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Großbritannien besetzt weiter illegal Diego Garcia: Droht jetzt auch Bewohnern Agaledas Vertreibung

Großbritannien kolonialisiert weiter die zu Mauritius gehörende Insel Diego Garcia. Es hat die Bewohner:innen von der Insel vertrieben, zwangsumgesiedelt, um die Insel militärisch zu nutzen und hat den USA einen Militärstützpunkt auf der illegal besetzten Insel verpachtet. Seegerichtshof sprach die Chagos-Inseln samt US-Basis "Diego Garcia" Mauritius zu, aber Großbritannien will British Indian Ocean Territory mit der Militärbasis Diego Garcia nicht übergeben. Der Staat, der vorgibt, mit Militärinterventionen in Ländern wie Irak Menschenrechte durchsetzen zu wollen, tritt selbst Menschenrechte und Selbstbestimmung mit Füßen und missachtet internationales Recht. Auch hier zeigen die NATO-Staaten der Welt: Wir haben die Waffen und niemand kann uns hindern, internationales Recht und die Menschenrechte zu brechen. Jetzt könnte den Menschen der Nachbarinsel durch Indien das gleiche Schicksal drohen.

Eine Jumbo-Jet-Landebahn für 300 Inselbewohner

Eine solche Piste steht auf der Insel Agalega im Indischen Ozean vor der Fertigstellung. Agalega gehört zu Mauritius, ist aber rund 1000 Kilometer nördlich der Hauptinsel gelegen. Es misst gerade einmal 12 Kilometer von Norden bis Süden. 300 Menschen wohnen dort. Bisher gab es eine kurze Landebahn von 800 Metern Länge. Die reichte für die kleinen Propellermaschinen der Küstenwachen von Mauritius völlig aus.

Das alles deutet darauf hin, dass eine Militärbasis im Bau ist. Darauf gestossen ist der Nachrichtensender al-Jazeera. Bauherr der Anlage ist laut Recherchen der Journalisten Indien.

Experten äussern gegenüber al-Jazeera die Vermutung, dass Indien Überwachungsflugzeuge des Typs Poseidon P-8I stationieren könnte. Das Flugzeug, das Boeing für die indischen Streitkräfte baut, hat eine Reichweite von 2200 Kilometern – und kann dabei vier Stunden über dem Gebiet bleiben, das es überwacht.


Der grosse Flugzeugparkplatz deutet darauf hin, dass die Überwachungsflugzeuge fest auf Agalega stationiert werden könnten. Damit könnte Indien die Überwachung des Indischen Ozeans weit nach Süden ausdehnen. Das ist von gewaltigem strategischem Nutzen.

Baut Indien auf einer abgelegenen Insel im Indischen Ozean eine Militärbasis?

Satellitenbilder zeigen verdächtige Bauarbeiten auf einer weit abgelegenen Insel, die zu Mauritius gehört. Vermutet wird, dass es sich um eine indische Militärbasis handelt. Bei den Inselbewohnern weckt das Ängste. Denn es gibt einen abschreckenden Präzedenzfall.

Auch die US-Basis Diego Garcia gehört zu Mauritius

Welchen strategischen Wert ein Stützpunkt auf einer abgelegenen Insel im Indischen Ozean hat, zeigen die USA. Seit 1971 betreiben sie die Basis Diego Garcia. Von dort fliegen Langstreckenbomber und Überwachungsflugzeuge regelmässig Einsätze in Krisengebieten von Afghanistan über den Irak bis Afrika.


Diego Garcia gehört zur Gruppe der Chagos-Inseln, die ursprünglich Teil von Mauritius waren. Doch bevor London Mauritius in die Unabhängigkeit entliess, löste es die Chagos-Inseln aus seiner damaligen Kolonie heraus. Offiziell handelt es sich um das British Indian Ocean Territory. 1966 verpachtete London die Insel an Washington. Fünf Jahre später wurde der Stützpunkt Diego Garcia eröffnet.


