Die Wahlergebnisse des BSW und der AfD bei den zurückliegenden drei Landtagswahlen bergen auch eine außenpolitische Botschaft: Mit der deutschen Haltung im Ukrainekrieg ist ein Großteil jedenfalls der ostdeutschen Bevölkerung, konkret fast die Hälfte aller Wähler, nicht einverstanden. Anders lassen sich die Zahlen nicht lesen – nicht umsonst werden die genannten Parteien in den Echokammern linientreuer Hauptstadtjournalisten wahlweise als „Putinknechte“ oder „Russenfreunde“ (oder noch Schlimmeres) runtergemacht.
Die Erkenntnis, dass die Ukraineunterstützung „bis zum Sieg“ unter den Deutschen nur auf limitierten Zuspruch stößt, spiegelt sich auch im katastrophalen Abschneiden der FDP. Schließlich ist deren „eiserne Dame“, die Europaabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann, eine der Gallionsfiguren der bundesdeutschen Stahlhelm-Fraktion im Kampf gegen den russischen Aggressor und seinen Angriffskrieg.
Fraglos lässt sich argumentieren, dass Landtagswahlen außenpolitisch bedeutungslos seien. Aber ist das wahr? Die Antwort beginnt mit der Institution des Außenpolitischen Ausschusses der Länderkammer, des Bundesrats. Schon die Existenz dieses Ausschusses belegt das Interesse der Gründer des föderativen Bundesstaats, also der Länder, dem Gesamtstaat ihre außenpolitische Souveränität nicht bedingungslos zu übertragen. Der Ausschuss steht für ein Recht auf Mitsprache oder wenigstens auf Gehör.
Der Aufgabenbereich des Ausschusses deckt sich weitgehend mit dem des Auswärtigen Amts.
In einer Situation, in der einflussreiche Kräfte in beiden Kriegen (Ukraine und Gaza/Libanon) und auf beiden Seiten bereit sind, die Auseinandersetzung über die lange Distanz zu führen, nur um ihre geostrategischen Ziele zu realisieren, ist die Entscheidung einer Mittelmacht wie Deutschland nicht ohne Gewicht. Ob und inwieweit die Berliner Politik sich an die Seite einer der Kriegsparteien stellt, ob und in welchem Ausmaß sie Geld und Waffen liefert – für den weiteren Verlauf hat es Bedeutung.
Das gilt auch für die offensichtlich ohne Gegenwehr von der deutschen Regierung akzeptierte Entscheidung der USA, ab 2026 auf bundesdeutschem Territorium neue Mittelstreckenraketen zu stationieren - erstmals seit 20 Jahren. Deren Einsatz könnte im Ernstfall ohne Zustimmung der deutschen Regierung erfolgen; de facto wäre durch die Stationierung das Eskalationsrisiko am Höhepunkt des Kalten Krieges Mitte der 1980er wiederhergestellt.
Kritiker weisen darauf hin, dass die Waffen weder erforderlich noch der realen Bedrohungslage angemessen seien. So kommt der ehemalige Bundeswehr-Oberst und langjährige UN- und OSZE-Militärberater Wolfgang Richter zu dem Schluss, dass auch ohne jede Nachrüstung „die Luft- und Seestreitkräfte der Nato denen Russlands qualitativ und quantitativ weit überlegen“ seie
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