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Gorbi besiegte in den 1980ern die Weltkriegsgefahr, jetzt müssen wir´s tun: Für die Umsetzung der 1990 völkerrechtsverbindlich beschlossenen Charta von Paris für den Aufbau eines gemeinsamen Europas


Der Link zum Meeting am Sonntag, 8. September, 20 Uhr mit Andreas Zumach: https://us02web.zoom.us/j/3216854044,

Text der Charta zur Vor- und Nachbereitung:  PARIS90G.PDF (bundestag.de)


Der Link zum Meeting: https://us02web.zoom.us/j/3216854044, https://www.internationale-friedensfa... Wir laden Euch ein, mit uns zu diskutieren: Macht es Sinne, dass wir uns für die Umsetzung der Charta von Paris von 1990 engagieren? Können wir so gemeinsam und europaweit, einen Ausweg aus der existenzbedrohenden Lage zu kommen? Wie in den 80er Jahren könnten die Spannungen zwischen den Großmächten zum Weltkrieg mit Atomwaffeinsatz führen. Brauchen wir wie damals ein gemeinsames Projekt zur Gestaltung der Lebensbedingungen in Europa und friedlicher Beziehungen zwischen den Staaten Europas? Dabei haben wir Europäer mit der Charta von Paris ein Superdokument, auf das wir uns berufen können. Die Politiker und Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, die Charta zu respektieren und sie umzusetzen. Erforschen wir in den einzelnen Ländern, woran es dabei bisher hakt, wer sie Umsetzung verhindert oder ihr Umsetzung nicht vorangebracht hat. Tauschen wir unsere Erkenntnisse aus. Tauschen wir unsere Vorschläge aus, welche Schritte wir von den Staaten ( oder den Politikern in jedem einzelnen unserer Staaten) einfordern, damit wir zu den Lebensbedingungen kommen, die in der Charta uns Völkern Europas versprochen worden sind: Soziale Sicherheit und Gerechtigkeit, demokratische Teilhabe, gleiche Sicherheit für alle Staaten Europas durch den Aufbau gemeinsamer Sicherheitsstrukturen, Lösung aller Konflikte nur mit friedlichen Mitteln, Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, faire Beziehungen zu den anderen Regionen und Staaten der Welt. Der Link zur Charta von Paris: PARIS90G.PDF (bundestag.de)




da sich die Charta bei einigen Lesern nicht öffnen lies, hier die - allerdings ungeordnete Kopie:

CHARTA VON PARIS FÜR EIN NEUES EUROPA PARIS 1990 Treffen der Staats- und Regierungschefs, der Teilnehmerstaaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Heiliger Stuhl, Irland, Island, Italien - Europäische Gemeinschaft, Jugoslawien, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische und Slowakische Föderative Republik, Türkei, Ungarn, Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern Paris, 19. - 21. November 1990 - 1 - Ein neues Zeitalter der Demokratie, des Friedens und der Einheit Wir, die Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, sind in einer Zeit tiefgreifenden Wandels und historischer Erwartungen in Paris zusammengetreten. Das Zeitalter der Konfrontation und der Teilung Europas ist zu Ende gegangen. Wir erklären, daß sich unsere Beziehungen künftig auf Achtung und Zusammenarbeit gründen werden. Europa befreit sich vom Erbe der Vergangenheit. Durch den Mut von Männern und Frauen, die Willensstärke der Völker und die Kraft der Ideen der Schlußakte von Helsinki bricht in Europa ein neues Zeitalter der Demokratie, des Friedens und der Einheit an. Nun ist die Zeit gekommen, in der sich die jahrzehntelang gehegten Hoffnungen und Erwartungen unserer Völker erfüllen: unerschütterliches Bekenntnis zu einer auf Menschenrechten und Grundfreiheiten beruhenden Demokratie, Wohlstand durch wirtschaftliche Freiheit und soziale Gerechtigkeit und gleiche Sicherheit für alle unsere Länder. Die zehn Prinzipien der Schlußakte werden uns in diese im Zeichen hoher Aufgaben stehende Zukunft leiten, so wie sie uns in den vergangenen fünfzehn Jahren den Weg zu besseren Beziehungen gewiesen haben. Die volle Verwirklichung aller KSZE-Verpflichtungen muß die Grundlage für die Initiativen bilden, die wir nun ergreifen, um unseren Nationen ein Leben zu ermöglichen, das ihren Wünschen gerecht wird. Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Wir verpflichten uns, die Demokratie als die einzige Regierungsform unserer Nationen aufzubauen, zu festigen und zu stärken. In diesem Bestreben werden wir an folgendem festhalten: Menschenrechte und Grundfreiheiten sind allen Menschen von Geburt an eigen; sie sind unveräußerlich und werden durch das Recht gewährleistet. Sie zu schützen und zu fördern ist vornehmste Pflicht jeder Regierung. Ihre Achtung ist wesentlicher Schutz gegen staatliche Übermacht. Ihre Einhaltung und uneingeschränkte Ausübung bilden die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden. Demokratische Regierung gründet sich auf den Volkswillen, der seinen Ausdruck in regelmäßigen, freien und gerechten Wahlen findet. Demokratie beruht auf Achtung vor der menschlichen Person und Rechtsstaatlichkeit. Demokratie ist der beste Schutz für freie Meinungsäußerung, Toleranz gegenüber allen gesellschaftlichen Gruppen und Chancengleichheit für alle. - 2 - Die