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Wen wählen für den besten Klimaschutz? Wählbar 21 gibt Anhaltspunkte, wie wir eine Antwort finden

Was ist #wählbar2021?



Wer im Sinne der existentiellen Frage Klimaschutz wählbar sein will, der muss konkret werden und zwar schnell. Am 26.09.2021 haben Sie, die Wählenden, dann die Wahl!

Expert*innen haben umsetzbare Vorschläge formuliert, die in der nächsten Legislaturperiode zur Erhaltung der Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) eine notwendige Transformation in Gesellschaft und Arbeitswelt einleiten. Eine Auswahl von wirksamen Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wird dazu auf #wählbar2021 für Kandidat*innen und Wählende zur Diskussion und Abstimmung gestellt.

#wählbar2021 fordert die Kandidat*innen für die Bundestagswahl am 26.9. auf, öffentlich zu bewerten, für welche Vorschläge sie sich im Falle ihrer Wahl verbindlich einsetzen werden, für welche unter Vorbehalt und für welche nicht. Kandidat*innen, die die auf #wählbar2021 formulierte Vorschläge nicht für zielführend halten, werden aufgefordert, Alternativen aufzuzeigen.

Damit Sie dies tun, brauchen wir Ihre Unterstützung!

Teilen Sie die #wählbar2021 mit Freunden und fordern Sie die Kandidat*innen Ihrer Wahl auf, mit Hilfe der Transparenzplattform #wählbar2021 konkret zu werden.


Über uns

Die Plattform #waehlbar2021 steht allen offen, sie zu unterstützen. Rechtlich wird waehlbar2021.de betrieben vom CO2 Abgabe e.V., einem gemeinnützigen Verein, der im wesentlichen durch die Mitgliedsbeiträge seiner etwa 1.000 Mitglieder finanziert wird.


Maßnahmenpakete

Maßnahmen und Instrumente für den Klimaschutz


https://waehlbar2021.de/massnahmenpakete/

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Mit seinem wegweisenden Beschluss vom 29.4.2021 stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass Klimaschutz schon jetzt im Grundgesetz verankert ist und wir heute mehr für den Klimaschutz machen müssen, um die Freiheitsrechte nachfolgender Generationen nicht zu gefährden. Die Pflichtaufgabe Klimaschutz hat nun Verfassungsrang und muß im Recht weiter konkretisiert werden. Sofern ich am 26.9.2021 in den Bundestag gewählt werde, werde ich folgende Gesetzesinitiativen einbringen oder unterstützen:

  1. Ein Verbot für das Inverkehrbringen fossiler Energieträger ab z.B. 2035, sofern andere Maßnahmen nicht den notwendigen Erfolg bringen.

  2. Verpflichtung zum Klimaschutz für Kommunen

  3. Verankerung des Klimaschutzes im Aktienrecht

  4. Beschlussvorlagen in Bund, Land und Kommunen müssen auf Klimarelevanz geprüft werden

  5. Gesetzliche Verankerung eines Klimabürger*innenrats oder einer Klimaversammlung.


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