So endete der letzte imperialistische Versuch der deutschen Elite, anderen Völkern gewaltsam ihren Lebensraum zur "Ernährung unseres Volkes&zur Ansiedlung unseres Bevölkerungsüberschusses" zu stehlen.
- Wolfgang Lieberknecht

- 17. Aug.
- 9 Min. Lesezeit
Dieses kriminelle und größenwahnsinnige Mord- und Selbstmordprogramm eines Teils der Gesellschaft konnten die Deutschen nicht verhindern. Die Mehrheit folgte (volkte) ihnen auch zu ihrem eigenen Nachteil. Kant hatte es vorausgesagt (im Aufsatz "Zum Ewigen Frieden" Link unten): Die Oberen lieben den Krieg, den sie durch ihre Untertanen und auf ihre Kosten führen lassen, während sie davon zu profitieren hoffen. Sie bezahlen "Intellektuelle", die ihnen die Begründungen für die Bevölkerung ausarbeiten, um die von ihnen gewünschte Kriege zu rechtfertigen. Sie zu widerlegen und die Konsequenzen für die eigene Bevölkerung aufzuzeigen, ist eine entscheidende Aufgabe für die, die diese imperialistische Politik stoppen wollen.
Aus dem 25 Punkte Programm der NSDAP: 1. Wir fordern den Zusammenschluß aller Deutschen auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu einem Groß-Deutschland.
2. Wir fordern die Gleichberechtigung des deutschen Volkes gegenüber den anderen Nationen, Aufhebung der Friedensverträge von Versailles und St. Germain.
3. Wir fordern Land und Boden (Kolonien) zur Ernährung unseres Volkes und Ansiedlung unseres Bevölkerungsüberschusses.
documentArchiv.de - Das 25-Punkte-Programm der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (24.02.1920)


6,5 Millionen Menschen
Im Zweiten Weltkrieg starben in Deutschland schätzungsweise 6,5 Millionen Menschen aufgrund direkter Kriegseinwirkungen. Dies entspricht etwa jedem achten Mann in Deutschland, der im Krieg ums Leben kam. Die Definition von "Toten" bezieht sich auf die Menschen, die zwischen dem 1. September 1939 und dem 2. September 1945 getötet wurden.

Zum ewigen Frieden:
Zusammenfassung von Immanuel Kants Schrift: „Zum Ewigen Frieden“ (1795) Thesen • In Zum ewigen Frieden wendet Kant seine Moralphilosophie auf die Politik an. • Er publizierte seine Friedensschrift im September 1795, kurz nach dem Separatfrieden von Basel zwischen Preußen und Frankreich. • In Form eines Vertrags legt er die Bedingungen für einen dauerhaften Frieden fest. • Statt Waffenstillständen ist ein echter Friede zu schließen, der jegliche Vorbereitung eines weiteren Krieges ausschließt. • Staaten dürfen nicht wie Sachen verschenkt und vererbt werden; ein stehendes Heer sollte abgeschafft werden. • Kein Staat darf sich in die Regierung anderer Nationen einmischen oder bei ihnen Kredite für seine Kriegskasse aufnehmen. • Ehrlose Kriegsmethoden (Meuchelmord, Verrat, Spionage usw.) sind zu unterlassen – sonst besteht die Gefahr, dass sie auch in Friedenszeiten angewandt werden. • Ein dauerhafter Friede lässt sich nur durch einen Friedensbund zwischen aufgeklärten republikanischen Staaten etablieren. • Die Mitglieder eines Volkes sollen ein „Besuchsrecht“ im Territorium eines anderen Volkes zugesichert bekommen. • Kant fürchtete die preußische Zensur, deswegen formulierte er eher vorsichtig und publizierte die Friedensschrift nicht mitten im Koalitionskrieg. • Die internationalen Reaktionen waren sensationell: Zum ewigen Frieden musste schnell und wiederholt nachgedruckt und übersetzt werden. • Viele von Kants Forderungen fanden Aufnahme in die Charta der Vereinten Nationen
Zusammenfassung 1. Präliminarartikel: Kein Friedensschluss mit geheimem Vorbehalt
Kein Friedensschluss verdient seinen Namen, wenn man ihn nur deswegen unternommen hat, um geheim einen neuen Krieg zu planen. In so einem Fall kann man nicht von einem Frieden sprechen, sondern lediglich von einem Waffenstillstand. Friede bedeutet die Einstellung sämtlicher Feindseligkeiten. Die Bezeichnung „ewiger Friede“ – streng genommen ein Pleonasmus – drückt aus, dass jeder Friede ohne Vorbehalte ernsthaft geschlossen werden soll. Auch nach längerer Zeit ohne Kämpfe soll man sich nicht wieder auf die Gründe eines einstigen Krieges berufen können – weder als Regent noch als Minister.