Demokratie, ihrem Wesen nach repräsentativ und pluralistisch, erfordert Verantwortlichkeit gegenüber der Wählerschaft, Bindung der staatlichen Gewalt an das Recht sowie eine unparteiische Rechtspflege. Niemand steht über dem Gesetz. Wir bekräftigen, jeder einzelne hat ohne Unterschied das Recht auf: Gedanken-, Gewissens- und Religions- oder Glaubensfreiheit, freie Meinungsäußerung, Vereinigung und friedliche Versammlung, Freizügigkeit; niemand darf: willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden, der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden; jeder hat auch das Recht: seine Rechte zu kennen und auszuüben, an freien und gerechten Wahlen teilzunehmen, auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren, wenn er einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, allein oder in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben und selbständig Unternehmen zu betreiben, seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte auszuüben. Wir bekräftigen, daß die ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität nationaler Minderheiten Schutz genießen muß und daß Angehörige nationaler Minderheiten das Recht haben, diese Identität ohne jegliche Diskriminierung und in voller Gleichheit vor dem Gesetz frei zum Ausdruck zu bringen, zu wahren und weiterzuentwickeln. Wir werden gewährleisten, daß dem einzelnen wirksame innerstaatliche wie völkerrechtliche Rechtsmittel gegen jede Verletzung seiner Rechte zur Verfügung stehen. Die uneingeschränkte Achtung dieser Gebote ist das Fundament, auf dem wir das neue Europa aufbauen wollen. Unsere Staaten werden zusammenarbeiten und einander unterstützen, um zu gewährleisten, daß die Entwicklung der Demokratie nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Wirtschaftliche Freiheit und Verantwortung Wirtschaftliche Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Verantwortung für die Umwelt sind unerläßliche Voraussetzungen des Wohlstands. Der in der Demokratie zum Ausdruck gebrachte und durch den Rechtsstaat gewährleistete freie Wille des einzelnen bildet die notwendige Grundlage für eine erfolgreiche Wirtschafts- und Sozialentwicklung. Wir wollen eine die Würde des Menschen achtende und schützende Wirtschaftstätigkeit fördern. - 3 - Freiheit und politischer Pluralismus sind notwendige Elemente unserer gemeinsamen Bemühungen um die Entwicklung von Marktwirtschaften hin zu dauerhaftem Wirtschaftswachstum, Wohlstand, sozialer Gerechtigkeit, wachsender Beschäftigung und rationeller Nutzung der wirtschaftlichen Ressourcen. Der Erfolg von Ländern, die den Übergang zur Marktwirtschaft anstreben, ist wichtig und liegt in unser aller Interesse. Er wird uns allen Teilhabe an erhöhtem Wohlstand ermöglichen. Zur Erreichung dieses uns gemeinsamen Ziels wollen wir zusammenarbeiten. Der Schutz der Umwelt liegt in der gemeinsamen Verantwortung aller unserer Nationen. Bei der Unterstützung nationaler und regionaler Bemühungen in diesem Bereich dürfen wir auch das dringende Erfordernis gemeinsamen Handelns in einem umfassenderen Rahmen nicht aus den Augen verlieren. Freundschaftliche Beziehungen zwischen den Teilnehmerstaaten Nun, da Europa am Beginn eines neuen Zeitalters steht, sind wir entschlossen, die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten Europas, den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada auszuweiten und zu festigen sowie die Freundschaft zwischen unseren Völkern zu fördern. Zur Wahrung und Förderung von Demokratie, Frieden und Einheit in Europa bekennen wir uns feierlich und uneingeschränkt zu den zehn Prinzipien der Schlußakte von Helsinki. Wir erklären, daß die zehn Prinzipien unverändert gültig sein sollen und daß wir entschlossen sind, sie in die Praxis umzusetzen. Alle Prinzipien werden gleichermaßen und vorbehaltlos angewendet, wobei ein jedes von ihnen unter Beachtung der anderen ausgelegt wird. Sie bilden die Grundlage unserer Beziehungen. In Übereinstimmung mit unseren Verpflichtungen gemäß der Charta der Vereinten Nationen und der Schlußakte von Helsinki erneuern wir unser feierliches Versprechen, uns jeder gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates gerichteten Androhung oder Anwendung von Gewalt oder jeder sonstigen mit den Grundsätzen oder Zielen dieser Dokumente unvereinbaren Handlung zu enthalten. Wir erinnern daran, daß die Nichterfüllung der in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen Verpflichtungen einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur friedlichen Beilegung von Streitfällen. Wir beschließen, Mechanismen zur Verhütung und Lösung von Konflikten zwischen den Teilnehmerstaaten zu entwickeln. Nun, da die Teilung Europas zu Ende geht, werden wir unter uneingeschränkter gegenseitiger Achtung der Entscheidungsfreiheit eine neue Qualität in unseren Sicherheitsbeziehungen anstreben. Sicherheit ist unteilbar, und die Sicherheit jedes Teilnehmerstaates ist untrennbar mit der aller anderen verbunden. Wir verpflichten uns daher, bei der Festigung von Vertrauen