die den Namen “Vereinte Nationen“ führen soll.
rtikel 1
Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;
2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;
3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;
4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.
Artikel 2
Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden Grundsätzen:
1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.
2. Alle Mitglieder erfüllen, um ihnen allen die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern, nach Treu und Glauben die Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen.
3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
5. Alle Mitglieder leisten den Vereinten Nationen jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme, welche die Organisation im Einklang mit dieser Charta ergreift; sie leisten einem Staat, gegen den die Organisation Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen ergreift, keinen Beistand.
6. Die Organisation trägt dafür Sorge, daß Staaten, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind, insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.
7. Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.
Artikel 3
Ursprüngliche Mitglieder der Vereinten Nationen sind die Staaten, welche an der Konferenz der Vereinten Nationen über eine Internationale Organisation in San Franzisko teilgenommen oder bereits vorher die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben und nunmehr diese Charta unterzeichnen und nach Artikel 110 ratifizieren.
Artikel 4
(1) Mitglied der Vereinten Nationen können alle sonstigen friedliebenden Staaten werden, welche die Verpflichtungen aus dieser Charta übernehmen und nach dem Urteil der Organisation fähig und willens sind, diese Verpflichtungen zu erfüllen.
(2) Die Aufnahme eines solchen Staates als Mitglied der Vereinten Nationen erfolgt auf Empfehlung des Sicherheitsrats durch Beschluß der Generalversammlung.
Artikel 5
Einem Mitglied der Vereinten Nationen, gegen das der Sicherheitsrat Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen getroffen hat, kann die Generalversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrats die Ausübung der Rechte und Vorrechte aus seiner Mitgliedschaft zeitweilig entziehen. Der Sicherheitsrat kann die Ausübung dieser Rechte und Vorrechte wieder zulassen.
Artikel 6
Ein Mitglied der Vereinten Nationen, das die Grundsätze dieser Charta beharrlich verletzt, kann auf Empfehlung des Sicherheitsrats durch die Generalversammlung aus der Organisation ausgeschlossen werden.





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