2. Präliminarartikel: Kein Kauf und keine Schenkung von Staaten
Egal wie groß oder klein ein Staat ist: Er darf von keinem anderen Land durch Tausch, Kauf, Schenkung oder Erbschaft erworben werden. Staaten sind kein Eigentum. Sie bestehen aus einem Verbund von Menschen, einer Gesellschaft, die nicht wie beliebiges Stückgut herumgereicht werden kann. Das nämlich hieße, den Staat zu verdinglichen und die Wurzeln der dort lebenden Menschen zu kappen. Der Staat besitzt Souveränität und stellt eine „moralische Person“ dar. Die Geschichte Europas zeigt, welche Missstände sich ergeben können, wenn Staaten „verheiratet“ werden und ihre Selbstbestimmung über Familienbündnisse verschachert wird. Auch dürfen keine Truppen an einen anderen Staat ausgeliehen werden, sofern es keinen gemeinsamen Feind gibt. 2
3. Präliminarartikel: Kein stehendes Heer
Ein dauerhaft gerüstetes Heer sollte es um des Friedens willen nicht mehr geben. Es provoziert andere Staaten dazu, ebenfalls aufzurüsten, da sie einen potenziellen Angreifer sehen. Das Resultat kann ein Rüstungswettlauf sein. Früher oder später werden die Kosten der Aufrüstung so hoch, dass ein Angriffskrieg unvermeidlich erscheint. Anders verhält es sich mit regelmäßigen Wehrübungen der gesamten Bevölkerung: Diese dienen auf sinnvolle Weise der Verteidigung des Vaterlandes und sind statthaft. Es gibt drei Mächte im Staat: Die Heeresmacht, die Bundesmacht und die Geldmacht. Wenn eine davon zu groß wird, weckt sie den Argwohn anderer Staaten, die einen Angriffskrieg fürchten. Am gefährlichsten ist die Geldmacht, denn ihre Größe ist von außen nur schwer in Erfahrung zu bringen.
4. Präliminarartikel: Keine Staatskredite für die Kriegskasse
Es ist in Ordnung, wenn sich ein Staat Kredite von außen verschafft. Diese sollten aber nur der Landesökonomie dienen, also der Vorratshaltung, der Erschließung des Landes, dem Aufbau neuer Siedlungen usw. Wer Schulden für die militärische Aufrüstung macht, plant den Krieg bereits im Voraus. Denn wenn die Kredite immer größer werden und sich die Tilgung immer schwieriger gestaltet, bleibt dem Staat meist gar nichts anderes übrig, als das Kredit gebende Land zu überfallen und die Schulden gewaltsam „abzutragen“. Leider liegt es in der menschlichen Natur, so zu handeln – insbesondere wenn es um den eigenen Machterhalt geht. Dieses große Hindernis auf dem Weg zum ewigen Frieden muss also unter allen Umständen gesetzlich aus dem Weg geräumt werden.
5. Präliminarartikel: Keine Einmischung in fremde Staaten
Es gibt keinen Grund, warum ein Staat in die Souveränität eines anderen eingreifen sollte, nicht einmal dann, wenn dieser sich durch innere Zwistigkeiten spaltet und es zum Bürgerkrieg kommt. Solange der innere Kampf nicht entschieden ist, darf sich kein anderer Staat in diesen Konflikt einmischen. Dies würde auch andere Staaten bedrohen, da es deren Autonomie grundsätzlich infrage stellte.
6. Präliminarartikel: Keine ehrlosen Kriegsmethoden
Alle „ehrlosen“ Strategien müssen unterlassen werden, sodass selbst im Krieg noch ein gewisses Restvertrauen in die Schritte des Gegners möglich ist. Meuchelmörder und Giftmischer dürfen nicht zu ihren scheußlichen Taten veranlasst werden, ebenso darf man niemanden zum Brechen der Kapitulation und zum Verrat anstiften. Wenn solche Grundregeln nicht beachtet werden, verwandelt sich ein Konflikt schnell in einen Ausrottungskrieg, der beiden Parteien den ewigen Frieden nur als Grabesstille bringen kann. Es besteht die Gefahr, dass verwerfliche Methoden, darunter auch Spionage, in der Zeit des Friedens gängig bleiben und diesen damit sabotieren. „Ein Staat ist nämlich nicht (...) eine Habe (patrimonium). Er ist eine Gesellschaft von Menschen, über die niemand anders als er selbst zu gebieten und zu disponieren hat.“ (S. 52) Bei allen sechs Artikeln handelt es sich aus Sicht des Machthabers um Verbote. Aus rein praktischen Erwägungen muss man aber einen Unterschied machen zwischen den Gesetzen, die strikt und sofort Anwendung finden (wie Artikel eins, fünf und sechs), und jenen, die aufgeschoben werden können (zwei, drei und vier). Wird deren Einführung aufgeschoben, dann aber nicht „auf den Nimmertag“, sondern nur, um nicht vorschnell und übereilt zu handeln. 3 „Der Friedenszustand unter Menschen, die nebeneinander leben, ist kein Naturzustand (status naturalis), der vielmehr ein Zustand des Krieges ist (...)“ (S. 58) Friede ist kein natürlicher Zustand unter den Menschen. Auch wenn es nicht sofort zu Kriegshandlungen kommen muss, besteht doch fortwährend die Gefahr, dass sich Feindseligkeiten entwickeln.