und Sicherheit untereinander sowie bei der Förderung der Rüstungskontrolle und Abrüstung zusammenzuarbeiten. Wir begrüßen die Gemeinsame Erklärung von zweiundzwanzig Staaten über die Verbesserung ihrer Beziehungen. - 4 - Unsere Beziehungen sollen auf unserem gemeinsamen Bekenntnis zu demokratischen Werten sowie zu den Menschenrechten und Grundfreiheiten beruhen. Wir sind überzeugt, daß für die Festigung von Frieden und Sicherheit zwischen unseren Staaten die Förderung der Demokratie sowie die Achtung und wirksame Ausübung der Menschenrechte unverzichtbar sind. Wir bekräftigen die Gleichberechtigung der Völker und ihr Selbstbestimmungsrecht in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und den einschlägigen Normen des Völkerrechts, einschließlich jener, die sich auf die territoriale Integrität der Staaten beziehen. Zur Lösung wirtschaftlicher, sozialer, umweltbezogener, kultureller und humanitärer Probleme haben wir die feste Absicht, den politischen Konsultationsprozeß zu verstärken und die Zusammenarbeit zu erweitern. Diese gemeinsame Entschlossenheit und die wachsende gegenseitige Abhängigkeit werden dazu beitragen, das jahrzehntelange Mißtrauen zu überwinden, die Stabilität zu festigen und ein geeintes Europa aufzubauen. Wir wollen ein Europa, von dem Frieden ausgeht, das für den Dialog und die Zusammenarbeit mit anderen Ländern offen und zum Austausch bereit ist, und das mitwirkt an der Suche nach gemeinsamen Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft. Sicherheit Festigung der Demokratie und erhöhte Sicherheit fördern freundschaftliche Beziehungen zwischen uns. Wir begrüßen die Unterzeichnung des Vertrags über Konventionelle Streitkräfte in Europa durch zweiundzwanzig Teilnehmerstaaten, der zu niedrigeren Niveaus der Streitkräfte führen wird. Die Annahme eines substantiellen neuen Satzes vertrauens- und sicherheitsbildender Maßnahmen, der zu mehr Offenheit und Vertrauen zwischen allen Teilnehmerstaaten führt, findet unsere volle Zustimmung. Beide sind bedeutende Schritte hin zu erhöhter Stabilität und Sicherheit in Europa. Die beispiellose Reduzierung der Streitkräfte durch den Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa wird - gemeinsam mit neuen Ansätzen für Sicherheit und Zusammenarbeit innerhalb des KSZE-Prozesses - unser Verständnis von Sicherheit in Europa verändern und unseren Beziehungen eine neue Dimension verleihen. In diesem Zusammenhang bekennen wir uns zum Recht der Staaten, ihre sicherheitspolitischen Dispositionen frei zu treffen. Einheit Das nun ungeteilte und freie Europa fordert einen Neubeginn. Wir rufen unsere Völker dazu auf, sich diesem großen Vorhaben anzuschließen. Wir nehmen mit großer Genugtuung Kenntnis von dem am 12. September 1990 in Moskau unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland und begrüßen aufrichtig, daß das deutsche Volk sich in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und in vollem Einvernehmen mit seinen Nachbarn in einem Staat vereinigt hat. Die Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands ist ein bedeutsamer Beitrag zu einer dauerhaften und gerechten Friedensordnung für ein geeintes - 5 - demokratisches Europa, das sich seiner Verantwortung für Stabilität, Frieden und Zusammenarbeit bewußt ist. Die Teilnahme nordamerikanischer wie europäischer Staaten ist ein bestimmendes Merkmal der KSZE; sie liegt den in der Vergangenheit erzielten Erfolgen zugrunde und bleibt wesentlich auch für die Zukunft des KSZE-Prozesses. Das unerschütterliche Festhalten an gemeinsamen Werten und an unserem gemeinsamen Erbe bindet uns aneinander. Bei all der reichen Vielfalt unserer Nationen sind wir vereint in der Verpflichtung, unsere Zusammenarbeit in allen Bereichen auszubauen. Die Herausforderungen, denen wir uns gegenübersehen, können nur durch gemeinsames Handeln, Zusammenarbeit und Solidarität bewältigt werden. Die KSZE und die Welt Das Schicksal unserer Nationen ist mit dem aller anderen Nationen verbunden. Wir unterstützen uneingeschränkt die Vereinten Nationen und die Stärkung ihrer Rolle bei der Förderung von Frieden, Sicherheit und Gerechtigkeit in der Welt. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu den in der Charta verankerten Grundsätzen und Zielen der Vereinten Nationen und verurteilen jede Verletzung dieser Prinzipien. Wir stellen mit Genugtuung fest, daß die Vereinten Nationen in der Weltpolitik eine wachsende Rolle spielen und dank der verbesserten Beziehungen zwischen unseren Staaten an Wirksamkeit gewinnen. Angesichts der Armut in einem großen Teil der Welt verpflichten wir uns zur Solidarität mit allen anderen Ländern. Wir wenden uns daher heute von Paris aus an alle Nationen dieser Welt: Wir sind bereit, die gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung der Gesamtheit der grundlegenden menschlichen Werte mit allen und mit jedem einzelnen dieser Staaten zu tragen. Leitsätze für die Zukunft Ausgehend von unserem festen Bekenntnis zur uneingeschränkten Durchführung aller KSZE-Prinzipien und -Bestimmungen sind wir nunmehr entschlossen, neue Impulse für eine ausgewogene und umfassende Weiterentwicklung unserer Zusammenarbeit zu geben, um den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Völker Rechnung zu tragen. Menschliche Dimension Unwiderruflich bekennen wir uns zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Wir wollen die Bestimmungen über die menschliche Dimension der KSZE in vollem Umfang durchführen und auf ihnen aufbauen. Wir werden auf der Grundlage des Dokuments des Kopenhagener Treffens der Konferenz über die Menschliche Dimension zusammenarbeiten, um die demokratischen Institutionen zu stärken und den Rechtsstaat zu fördern. Zu diesem Zweck beschließen wir, ein Expertenseminar vom 4. bis 15. November 1991 in Oslo einzuberufen. Wir sind entschlossen, den wertvollen Beitrag nationaler Minderheiten zum Leben unserer Gesellschaften zu fördern, und verpflichten uns, deren Lage weiter zu verbessern. Wir bekräftigen unsere tiefe Überzeugung, daß freundschaftliche Beziehungen zwischen unseren Völkern sowie - 6 - Friede, Gerechtigkeit, Stabilität und Demokratie den Schutz der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität nationaler Minderheiten und die Schaffung von Bedingungen für die Förderung dieser Identität erfordern. Wir erklären, daß Fragen in bezug auf nationale Minderheiten nur unter demokratischen Bedingungen befriedigend gelöst werden können. Ferner erkennen wir an, daß die Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten als Teil der allgemein anerkannten Menschenrechte uneingeschränkt geachtet werden müssen. Im Bewußtsein der dringenden Notwendigkeit, im Hinblick auf nationale Minderheiten die Zusammenarbeit zu verstärken und deren Schutz zu verbessern, beschließen wir, ein Expertentreffen über nationale Minderheiten vom 1. bis 19. Juli 1991 in Genf einzuberufen. Wir sind entschlossen, alle Formen von Haß zwischen Rassen und Volksgruppen, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung irgendeines Menschen sowie von Verfolgung aus religiösen und ideologischen Gründen zu bekämpfen. Wir betonen in Übereinstimmung mit unseren KSZE-Verpflichtungen, daß Freizügigkeit und freie Kontakte zwischen unseren Bürgern sowie der freie Fluß von Informationen und Gedanken ausschlaggebend sind für den Fortbestand und die Entwicklung freier Gesellschaften und lebendiger Kulturen. Wir begrüßen die Zunahme von Tourismus und Besuchen zwischen unseren Ländern. Der Mechanismus der menschlichen Dimension hat sich bewährt. Deshalb sind wir entschlossen, ihn durch die Einführung neuer Verfahren auszubauen; diese sehen die Mitarbeit von Experten oder die Heranziehung einer Liste von hervorragenden Persönlichkeiten mit Erfahrung in Menschenrechtsfragen vor, die Gegenstand des Mechanismus sein könnten. Wir werden im Rahmen des Mechanismus vorsehen, daß Einzelpersonen einbezogen werden, wenn es um den Schutz ihrer Rechte geht. Wir sind daher entschlossen, unsere Verpflichtungen in dieser Hinsicht weiterzuentwickeln, insbesondere beim Moskauer Treffen der Konferenz über die Menschliche Dimension, unbeschadet der Verpflichtungen, an die unsere Staaten aufgrund bestehender völkerrechtlicher Übereinkommen gebunden sind. Wir würdigen den bedeutenden Beitrag des Europarates zur Förderung der Menschenrechte, der Prinzipien der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie zur Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit. Wir begrüßen die von mehreren Teilnehmerstaaten unternommenen Schritte, dem Europarat und der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten. Wir begrüßen die Bereitschaft des Europarates, der KSZE seine Erfahrungen zur Verfügung zu stellen. Sicherheit Das sich wandelnde politische und militärische Umfeld in Europa eröffnet neue Möglichkeiten für gemeinsame Anstrengungen im Bereich der militärischen Sicherheit. Wir wollen auf den wichtigen Ergebnissen aufbauen, die im Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa und in den Verhandlungen über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen erzielt wurden. Wir wollen die VSBM-Verhandlungen auf der Grundlage desselben Mandats fortsetzen und sie möglichst bis zum KSZE-Folgetreffen in Helsinki 1992 abschließen. Wir begrüßen ferner den Beschluß der betroffenen Teilnehmerstaaten, die Verhandlungen über Konventionelle Streitkräfte in Europa auf der Grundlage desselben Mandats fortzusetzen und sie möglichst bis zum Folgetreffen in Helsinki 1992 abzuschließen. Nach einer Zeit innerstaatlicher Vorbereitung nehmen wir eine stärker strukturierte Zusammenarbeit zwischen allen Teilnehmerstaaten in Sicherheitsfragen in - 7 - Aussicht, sowie Diskussionen und Konsultationen zwischen den vierunddreißig Teilnehmerstaaten, mit dem Ziel, 1992 nach Abschluß des Folgetreffens von Helsinki neue, allen Teilnehmerstaaten offenstehende Verhandlungen über Abrüstung sowie über Vertrauens- und Sicherheitsbildung aufzunehmen. Wir rufen dazu auf, die Konvention über ein wirksam verifizierbares, weltweites und umfassendes