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Bundesregierung verteidigt völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Israels auf den Iran. Es gibt Hinweise, dass die Bundeswehr an den Angriffen durch Luft-Betankungen beteiligt war. Regierung verneint es.

Der ehemalige Chef der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA), Mohammed el-Baradei, reagierte mit einem vielbeachteten Post auf der Plattform X: „Hat Ihnen, Sir, irgendjemand gesagt, dass ‚gezielte Angriffe auf Atomanlagen nach Artikel 56 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen, denen Deutschland beigetreten ist, verboten sind? Und dass die Anwendung von Gewalt in internationalen Beziehungen nach Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta generell verboten ist, mit Ausnahme des Rechts auf Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs oder nach Ermächtigung des Sicherheitsrates im Falle kollektiver Sicherheitsmaßnahmen? Vielleicht möchten Sie sich mit den Grundprinzipien des Völkerrechts vertraut machen …“


Berliner Zeitung: Auf Twitter verbreitet sich derzeit das Gerücht, Deutschland unterstütze die israelischen Streitkräfte bei ihren Angriffen auf den Iran. Zahlreiche Nutzer teilen einen Screenshot von Flightradar, auf dem ein deutscher Tankflugzeug Airbus A400M der Luftwaffe über Jordanien zu sehen sein soll. Der Vorwurf lautet, die deutsche Luftwaffe unterstütze die israelischen Streitkräfte durch das Auftanken ihrer Kampfjets.


Auf Anfrage der Berliner Zeitung weist das Bundesverteidigungsministerium diese Behauptung nun zurück. „Die Bundeswehr ist an den aktuellen Geschehnissen in der Region nicht beteiligt“, sagt ein Sprecher des Ministeriums. (..)

Deutschland steht derzeit wegen seiner Reaktion auf die israelischen Angriffe auf den Iran am Freitag in der Kritik. Die Bundesregierung zeigte Verständnis für die israelischen Bombardierungen. In einem Statement betonte Bundesaußenminister Johann Wadephul, Israel habe das Recht zur Selbstverteidigung, verurteilte jedoch gleichzeitig die iranische Reaktion.


Der ehemalige Chef der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA), Mohammed el-Baradei, reagierte mit einem vielbeachteten Post auf der Plattform X: „Hat Ihnen, Sir, irgendjemand gesagt, dass ‚gezielte Angriffe auf Atomanlagen nach Artikel 56 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen, denen Deutschland beigetreten ist, verboten sind? Und dass die Anwendung von Gewalt in internationalen Beziehungen nach Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta generell verboten ist, mit Ausnahme des Rechts auf Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs oder nach Ermächtigung des Sicherheitsrates im Falle kollektiver Sicherheitsmaßnahmen? Vielleicht möchten Sie sich mit den Grundprinzipien des Völkerrechts vertraut machen …“


Deutschland wird vielfach Doppelmoral vorgeworfen. Der deutsche Rechtsprofessor Kai Ambos: „Dieser Angriff war klar völkerrechtswidrig.“ (..) Dieser Angriff Israels untergräbt diese Bemühungen und destabilisiert die Region weiter“, so Ambos.

Auch Klaus Bachmann erklärte jüngst in der Berliner Zeitung, warum die israelischen Angriffe auf den Iran völkerrechtswidrig sind.


Israel gegen Iran: Kanzler Friedrich Merz sagt Israel Hilfe zu

 
 
 

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