Die folgenden Definitivartikel sollen das verhindern:
1. Definitivartikel: Republikanische Verfassung
Eine republikanische Verfassung beruht auf der Freiheit aller Mitglieder einer Gesellschaft, auf ihrer Abhängigkeit von einer gemeinsamen Gesetzgebung und auf der Gleichheit aller Staatsbürger untereinander. Damit entspricht sie dem bürgerlichen Ideal eines Gesellschaftsvertrags. Sie ist die einzige Staatsform, die für dauerhaften Frieden bürgt. Denn in einem Staat mit republikanischer Verfassung müssen alle Staatsbürger einem Krieg zustimmen und somit für alle Mühen und Folgen einer militärischen Auseinandersetzung die Verantwortung übernehmen. Also werden sie einen solchen Schritt sorgfältig prüfen – anders als ein Herrscher, der einfach einen Krieg anzettelt und sich an den Reparationen, den Verwüstungen und den Einschränkungen nicht selbst beteiligt. „Alle Regierungsform nämlich, die nicht repräsentativ ist, ist eigentlich eine Unform (...)“ (S. 62) Die republikanische Verfassung darf nicht – was häufig vorkommt – mit einer demokratischen verwechselt werden. „Demokratie“ bezeichnet eine Form von Herrschaft, die Volksherrschaft, ebenso wie Aristokratie (Adelsherrschaft) und Autokratie (Fürstenherrschaft). „Republik“ hingegen bezeichnet ein Staatsprinzip und die Art und Weise, wie ein Staat seine Macht gebraucht. Neben der republikanischen gibt es die despotische Art der Machtausübung. In einer Republik sind Gesetzgebung und Gesetzesanwendung getrennt, beim Despotismus nicht.
2. Definitivartikel: Friedensbund der Völker
Man kann Völker mit einzelnen Menschen vergleichen, die sich in ihrem freien Naturzustand immer wieder Schaden zufügen. Daher sollten sie sich – ohne die Aufgabe ihrer staatlichen Souveränität – zu einem Friedensbund zusammenschließen, um ihre jeweiligen Rechte abzusichern. Davon sind wir weit entfernt: Unsere Staatsoberhäupter sonnen sich im Glanz ihrer uneingeschränkten Souveränität und wollen sich nicht unter ein Gesetz aller Völker stellen. Alle trachten nach Recht, aber das, was sie als Recht bezeichnen, können sie meist nicht im Rahmen eines Prozesses, sondern einzig mithilfe eines Krieges durchsetzen. Die daran anschließenden Friedensverträge sind nur von kurzer Dauer, daher benötigen wir einen dauerhaften Friedensbund zwischen verschiedenen Völkern. Ein solcher Bund bedeutet nicht, dass Staaten Rechte an anderen Staaten erwerben, sondern es handelt sich lediglich um eine Gemeinschaft zur Erhaltung von Frieden und Freiheit. Dieses System könnte von einem besonders aufgeklärten Staat ausgehen, der sich als Erster zur Republik umgestaltet und damit als Vorbild für eine Föderation dient, die sich immer weiter ausdehnt.