Die Generalversammlung der Uno hat Grossbritannien immer wieder dafür angeprangert, dass es an den Chagos-Inseln festhält. Im Februar 2019 schrieb der Internationale Gerichtshof in Den Hag in einem Rechtsgutachten, dass der Prozess der Dekolonialisierung von Mauritius nicht abgeschlossen sei und Grossbritannien die Verwaltung der Chagos-Inseln so rasch als möglich beenden müsse. London weigert sich, dies umzusetzen.

Schwierigkeiten, auf die eigene Insel zurückzukehren

Für die 300 Einwohner von Agalega ist Diego Garcia ein Beispiel, das Angst einflösst. Denn die ursprünglichen Einwohner der Chagos-Inseln wurden zwangsevakuiert und dürfen bis heute nicht in ihre Heimat zurückkehren.

Gegenüber al-Jazeera sagten Bewohner von Agalega, dass sie Schwierigkeiten hätten, auf ihre Insel zurückzukehren, wenn sie diese einmal verliessen. Eine Frau berichtet davon, dass sie seit acht Jahren unfreiwillig auf der Hauptinsel von Mauritius festsitze. Sie habe noch Verwandte auf Agalega. Doch jedes Mal, wenn sie ein Billett für das Schiff zu ihrer Heimatinsel kaufen wolle, heisse es, dass es schon ausgebucht sei.

Die Bewohner von Agalega befürchten, dass sich die unrühmliche Geschichte der Chagos-Inseln wiederholt, wenn die indische Militärbasis auf ihrer Insel einmal in Betrieb geht.

https://www.nzz.ch/international/satellitenbilder-indien-baut-militaerbasis-im-indischen-ozean-ld.1638846



Die abgelegene Insel Diego Garcia im Indischen Ozean ist das grösste Atoll des Chagos-Archipels, der wiederum zum British Indian Ocean Territory gehört. Diego Garcia liegt 750 Kilometer südlich vom südlichsten Punkt der Malediven und 1800 Kilometer östlich der Seychellen. Die Briten verpachteten die Insel 1966 für fünfzig Jahre an die USA. Während die Amerikaner und Briten die Insel in den folgenden Jahren zu einem militärischen und geheimdienstlichen Stützpunkt machten, wurden die Einwohner nach Mauritius und auf die Seychellen zwangsumgesiedelt. Der Rechtsstreit um eine Rückkehr dauert immer noch an.

https://www.nzz.ch/international/das-geheimnisvolle-atoll-1.18324728


Seegerichtshof spricht Chagos-Inseln samt US-Basis "Diego Garcia" Mauritius zu Großbritannien will British Indian Ocean Territory mit der Militärbasis Diego Garcia nicht übergeben

Hamburg – Großbritannien muss im Fall des umstrittenen Chagos-Archipels im Indischen Ozean eine weitere juristische Niederlage hinnehmen. Der Internationale Seegerichthof der Vereinten Nationen (International Tribunal for the Law of the Sea, ITLOS) in Hamburg entschied am Donnerstag, dass Großbritannien keine Souveränität über die Inselgruppe zusteht. Damit wird eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes (International Court of Justice, ICJ) in Den Haag von Februar 2019 bestätigt. Diesem Urteil folgend kritisierten die ITLOS-Richter London für das beharrliche Ignorieren des Spruches, der eine Übergabe bis Ende 2019 verlangte.

https://www.derstandard.at/story/2000123727770/seegerichtshof-spricht-chagos-inseln-mauritius-zu



Rechtliche Folgen der Abtrennung des Chagos-Archipels von Mauritius im Jahr 1965


ÜBERBLICK ÜBER DEN FALL

Am 22. Juni 2017 nahm die Generalversammlung die Resolution 71/292 an, in der sie den Gerichtshof unter Bezugnahme auf Artikel 65 der Satzung des Gerichtshofs ersuchte, ein Gutachten zu folgenden Fragen abzugeben


"a) War der Prozess der Entkolonialisierung von Mauritius rechtmäßig abgeschlossen, als Mauritius 1968 nach der Abtrennung des Chagos-Archipels von Mauritius und unter Berücksichtigung des Völkerrechts, einschließlich der in den Resolutionen der Generalversammlung 1514 (XV) vom 14. Dezember 1960, 2066 (XX) vom 16. Dezember 1965, 2232 (XXI) vom 20. Dezember 1966 und 2357 (XXII) vom 19. Dezember 1967 enthaltenen Verpflichtungen, die Unabhängigkeit gewährt wurde?

