Kein Bürgergeld und Rückkehr in den Krieg: Ukrainische Männer geraten von allen Seiten unter Druck
Ostdeutsche Allgemeine: Kaum ein Thema eignet sich derzeit besser für einen Rundumschlag als das Bürgergeld für ukrainische Männer. „Der sogenannte Rechtskreiswechsel muss aber abgeschafft werden“, schrieb CSU-Chef Markus Söder auf der Plattform X. Junge, arbeitsfähige Männer aus der Ukraine sollten seiner Ansicht nach gar kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern sich stattdessen stärker an der Verteidigung ihres Landes beteiligen.
Deutschland unterstütze die Ukraine „wie kaum ein anderes Land“, begründete der bayerische Ministerpräsident seinen Vorstoß auch mit der eigenen Bedrohungslage durch Russland. Zudem solle die Ukraine im Gegenzug für die deutschen Hilfsgelder mehr Technologie aus Deutschland kaufen und nicht nur aus den USA. Deutschland solle mit der Führung in Kiew darüber hinaus über den Zugang zu Rohstoffen verhandeln.
Neuregelung betrifft nur Neuankömmlinge
Damit trifft Söder einen Nerv, der längst auch die Bundesregierung umtreibt. Denn diese und die EU-Kommission haben die Zügel bereits angezogen. Wer künftig aus der Ukraine neu in die EU einreist, bekommt nicht mehr automatisch vorübergehenden Schutz. Laut einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums gilt seit dem 5. August 2026 eine neue Regel: Wehrpflichtige müssen nachweisen, dass sie entweder keinen militärischen Verpflichtungen unterliegen oder rechtmäßig – etwa durch Zurückstellung oder Befreiung – aus der Ukraine ausgereist sind. Als Beleg dient in der Praxis häufig ein Ausreisestempel im Pass oder ein entsprechendes Freistellungsdokument.
Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, geht nach der neuen Linie leer aus, und zwar in doppelter Hinsicht. Das Innenministerium stellt klar, dass eine offene militärische Verpflichtung in der Ukraine grundsätzlich keinen asylrechtlichen Schutzgrund darstelle. Wer also künftig keinen vorübergehenden Schutz erhält, könne sich demnach auch nicht über den regulären Asylweg auf die Wehrpflicht berufen.
Wichtig für die Praxis: Die Neuregelung betrifft ausdrücklich nur Neuankömmlinge. Wer bereits in der EU lebe, sei nicht betroffen. Auch dann nicht, wenn zwischenzeitlich, etwa durch Erreichen des wehrpflichtigen Alters oder eine Einberufung, neue militärische Pflichten entstanden seien. Nach Angaben des Ministeriums genießen gegenwärtig mehr als 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in Deutschland vorübergehenden Schutz oder haben einen entsprechenden Antrag gestellt.




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