3. Definitivartikel: Eingeschränktes Weltbürgerrecht
Wenn sich Mitglieder eines Volkes in den Herrschaftsbereich eines anderen Volkes begeben, sollen sie dort ein Besuchsrecht genießen, d. h. sie sollen das Recht haben, in einem anderen Land friedfertig empfangen zu werden. Eine solche Gastfreundschaft wurde von vielen Völkern missbraucht, um Ureinwohner zu versklaven oder ihnen die Territorien zu rauben. Dies ist in Amerika, in den Ländern mit schwarzen Ureinwohnern und sogar in China, Japan und 4 Ostindien geschehen, wo man sich unter dem Vorwand der Handelsstützpunkte niederließ. Um derartige Übergriffe künftig einzuschränken, braucht es ein Weltbürgerrecht, das auf ein Hospitalitätsrecht beschränkt wird. Es ist eine wichtige Ergänzung des Völker- und Staatsrechts. Die Natur sorgt für Krieg – und für Frieden Eine Garantie für den ewigen Frieden können wir uns nicht selbst verschaffen. Wir müssen auf die Natur vertrauen, die als Schicksal oder Vorsehung dafür sorgt. Die Natur erlaubt, dass man überall auf der Welt leben kann. Gleichzeitig treibt sie die Menschen auch in alle möglichen Ecken der Welt. Folglich bleiben die einen an einem Ort, während andere fortziehen müssen. Das Mittel der Natur, um dies zu bewerkstelligen, ist der Krieg. Dieser ist der menschlichen Natur eingeimpft – und zwar so sehr, dass er auch in Zeiten des Waffenstillstands beschworen und besprochen wird, ja dass sogar Ehre und Tugend damit verbunden sind. Die Natur sorgt jedoch auch dafür, dass der Mensch genötigt ist, sich in einem Staat zu organisieren. Da er selbst nach Krieg strebt, erwartet er, dass alle anderen Völker dies auch tun. Also gebieten ihm seine Vernunft und sein Selbsterhaltungstrieb, sich im Verbund mit anderen zu stärken und damit Teil eines wehrhaften Ensembles von Einzelkämpfern zu werden. Dessen beste Ausprägung ist die Staatsform der Republik. Obwohl also der Einzelne nicht von Moral getrieben ist, ja sogar massiv seine Eigeninteressen verfolgt, entwickelt sich aus seinem egoistischen Streben ein funktionierendes und sinnvolles Staatengebilde zum Nutzen aller. „Völker als Staaten können wie einzelne Menschen beurteilt werden, die sich in ihrem Naturzustande (...) schon durch ihr Nebeneinandersein lädieren (...)“ (S. 64) Die Natur verhindert, dass sich ein Weltstaat entwickelt: Weil sich die Menschen durch ihre Religionen und Sprachen unterscheiden, wird es immer mehrere Staaten und Völker geben. Ein Weltstaat hingegen würde womöglich unter die Kontrolle eines Despoten fallen. Schließlich sorgt die Natur aber mit dem Handelsinteresse der Menschen dafür, dass der ewige Friede in greifbare Nähe rückt. Handel ist eine starke Triebfeder des Umgangs verschiedener Völker miteinander und Krieg gefährdet ihn. Also sind die Menschen natürlicherweise bestrebt, den Frieden zu sichern, um damit auch den Austausch von Waren sicherzustellen. Politik und Moral Oft empfindet ein Herrscher es als erniedrigend, bei Fragen des Umgangs mit anderen Staaten das Volk oder sogar Philosophen um Rat zu bitten. Dennoch sollte er es tun, zumindest im Geheimen. Philosophenkönige hingegen kann und darf es nicht geben, denn sobald sie mit der Macht in Kontakt kommen, werden sie von ihr korrumpiert. Die Philosophen sollen ihre Unabhängigkeit bewahren und sich auf eine beratende Rolle beschränken. „(...) der Unterschied der europäischen Wilden von den amerikanischen besteht hauptsächlich darin, dass, da manche Stämme der Letzteren von ihren Feinden gänzlich sind gegessen worden, die Ersteren ihre Überwundenen besser zu benutzen wissen, als sie zu v“ Moral und Politik passen – so meint man – schlecht zueinander. Moralische Weisungen erscheinen demjenigen, der die Macht hat, meist eher hinderlich. Er hält sich lieber an die Maximen einer unmoralischen Klugheitslehre, z. B. „fac et excusa“ – tu einfach mal, was du für sinnvoll hältst, eine Entschuldigung wird sich leicht finden lassen. Mit solchen Methoden lässt sich etwa eine unrechtmäßige Machtergreifung im Nachhinein beschönigen. Es ist aber durchaus denkbar, dass es einen moralischen Politiker gibt – und der ist allemal wünschenswerter als ein politischer Moralist, denn letztlich sollte die Moral die Politik lenken und nicht umgekehrt. Der moralische Politiker verbindet die „Klugheit der Schlange“ (die Politik) mit der „Ehrlichkeit der Taube“ (der Moral). Er unterwirft sich dem Recht: Was auch kommen mag, er wird nicht in die Illegalität abdriften, sondern sich bei seinen Handlungen stets ans Gesetz halten. Alle Handlungsmaximen, die Stillschweigen voraussetzen, also eher im Geheimen besprochen werden, sind höchst verdächtig: Sofern diese sich auf das Recht anderer Menschen beziehen, sind sie unrecht. Dieses Prinzip der Publizität soll sowohl im Staats- als auch im Völkerrecht gelten. Allerdings ist nicht jede veröffentlichte Maxime automatisch auch gerecht. Man kann jedoch formulieren: Alle Maximen, die die Öffentlichkeit brauchen, um erfolgreich zu sein, stimmen zwangsläufig mit den öffentlichen Interessen überein. Quelle: https://www.getabstract.com/de/zusammenfassung/zum-ewigen-frieden/6911.

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