Ist Strack-Zimmermanns Fernseh-Aufforderung: "Russen aus dem Land werfen!" Volksverhetzung? Auf Antrag des BSW sollen dass jetzt die Gerichte beurteilen!
Aus der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung: Das BSW geht juristisch gegen Marie-Agnes Strack-Zimmermann vor. Josephine Thyrêt, Co-Landesvorsitzende des Berliner Landesverbandes, hat der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof einen Strafantrag übermittelt. Das Schreiben liegt der Berliner Zeitung und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung exklusiv vor.
Anlass ist eine Äußerung, die die FDP-Politikerin Anfang des Monats in einem Interview mit Welt-TV getätigt hat. In einer Aufzählung möglicher deutscher Reaktionen auf russische hybride Aktivitäten forderte sie, „Russen aus dem Land werfen“. Der Antrag bittet um Prüfung, ob damit der Tatbestand der Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs erfüllt sein könnte. Ausdrücklich betont das BSW, mit dem Schritt sei „keine Feststellung verbunden, dass Frau Strack-Zimmermann eine Straftat begangen hat“. Dennoch soll eine juristische Prüfung erfolgen.
Das fünfminütige Interview veröffentlichte Welt-TV am 1. September 2026. Es ging darum, wie Deutschland auf mutmaßlich von Russland ausgehende hybride Aktivitäten reagieren solle, etwa auf den Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle, für den die Bundesregierung inzwischen offiziell Russland verantwortlich macht. Nach der Dokumentation des BSW lautet die maßgebliche Aussage: „Ukraine weiter unterstützen, Assets nutzen, Russen aus dem Land werfen, das Geld sperren.“
In seiner Pressemitteilung argumentiert das BSW, in dem Satz sei „nicht von Agenten, Straftätern, sanktionierten Personen oder Menschen die Rede, bei denen ein konkreter gesetzlicher Ausweisungsgrund festgestellt worden wäre“. Verwendet wird ohne erkennbare Einschränkung der Begriff „Russen“. Auch die Formulierung „aus dem Land werfen“ unterscheide sich erheblich von rechtsstaatlich bestimmten Begriffen wie „Aufenthaltsstatus überprüfen“ oder „bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ausweisen“.




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