Verbot chemischer Waffen so bald wie möglich abzuschließen. Wir beabsichtigen, zu den Erstunterzeichnern dieser Konvention zu gehören. Wir bekräftigen die Bedeutung der Initiative "Offener Himmel" und rufen dazu auf, diese Verhandlungen so rasch wie möglich erfolgreich abzuschließen. Die Gefahr von Konflikten in Europa hat abgenommen, doch es bedrohen andere Gefahren die Stabilität unserer Gesellschaften. Wir sind entschlossen, bei der Verteidigung der demokratischen Institutionen gegen Verletzungen der Unabhängigkeit, souveränen Gleichheit oder territorialen Integrität der Teilnehmerstaaten zusammenzuarbeiten. Dazu zählen illegale Aktivitäten unter Anwendung von äußerem Druck, Zwang und Subversion. Wir verurteilen vorbehaltlos alle Handlungen, Methoden und Praktiken des Terrorismus als verbrecherische Handlungen und bekunden unsere Entschlossenheit, sowohl bilateral als auch in multilateraler Zusammenarbeit auf seine Ausrottung hinzuarbeiten. Ferner werden wir einander gegenseitig im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel unterstützen. In dem Bewußtsein, daß die friedliche Beilegung von Streitfällen eine wesentliche Vervollständigung der Pflicht der Staaten ist, sich der Androhung oder Anwendung von Gewalt zu enthalten, und daß beide wesentliche Faktoren für die Aufrechterhaltung und Festigung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sind, werden wir nicht nur darum bemüht sein, nach wirksamen Verfahren zur Verhütung immer noch möglicher Konflikte durch politische Mittel zu suchen, sondern im Einklang mit dem Völkerrecht auch geeignete Mechanismen zur friedlichen Beilegung eventueller Streitfälle festzulegen. Wir verpflichten uns daher, nach neuen Formen der Zusammenarbeit in diesem Bereich zu suchen, insbesondere nach einer Reihe von Methoden zur friedlichen Beilegung von Streitfällen, einschließlich der obligatorischen Hinzuziehung einer Drittpartei. Wir betonen, daß in diesem Zusammenhang die Gelegenheit des für Anfang 1991 in Valletta anberaumten Treffens über die friedliche Beilegung von Streitfällen in vollem Umfang genützt werden sollte. Der Rat der Außenminister wird dem Bericht des Treffens von Valletta Rechnung tragen. Wirtschaftliche Zusammenarbeit Wir betonen, daß die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Marktwirtschaft ein wesentliches Element unserer Beziehungen darstellt und einen entscheidenden Beitrag zum Aufbau eines prosperierenden und geeinten Europa leisten wird. Demokratische Institutionen und wirtschaftliche Freiheit fördern wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, wie dies im Dokument der Bonner Konferenz über wirtschaftliche Zusammenarbeit, deren Ergebnisse wir nachdrücklich unterstützen, festgehalten ist. - 8 - Wir unterstreichen, daß die Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Bereich sowie in Wissenschaft und Technik nunmehr einen wichtigen Pfeiler der KSZE bildet. Die Teilnehmerstaaten sollten das Erreichte in regelmäßigen Abständen überprüfen und in diesen Bereichen neue Anstöße geben. Wir sind davon überzeugt, daß unsere wirtschaftliche Zusammenarbeit insgesamt ausgeweitet, das freie Unternehmertum ermutigt und der Handel in Übereinstimmung mit den GATT-Regeln verstärkt und diversifiziert werden sollte. Wir werden soziale Gerechtigkeit und sozialen Fortschritt sowie das Wohlergehen unserer Völker fördern. In diesem Zusammenhang sind wir uns der Bedeutung bewußt, die wirksamen politischen Konzepten für die Bewältigung des Problems der Arbeitslosigkeit zukommt. Wir bekräftigen die Notwendigkeit, demokratische Länder, die sich auf dem Weg zur Marktwirtschaft befinden und die Grundlage für ein sich selbst tragendes wirtschaftliches und soziales Wachstum schaffen, weiterhin zu unterstützen, wie dies bereits von der Gruppe der vierundzwanzig Länder in Angriff genommen wurde. Wir unterstreichen ferner die Notwendigkeit, sie in zunehmendem Maß - mit den damit verbundenen Auflagen und Vorteilen - in das internationale Wirtschafts- und Finanzsystem einzubinden. Wir sind der Auffassung, daß bei stärkerer Betonung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit innerhalb des KSZE-Prozesses die Interessen der sich entwickelnden Teilnehmerstaaten berücksichtigt werden sollten. Wir erinnern an den Zusammenhang, der zwischen der Achtung und Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dem wissenschaftlichen Fortschritt besteht. Zusammenarbeit im Bereich von Wissenschaft und Technik wird bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eine wesentliche Rolle spielen. Sie ist daher dahingehend auszubauen, daß entsprechende wissenschaftliche und technologische Informationen und Kenntnisse in größerem Maße geteilt werden, um das zwischen den Teilnehmerstaaten bestehende technologische Entwicklungsgefälle zu überwinden. Wir ermutigen die Teilnehmerstaaten ferner zur Zusammenarbeit im Hinblick auf die Förderung der Fähigkeiten des Menschen und des Unternehmergeistes. Wir sind entschlossen, der Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern in den Bereichen Energie, Transport und Tourismus die für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung notwendigen Anstöße zu geben. Wir begrüßen insbesondere praktische Schritte zur Schaffung optimaler Voraussetzungen für den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Energievorräten unter gebührender Berücksichtigung der Umweltbelange. Wir erkennen die wichtige Rolle der Europäischen Gemeinschaft bei der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung in Europa an. Internationale Wirtschaftsorganisationen wie die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE), die Institutionen von Bretton Woods, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und die Internationale Handelskammer (ICC) haben auch eine wesentliche Aufgabe bei der Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu erfüllen, die durch die Schaffung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) weiter gestärkt werden wird. Zur Verfolgung unserer Ziele betonen wir die Notwendigkeit, die Arbeit dieser Organisationen sorgfältig zu koordinieren und Methoden zu finden, die allen unseren Staaten eine Teilnahme an dieser Arbeit ermöglichen. - 9 - Umwelt Wir erkennen die dringende Notwendigkeit an, die Umweltprobleme in Angriff zu nehmen, sowie die Bedeutung individueller und gemeinsamer Bemühungen in diesem Bereich. Wir verpflichten uns, unsere Anstrengungen um den Schutz und die Verbesserung unserer Umwelt zu verstärken, um ein gesundes ökologisches Gleichgewicht in Luft, Wasser und Boden wiederherzustellen und zu erhalten. Wir sind daher entschlossen, die KSZE als Rahmen für die Erarbeitung gemeinsamer Verpflichtungen und Ziele in Umweltbelangen in vollem Umfang zu nutzen und so die Arbeit fortzuführen, die im Bericht des Umweltschutztreffens von Sofia zum Ausdruck kommt. Wir unterstreichen die Bedeutung einer gut informierten Gesellschaft als Voraussetzung dafür, daß die Öffentlichkeit wie auch Einzelpersonen Initiativen zur Verbesserung der Umwelt ergreifen können. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns, das Umweltbewußtsein der Öffentlichkeit und die Umwelterziehung sowie die öffentliche Berichterstattung über die Umweltrelevanz politischer Konzepte, Vorhaben und Programme zu fördern. Vorrangiges Anliegen ist uns die Einführung sauberer und abfallarmer Technologien, wobei uns bewußt ist, daß Länder, die noch nicht über eigene Mittel für geeignete Maßnahmen verfügen, unterstützt werden müssen. Wir unterstreichen, daß umweltpolitische Konzepte durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen und Verwaltungsstrukturen unterstützt werden sollten, damit ihre wirksame Durchführung gewährleistet werden kann. Wir betonen die Notwendigkeit, neue Maßnahmen für die systematische Überprüfung der Einhaltung bestehender Verpflichtungen zu treffen und darüberhinaus höher gesteckte Verpflichtungen einzugehen in bezug auf die Benachrichtigung und den Austausch von Informationen über den Zustand der Umwelt und über mögliche Umweltgefahren. Wir begrüßen auch die kürzlich beschlossene Europäische Umweltagentur (EUA). Wir begrüßen die praktischen Arbeiten, die Problemstudien und die Konzeptüberprüfung in verschiedenen im Umweltbereich tätigen internationalen Organisationen, wie dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), und betonen die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit und wirksamen Koordination zwischen ihnen. Kultur Wir erkennen den wesentlichen Beitrag unserer gemeinsamen europäischen Kultur und unserer gemeinsamen Werte zur Überwindung der Teilung des Kontinents an. Wir unterstreichen daher unser Eintreten für die schöpferische Freiheit sowie für den Schutz und die Förderung unseres kulturellen und geistigen Erbes in all seinem Reichtum und all seiner Vielfalt. - 10 - Angesichts der jüngsten Veränderungen in Europa betonen wir die erhöhte Bedeutung des Krakauer Symposiums und setzen große Erwartungen in die Erörterung von Leitsätzen für verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Kultur bei diesem Treffen. Wir laden den Europarat ein, zu diesem Symposium beizutragen. Zur Förderung größerer Vertrautheit zwischen unseren Völkern befürworten wir die Errichtung von Kulturzentren in Städten anderer Teilnehmerstaaten, eine verstärkte Zusammenarbeit auf dem audio-visuellen Gebiet und einen umfangreicheren Austausch in den Bereichen Musik, Theater, Literatur und Kunst. Wir sind entschlossen, im Rahmen unserer nationalen Politik das gegenseitige Verständnis, insbesondere bei der Jugend, verstärkt zu fördern durch Kulturaustausch, Zusammenarbeit in allen Bereichen der Bildung vor allem durch den Unterricht von und in den Sprachen anderer Teilnehmerstaaten. Wir beabsichtigen, die ersten Ergebnisse dieses Vorhabens beim Folgetreffen von Helsinki 1992 zu überprüfen. Wanderarbeiter Wir erkennen an, daß die Fragen der Wanderarbeiter und ihrer Familien, die sich rechtmäßig in Aufnahmeländern aufhalten, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Aspekte