Wie die Aufkündigung des INF-Vertrags durch die USA nach hinten losging
Zwar haben die USA hochgesteckte Pläne, Russland hinsichtlich der zahlreichen Munitionsarten und Abschusssysteme, die zuvor durch den INF-Vertrag verboten waren, letztendlich in der Produktion zu übertreffen, doch bleibt abzuwarten, ob die USA in der Lage sind, diese Pläne in die Tat umzusetzen, und ob Russland dabei weiterhin mit der militärischen Industrieproduktion der USA mithalten oder diese sogar übertreffen kann. Bislang scheint es, als hätte sich die Entscheidung der USA, einseitig aus ihren Rüstungskontrollverträgen mit Russland auszusteigen, als Bumerang erwiesen.

INF-Vertrag
Der INF-Vertrag (englisch Intermediate Range Nuclear Forces Treaty; russisch Договор о ликвидации ракет средней и меньшей дальности (РСМД)), auch Mittelstrecken-Nuklearstreitkräfte-Vertrag[1][2] oder Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme, bezeichnet ein Bündel bilateraler Verträge und Vereinbarungen zwischen den USA und der UdSSR bzw. später Russland über die Vernichtung aller boden- resp. landgestützten Nuklearraketen mit mittlerer und kürzerer Reichweite (zwischen 500 und 5500 Kilometer).
Der Vertrag wurde am 8. Dezember 1987 anlässlich des Gipfeltreffens von Washington unterzeichnet und nach Ratifikation am 1. Juni 1988 während des Gipfeltreffens in Moskau in Kraft gesetzt.
Er wurde auf unbeschränkte Dauer geschlossen, ist jedoch seit dem 2. August 2019 von beiden Parteien aufgekündigt.
Vertragsgegenstand
Vertragsinhalt
Im INF-Vertrag wurde festgelegt, dass beide Seiten weltweit sowohl ihre boden-/landgestützten Nuklearraketen mit kürzerer (500–1000 km) und mittlerer Reichweite (1000–5500 km) als auch deren Abschussvorrichtungen und Infrastruktur innerhalb von 3 Jahren vernichten und keine neuen herstellen.[3] Weil die Abrüstung von Raketen zweier Reichweitenbereiche vereinbart wurde, wird auch von einer „doppelten Nulllösung“ gesprochen. Der INF-Vertrag bezog sich ausschließlich auf landgestützte Raketen mit Reichweiten zwischen 500 und 5.500 km; Kurzstreckenraketen mit Reichweiten unter 500 km fielen nicht unter die Vertragsbestimmungen. Auch see- und luftgestützte Raketen und Marschflugkörper wurden vom Vertrag nicht erfasst. Anders als die Trägersysteme und Abschussvorrichtungen fielen die Nuklearsprengköpfe als solche nicht unter das Abkommen.
Der Vertrag beinhaltete auch das Recht, die Einrichtungen des anderen Landes zu überprüfen. Die Vertragspartner vereinbarten für zehn weitere Jahre nach Beseitigung der Flugkörper eine ständige Kontrolle in je einer Produktionsstätte in den USA und Russland. Außerdem wurde eine feste Zahl von Verdachtskontrollen festgelegt. Zum Vertrag gehörte auch ein Memorandum of Understanding on Data, ein Protokoll über die Inspektionen und eines über die Zerstörung der Waffen.
Der Kern des Vertrages war zwar zeitlich unbegrenzt, allerdings hatten beide Seiten das Recht, sich vom Vertrag zurückzuziehen.
1988 wurde der Vertrag noch durch einige Dokumente ergänzt.
Der Vertrag wird als Durchbruch bei den Bemühungen um eine Abrüstung gesehen, da es sich um einen wirklichen Verzicht auf eine ganze Familie von Waffen handelte, erstmals verbunden mit wirksamen Kontrollverfahren, und nicht nur Obergrenzen festgelegt wurden. INF-Vertrag – Wikipedia




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