(b) Welche völkerrechtlichen Konsequenzen, einschließlich der Verpflichtungen, die in den oben genannten Resolutionen zum Ausdruck kommen, ergeben sich aus der fortgesetzten Verwaltung des Chagos-Archipels durch das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auch im Hinblick auf die Unfähigkeit von Mauritius, ein Programm für die Umsiedlung seiner Staatsangehörigen, insbesondere derjenigen chagossischer Herkunft, auf den Chagos-Archipel durchzuführen?"

Einunddreißig Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union reichten schriftliche Erklärungen ein, und zehn Staaten und die Afrikanische Union gaben schriftliche Kommentare zu den schriftlichen Erklärungen ab. Zehn Staaten und die Afrikanische Union gaben anschließend schriftliche Stellungnahmen zu diesen schriftlichen Erklärungen ab. Einundzwanzig Staaten und die Afrikanische Union haben an der mündlichen Verhandlung teilgenommen, die vom 3. bis 6. September 2018 stattgefunden hat.


In seinem Gutachten vom 25. Februar 2019 kam der Gerichtshof zu dem Schluss, dass "der Prozess der Entkolonialisierung von Mauritius nicht rechtmäßig abgeschlossen war, als dieses Land der Unabhängigkeit beitrat" und dass "das Vereinigte Königreich verpflichtet ist, seine Verwaltung des Chagos-Archipels so schnell wie möglich zu beenden". Bevor der Gerichtshof zu dieser Schlussfolgerung gelangte, befasste er sich zunächst mit der Frage, ob er für die Abgabe des von der Generalversammlung beantragten Gutachtens zuständig war. Nachdem der Gerichtshof festgestellt hatte, dass er für die Abgabe des beantragten Gutachtens zuständig ist, prüfte er die von mehreren Teilnehmern aufgeworfene Frage, ob er es dennoch ablehnen sollte, diese Zuständigkeit nach seinem Ermessen auszuüben. Er kam zu dem Schluss, dass es angesichts seiner Rechtsprechung "keine zwingenden Gründe für eine Ablehnung des von der Generalversammlung beantragten Gutachtens" gebe.


Nach Prüfung der tatsächlichen Umstände der Abtrennung des Archipels von Mauritius und der Umsiedlung der Chagossianer aus diesem Gebiet befasste sich der Gerichtshof mit den ihm von der Generalversammlung vorgelegten Fragen, wobei er feststellte, dass es "keine Notwendigkeit gab, die ihm zur Stellungnahme in diesem Verfahren vorgelegten Fragen neu zu formulieren".