wie auch ihre menschliche Dimension haben. Wir bekräftigen, daß der Schutz und die Förderung ihrer Rechte sowie die Verwirklichung einschlägiger internationaler Verpflichtungen uns alle angeht. Mittelmeer Wir sind der Ansicht, daß die grundlegenden politischen Veränderungen, die in Europa stattgefunden haben, eine für die Mittelmeerregion positive Bedeutung haben. Wir werden daher die Bemühungen zur Festigung von Sicherheit und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum als wichtigen Faktor der Stabilität in Europa fortsetzen. Wir begrüßen den Bericht des Treffens über den Mittelmeerraum von Palma de Mallorca, dessen Ergebnisse wir alle unterstützen. Wir sind besorgt über die in der Region anhaltenden Spannungen und bekunden erneut unsere Bereitschaft, unsere Anstrengungen zu erhöhen, um mit friedlichen Mitteln gerechte, gangbare und dauerhafte Lösungen für entscheidende offene Fragen auf der Grundlage der Achtung für die Prinzipien der Schlußakte zu finden. Es ist unser Wunsch, günstige Bedingungen für eine harmonische Entwicklung und Diversifizierung von Beziehungen mit den nichtteilnehmenden Mittelmeerstaaten zu fördern. Die verstärkte Zusammenarbeit mit diesen Staaten wird mit dem Ziel fortgesetzt, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu fördern und dadurch die Stabilität in der Region zu erhöhen. Zu diesem Zweck werden wir uns gemeinsam mit diesen Ländern bemühen, das Wohlstandsgefälle zwischen Europa und seinen Nachbarn im Mittelmeerraum wesentlich zu verringern. Nichtstaatliche Organisationen Wir erinnern an die bedeutende Rolle, die nichtstaatliche Organisationen, religiöse und andere Gruppierungen sowie Einzelpersonen bei der Verwirklichung der KSZE-Ziele gespielt haben, und werden deren Einsatz für die Durchführung der KSZE-Verpflichtungen durch die Teilnehmerstaaten weiter erleichtern. Diese Organisationen, Gruppierungen und Einzelpersonen - 11 - müssen auf geeignete Art und Weise in die Tätigkeit und die neuen Strukturen der KSZE einbezogen werden, damit sie ihre wichtigen Aufgaben erfüllen können. Neue Strukturen und Institutionen des KSZE-Prozesses Unsere gemeinsamen Bemühungen um verstärkte Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, um Festigung des Friedens und um Förderung der Einheit in Europa erfordern eine neue Qualität des politischen Dialogs und der politischen Zusammenarbeit und somit die Entwicklung der Strukturen der KSZE. Die Intensivierung unserer Konsultationen auf allen Ebenen ist von vorrangiger Bedeutung für die künftige Gestaltung unserer Beziehungen. Zu diesem Zweck beschließen wir folgendes: Wir, die Staats- und Regierungschefs, werden das nächste Mal in Helsinki anläßlich des KSZE-Folgetreffens 1992 zusammentreffen. Danach werden wir anläßlich weiterer Folgetreffen zusammentreffen. Unsere Außenminister werden regelmäßig, mindestens einmal jährlich, als Rat zusammentreten. Diese Treffen werden das zentrale Forum für politische Konsultationen im KSZE-Prozeß bilden. Der Rat wird Fragen prüfen, die für die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von Bedeutung sind, und entsprechende Beschlüsse fassen. Das erste Treffen des Rates wird in Berlin stattfinden. Ein Ausschuß Hoher Beamter wird die Treffen des Rates vorbereiten und dessen Beschlüsse durchführen. Der Ausschuß wird aktuelle Fragen prüfen und kann entsprechende Beschlüsse fassen, unter anderem in Form von Empfehlungen an den Rat. Zur Behandlung dringender Fragen können zusätzliche Treffen der Vertreter der Teilnehmerstaaten vereinbart werden. Der Rat wird die Erarbeitung von Bestimmungen prüfen, die die Einberufung von Treffen des Ausschusses Hoher Beamter in dringlichen Situationen vorsehen. Die Teilnehmerstaaten können auch Treffen anderer Minister vereinbaren. Zur administrativen Unterstützung dieser Konsultationen richten wir in Prag ein Sekretariat ein. Folgetreffen der Teilnehmerstaaten werden in der Regel alle zwei Jahre stattfinden, um den Teilnehmerstaaten Gelegenheit zu geben, eine Bestandsaufnahme der eingetretenen Entwicklungen vorzunehmen, die Verwirklichung eingegangener Verpflichtungen zu überprüfen und weitere Schritte im KSZE-Prozeß in Erwägung zu ziehen. Wir beschließen, in Wien ein Konfliktverhütungszentrum zu schaffen, das den Rat beim Abbau der Gefahr von Konflikten unterstützen soll. - 12 - Wir beschließen, in Warschau ein Büro für freie Wahlen einzurichten, um Kontakte und den Informationsaustausch im Zusammenhang mit Wahlen in den Teilnehmerstaaten zu erleichtern. In Anerkennung der wichtigen Rolle, die Parlamentarier im KSZE-Prozeß spielen können, sprechen wir uns für eine stärkere Einbeziehung der Parlamentsarbeit in die KSZE aus, insbesondere durch die Schaffung einer parlamentarischen Versammlung der KSZE unter Beteiligung von Parlamentsmitgliedern aus allen Teilnehmerstaaten. Zu diesem Zweck befürworten wir nachdrücklich, daß Kontakte auf Parlamentsebene fortgesetzt werden, um Tätigkeitsbereich, Arbeitsmethoden und Verfahrensregeln einer derartigen