Bericht im Labournet:
Mehrere polizeibedingte Todesfälle
Am 14. Juni d.J., also 13 Tage vor Nahel Merzouk, wurde im westfranzösischen Angoulême der 19jährige guineischer Herkunft Alhoussein Camara gegen 04.30 Uhr früh durch Polizeiangehörige erschossen. Er befand sich am Steuer seines frisch erworbenen PKW, um sich auf den täglichen Weg zur Arbeit im Lager eines zwanzig Kilometer entfernten Supermarkts zu machen. Dieser Vorfall wurde zunächst kaum bekannt und wurde auf überörtlicher Ebene erst durch die Unruhen infolge des Todes von Nanterre publik. Am nordöstlichen Stadtrand von Paris wurden am 13. April dieses Jahres drei Jugendliche –westafrikanischer Herkunft - im Alter von 17, 14 und 13 Jahren (Safyatou, Salif und Ilan) auf einem Mofa schwer verletzt, nachdem dieses mutmalich mutwillig durch die Polizei angefahren worden war. Am ersten Sonntag im Mai fand eine Demonstration dazu statt, an welcher der Verfasser dieser Zeilen teilgenommen hat zu Ausschreitungen kam es nicht. Am heutigen Mittwoch wird am Abend eine öffentliche Infoveranstaltung dazu stattfinden.
Todesfälle am Rande von Auseinandersetzungen; Lorient: Militärs im Einsatz? Unterdessen drang am heutigen Mittwoch durch die Massenmedien durch, was als Gerücht seit dem Wochenbeginn zirkulierte, dass mutmaßlich am Wochenende in Marseille ein Mann durch einen Querschläger getötet wurde. Unklar ist, ob er irgendeinen Bezug zu den dort stattfindenden Riots aufwies, möglicherweise gar keinen. Allem Anschein nach wurde das Opfer durch ein Gummigeschoss der Marke Flash-ball, wie es aus dem – seit den „Gelbwesten“protesten bekannt gewordenen – Schussapparat LBD-40 abgefeuert wird, im Brustkorbbereich getroffen. Aus dem bretonischen Lorient wurde publik, dass die Armee dort eine interne Untersuchung einleitete, weil allem Anschein nach Militärs einer dort stationierten Marineeinheit an der Niederschlagung von Riots teilgenommen hatten und die Betreffenden allem Anschein nach im Anschluss an die Polizei übergaben. Dazu ist die Armee jedoch nicht befugt (wobei die Strafprozessordnung es zulässt, dass, wer als Person Zeuge oder Zeugin einer Straftat wird, deren Urheber an die Polizei übergeben darf
Artikel von Bernard Schmid vom 5.7.2023 im neuen Dossier – darin ebenfalls neu: Der Aufstand der Banlieues und Macrons „Pädagogik der Repression“. 2 Übersetzungen aus dem Italienischen durch das Gewerkschaftsforum Hannover
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