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Deshalb Völkermord! Hohe zivile Opferzahlen,Zerstörung der Infrastruktur,völkerrechtswidrige Blockade von Wasser,Nahrung+medizinischer Versorgung,entmenschlichende Erklärungen israelischer Amtsträger

vor 1 Tag
1 Min. Lesezeit

Prof. Dr. Sebastian Scheerer erläutert die Kriterien für die Einstufung als Völkermord: Tötung von Gruppenmitgliedern, Verursachung schwerer körperlicher und seelischer Schäden sowie vorsätzliche Auferlegung zerstörerischer Lebensbedingungen, verbunden mit dem Nachweis des spezifischen Vernichtungsvorsatzes („Dolus Specialis“), der den Genozid von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterscheidet.



Prof. Dr. Sebastian Scheerer analysiert den Völkermord-Begriff auf Grundlage von Artikel II der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes sowie das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH). Er erläutert die Kriterien der Tötung von Gruppenmitgliedern, der Verursachung schwerer körperlicher und seelischer Schäden sowie der vorsätzlichen Auferlegung zerstörerischer Lebensbedingungen. Im Mittelpunkt steht der Nachweis des spezifischen Vernichtungsvorsatzes („Dolus Specialis“), der den Genozid von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterscheidet. Anhand konkreter Beweisführungen werden die hohen zivilen Opferzahlen, die systematische Zerstörung der Infrastruktur, die völkerrechtswidrige Blockade von Wasser, Nahrung und medizinischer Versorgung sowie entmenschlichende politische Erklärungen israelischer Amtsträger dargelegt. Zugleich werden die Rechtfertigungsnarrative der israelischen Verteidigung – wie das Selbstverteidigungsrecht, Evakuierungsaufrufe oder angebliche menschliche Schutzschilde – völkerrechtlich eingeordnet und entkräftet.

 
 
 

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