Flugverbot für ein ganzes Land: Die USA setzen fast die gesamte iranische Luftfahrt auf die Sanktionsliste. Getroffen werden Familien, Studenten, die Flugsicherheit , Irans und Europas Souveränität.
Besonders scharf ist der Kontrast zu einem Satz Donald Trumps vom 13. Januar. Während der Unruhen forderte der amerikanische Präsident die Iraner auf, weiter zu protestieren, und schrieb: „HELP IS ON ITS WAY.“ Welche Hilfe er meinte, ließ er offen. Dass die CIA offenbar Waffen verteilen und die Protestierer zum Durchhalten auffordern ließ, hat augenscheinlich den Blutzoll auf den Straßen erhöht. Washington argumentiert, sein wirtschaftlicher Druck richte sich nicht gegen die Bevölkerung.

Ostdeutsche Allgemeine Zeitung, Auszüge: Die USA verschärfen ihre Sanktionen gegen iranische Fluggesellschaften und bedrohen ausländische Unternehmen, die weiter mit ihnen Geschäfte machen. Washington will damit die Führung in Teheran treffen, doch eine Woche nach Sanktionsbeginn reichen die Folgen weiter. Sie treffen die zivile Luftfahrt, erschweren Iranern das Reisen und stellen die europäischen Verbündeten vor eine grundsätzliche Frage: Wie weit darf amerikanisches Recht außerhalb der Vereinigten Staaten reichen?
Wer Geschäfte mit den verbliebenen iranischen Fluggesellschaften mache, warnte US-Finanzminister Scott Bessent am 8. September, riskiere den Zugang zum globalen Finanzsystem. Ab 23. September setzten die USA 27 weitere iranische Fluggesellschaften auf ihre Sanktionsliste. Unter anderem Iran Air Tour, Iran Aseman Airlines, Kish Airlines, Qeshm Air, Sepehran Airlines und Zagros Airlines.
Primärsanktionen gelten innerhalb der amerikanischen Rechtsordnung. Die USA können ihren Unternehmen Geschäfte mit iranischen Firmen verbieten, Vermögen einfrieren und Banken Transaktionen untersagen. Sekundärsanktionen reichen weiter und treffen Unternehmen, die weder amerikanisch sind noch in den USA tätig werden wollen. Sie stehen faktisch vor der Wahl: Geschäfte mit Iran oder Zugang zum amerikanischen Finanzsystem. Dieses Instrument funktioniert wegen der Bedeutung des Dollars, der amerikanischen Banken und des Marktes USA. Für international tätige Unternehmen kann der Verlust dieses Zugangs existenzbedrohend sein. Ein Geschäft kann rechtlich zulässig sein und trotzdem nicht stattfinden, weil das beteiligte Unternehmen amerikanische Sanktionen fürchtet.
Die Europäische Union wendet sich seit langem gegen diese extraterritoriale Anwendung amerikanischen Rechts. Ihr sogenanntes Blocking Statute soll europäische Unternehmen vor den Folgen bestimmter Sanktionen von Drittstaaten schützen. Das Instrument wurde 2018 nach dem Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen mit Iran aktualisiert. Seine praktische Wirkung ist begrenzt. Ein Unternehmen kann europarechtlich gehalten sein, Sanktionen der USA nicht zu befolgen, zugleich aber auf Dollarzahlungen, amerikanische Technologie oder den amerikanischen Markt angewiesen sein. Im Zweifel entscheidet dann die wirtschaftliche Abhängigkeit.
Bei Fluggesellschaften geht es nicht nur um Einnahmen. Sanktionen können auch die technische Sicherheit berühren. Iran besitzt eine heterogene zivile Flugzeugflotte. Ersatzteile, Triebwerkskomponenten und spezialisierte Wartungsleistungen stammen häufig von westlichen Herstellern oder enthalten amerikanische Technologie; manche Flugzeuge sind alt.
Die iranische Botschaft in Berlin bestätigt auf Nachfrage, dass die Einschränkung von Fluggesellschaften und die Erschwerung des Zugangs zum internationalen Luftverkehrsnetz für den Iran erhebliche Nachteile bedeutet: Das Land hat rund 90 Millionen Einwohner und eine große Diaspora. Familien leben über Staatsgrenzen hinweg, Iraner studieren oder arbeiten im Ausland, besuchen Angehörige oder reisen zu medizinischen Behandlungen.