Bei der Prüfung der ersten Frage wandte sich der Gerichtshof der Art, dem Inhalt und der Tragweite des Selbstbestimmungsrechts zu, das auf den Prozess der Entkolonialisierung von Mauritius anwendbar ist. Er erinnerte zunächst daran, dass die Charta der Vereinten Nationen die Achtung des Grundsatzes der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung der Völker zu einem ihrer Ziele gemacht hat und Bestimmungen enthält, die es den nicht selbstverwalteten Gebieten ermöglichen, sich letztlich selbst zu verwalten. Darüber hinaus stellte der Gerichtshof fest, dass "die Verabschiedung der Resolution 1514 (XV) einen entscheidenden Moment in der Konsolidierung der Staatenpraxis im Bereich der Entkolonialisierung darstellt" und dass "sowohl die Staatenpraxis als auch die opinio juris zu der betreffenden Zeit den gewohnheitsrechtlichen Charakter des Rechts auf territoriale Integrität eines nicht selbstverwalteten Gebiets als logische Folge des Rechts auf Selbstbestimmung bestätigen". Der Gerichtshof vertrat die Auffassung, dass die Völker nicht selbstverwalteter Gebiete berechtigt sind, ihr Recht auf Selbstbestimmung in Bezug auf ihr Gebiet als Ganzes auszuüben, dessen Integrität von der Verwaltungsmacht geachtet werden muss. Nachdem der Gerichtshof die Funktionen der Generalversammlung in Fragen der Entkolonialisierung untersucht hatte, prüfte er im Rahmen seiner Analyse des auf den Prozess der Entkolonialisierung von Mauritius anwendbaren Völkerrechts auch die Verpflichtungen, die sich aus den in der ersten Frage des Gerichtshofs genannten Resolutionen der Generalversammlung ergeben. Nach Ansicht des Gerichtshofs "hat die Generalversammlung, als sie das Vereinigte Königreich aufforderte, seinen internationalen Verpflichtungen bei der Durchführung des Prozesses der Entkolonialisierung von Mauritius nachzukommen, im Rahmen der Charta und im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben, die Anwendung des Selbstbestimmungsrechts zu überwachen, gehandelt". Nach einem Hinweis auf die Umstände, unter denen die Kolonie Mauritius der Abtrennung des Chagos-Archipels grundsätzlich zustimmte, vertrat der Gerichtshof die Auffassung, dass diese Abtrennung nicht auf der freien und echten Willensäußerung der betroffenen Bevölkerung beruhte. Er vertrat die Auffassung, dass die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die in den von der Generalversammlung während des Prozesses der Entkolonialisierung von Mauritius verabschiedeten Resolutionen zum Ausdruck kommen, das Vereinigte Königreich als Verwaltungsmacht verpflichten, die territoriale Integrität dieses Landes einschließlich des Chagos-Archipels zu achten. Der Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass "infolge der rechtswidrigen Abtrennung des Chagos-Archipels und seiner Eingliederung in eine neue Kolonie, die als [Britisches Territorium im Indischen Ozean] BIOT bekannt ist, der Prozess der Entkolonialisierung von Mauritius nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde, als Mauritius 1968 die Unabhängigkeit erlangte".

Bei der Behandlung der zweiten Frage prüfte der Gerichtshof, nachdem er festgestellt hatte, dass der Prozess der Entkolonialisierung von Mauritius 1968 nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde, die völkerrechtlichen Folgen, die sich aus der fortgesetzten Verwaltung des Chagos-Archipels durch das Vereinigte Königreich ergeben. Insbesondere vertrat er die Auffassung, dass die fortgesetzte Verwaltung des Chagos-Archipels durch das Vereinigte Königreich "eine unrechtmäßige Handlung darstellt, die die internationale Verantwortung dieses Staates nach sich zieht", dass das Vereinigte Königreich "die Verpflichtung hat, seine Verwaltung des Chagos-Archipels so schnell wie möglich zu beenden, und dass alle Mitgliedstaaten mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten müssen, um die Entkolonialisierung von Mauritius zu vollenden". Da die Achtung des Selbstbestimmungsrechts eine Verpflichtung erga omnes darstellt, haben alle Staaten ein rechtliches Interesse am Schutz dieses Rechts, so der Gerichtshof. Er vertrat die Auffassung, dass es zwar Sache der Generalversammlung ist, die Modalitäten für die vollständige Entkolonialisierung von Mauritius festzulegen, dass aber alle Mitgliedstaaten mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten müssen, um diese Modalitäten zu verwirklichen. Was die Umsiedlung mauritischer Staatsangehöriger, einschließlich derjenigen chagossischer Herkunft, auf den Chagos-Archipel anbelangt, so ist der Gerichtshof der Ansicht, dass es sich hierbei um eine Frage des Schutzes der Menschenrechte der Betroffenen handelt, die von der Generalversammlung im Rahmen der Vollendung der Entkolonialisierung von Mauritius behandelt werden sollte.


https://www.icj-cij.org/en/case/169



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