Jetzt wollen staatliche Stellen im Dialog mit wohlgesonnenen Nachbarstaaten die Folgen der Maßnahmen abmildern. Ob das gelingt, ist derzeit offen, und es zeigt sich, dass Wirtschaftssanktionen nicht sauber zwischen Regierung und Bevölkerung trennen. Wenn nahezu der gesamte zivile Luftfahrtsektor isoliert wird, endet die Wirkung nicht an der Tür eines Ministeriums oder einer Kaserne. Ein Student transportiert keine Raketen. Eine Großmutter, die ihre Kinder in Europa besuchen möchte, finanziert keine Revolutionsgarde. Menschen, die sterbende Verwandte besuchen oder eine Arbeitsstelle im Ausland antreten wollen, sind keine Träger nuklearer Geheimnisse. Trotzdem werden sie benachteiligt.
Besonders scharf ist der Kontrast zu einem Satz Donald Trumps vom 13. Januar. Während der Unruhen forderte der amerikanische Präsident die Iraner auf, weiter zu protestieren, und schrieb: „HELP IS ON ITS WAY.“ Welche Hilfe er meinte, ließ er offen. Dass die CIA offenbar Waffen verteilen und die Protestierer zum Durchhalten auffordern ließ, hat augenscheinlich den Blutzoll auf den Straßen erhöht. Washington argumentiert, sein wirtschaftlicher Druck richte sich nicht gegen die Bevölkerung, sondern gegen ein politisches System, das Opposition unterdrückt, bewaffnete Gruppen unterstützt und zivile Fluggesellschaften für militärische Zwecke missbraucht.
Sekundärsanktionen reichen tief in die wirtschaftliche Souveränität anderer Staaten hinein. Formal entscheiden diese, mit wem ein deutsches, türkisches oder indisches Unternehmen Handel treiben darf. Praktisch ist es Washington, sobald der Zugang zum amerikanischen Finanzsystem als Druckmittel eingesetzt wird. Gerade die Verbündeten der USA geraten damit in einen Widerspruch. Deutschland besitzt eigene Gesetze, die Europäische Union eine eigene Iran-Politik. Trotzdem werden wirtschaftliche Entscheidungen europäischer Unternehmen von amerikanischen Vorschriften beeinflusst, die weder der Bundestag noch das Europäische Parlament beschlossen haben.
Russland und China sind diesem Druck weniger ausgesetzt. Beide Staaten arbeiten seit Jahren daran, Handel und Zahlungsverkehr unabhängiger vom Dollar abzuwickeln. Die Brics-Staaten wissen, warum sie versuchen, sich vom Dollar zu lösen. Besonders unmittelbar wirkt der Druck deshalb auf Staaten und Unternehmen, die eng in das westliche Finanzsystem eingebunden sind. Sie müssen amerikanische Sanktionen einkalkulieren, auch wenn ihre eigenen Regierungen sie nicht beschlossen haben.
Liegen amerikanische Sanktionsmaßnahmen im deutschen Interesse? Gerade bei der zivilen Luftfahrt muss Deutschland darauf drängen, Flugsicherheit, Ersatzteile, Wartung und eindeutig zivile Verbindungen von politischen Strafmaßnahmen auszunehmen. Flugzeuge werden nicht sicherer, wenn Ersatzteile schwerer erhältlich sind. Eine Gesellschaft wird nicht freier, wenn ihre Bürger weniger reisen können. Mit dem Blocking Statute verfügt die Europäische Union bereits über ein Instrument gegen die extraterritoriale Wirkung ausländischer Sanktionen.
Deutschland verfügt über langjährige Beziehungen zu Iran, gehört zu den Unterzeichnern des Atomabkommens und ist eng mit den USA verbunden. Diese Stellung könnte Berlin nutzen, um Gesprächskanäle offen zu halten und auf eine Begrenzung jener Sanktionen zu drängen, die unmittelbar die Zivilbevölkerung und die Flugsicherheit treffen.




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