parlamentarischen Struktur der KSZE unter Nutzung vorhandener Erfahrungen und bereits geleisteter Arbeiten in diesem Bereich zu erörtern. Wir beauftragen unsere Außenminister, diese Frage bei ihrem ersten Treffen als Rat zu überprüfen. Verfahrenstechnische und organisatorische Modalitäten hinsichtlich einiger Bestimmungen der Charta von Paris für ein neues Europa sind im Zusatzdokument festgelegt, das gleichzeitig mit der Charta von Paris angenommen wird. Wir betrauen den Rat mit den weiteren Schritten, die zur Durchführung der im vorliegenden Dokument und im Zusatzdokument enthaltenen Beschlüsse erforderlich sein könnten, und mit der Prüfung weiterer Maßnahmen zur Festigung von Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Der Rat kann jede Änderung des Zusatzdokuments vornehmen, die er für angebracht hält. Das Original der Charta von Paris für ein neues Europa, das in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch abgefaßt ist, wird der Regierung der Französischen Republik zur Aufbewahrung in ihren Archiven übergeben. Jeder der Teilnehmerstaaten erhält von der Französischen Republik eine gleichlautende Abschrift der Charta von Paris. Der Text der Charta von Paris wird in jedem Teilnehmerstaat veröffentlicht, der ihn so umfassend wie möglich verbreitet und bekanntmacht. Die Regierung der Französischen Republik wird gebeten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen den Text der Charta von Paris für ein neues Europa, die nicht registrierbar nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen ist, zur Weiterleitung an alle Mitglieder der Organisation als offizielles Dokument der Vereinten Nationen zu übermitteln. Die Regierung der Französischen Republik wird gleichfalls gebeten, den Text der Charta von Paris an alle anderen im Text erwähnten internationalen Organisationen zu übermitteln. Zu Urkund dessen setzen wir, die unterzeichnenden Hohen Vertreter der Teilnehmerstaaten, im Bewußtsein der hohen politischen Bedeutung, die wir den Ergebnissen des Gipfeltreffens beimessen, und mit der Erklärung unserer Entschlossenheit, in Übereinstimmung mit - 13 - den von uns angenommenen Bestimmungen zu handeln, unsere Unterschrift unter das vorliegende Dokument: Gefertigt zu Paris, den 21. November 1990, namens (Unterschriften) - 14 - Zusatzdokument zur Durchführung einiger Bestimmungen der Charta von Paris für ein neues Europa Nachstehend sind Verfahrensregeln und organisatorische Modalitäten zu einigen Bestimmungen festgelegt, die in der am 21. November 1990 in Paris unterzeichneten Charta von Paris für ein neues Europa enthalten sind. I. Institutionelle Regelungen A. Der Rat 1. Der Rat, der sich aus den Außenministern der Teilnehmerstaaten zusammensetzt, bildet das zentrale Forum für regelmäßige politische Konsultationen im KSZE-Prozeß. 2. Der Rat: - prüft Fragen, die für die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von Bedeutung sind, und faßt entsprechende Beschlüsse; - bereitet die Treffen der Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten vor und führt Aufgaben und Beschlüsse durch, die bei diesen Treffen festgelegt bzw. gefaßt werden. 3. Der Rat tritt regelmäßig, mindestens einmal jährlich, zusammen. 4. Die Teilnehmerstaaten können zusätzliche Treffen des Rates vereinbaren. 5. Der Vertreter des Gastlandes führt für die Dauer jedes Treffens des Rates den Vorsitz. 6. Der Ausschuß Hoher Beamter bereitet eine Tagesordnung für die Treffen des Rates, einschließlich Vorschlägen für den jeweils wechselnden Tagungsort und den Termin des nächsten Treffens, vor. B. Der Ausschuß Hoher Beamter 1. Ein Auschuß Hoher Beamter bereitet die Arbeit des Rates vor, führt dessen Beschlüsse durch, prüft aktuelle Fragen und befaßt sich mit der künftigen Arbeit der KSZE, einschließlich ihrer Beziehungen zu anderen internationalen Gremien. - 15 - 2. Zur Vorbereitung der Tagesordnung der Treffen des Rates bestimmt der Ausschuß die Gesprächsthemen auf der Grundlage der von den Teilnehmerstaaten eingebrachten Vorschläge. Der Ausschuß erstellt kurz vor dem Treffen des Rates einen Entwurf der Tagesordnung. 3. Jeder Teilnehmerstaat richtet eine Kontaktstelle ein, über die dem Sekretariat Vorschläge für die Arbeit des Ausschusses zur Sammlung und Weiterleitung übermittelt werden und die die Kommunikation zwischen dem Sekretariat und den einzelnen Teilnehmerstaaten erleichtert. 4. Bei den Ausschußtreffen führt jeweils ein Vertreter jenes Staates den Vorsitz, dessen Außenminister beim vorangegangenen Treffen des Rates den Vorsitz innehatte. Die Treffen werden vom Vorsitzenden des Ausschusses nach Rücksprache mit den Teilnehmerstaaten einberufen. Die Ausschußtreffen finden am Sitz des Sekretariates statt und dauern, sofern nicht anders vereinbart, höchstens zwei Tage. Treffen, die einem Treffen des Rates unmittelbar vorangehen, finden an dessen Tagungsort statt. 5. Aus praktischen Erwägungen findet das erste Ausschußtreffen vom 28. bis 29. Januar 1991 in Wien statt. Den Vorsitz führt der Vertreter Jugoslawiens. C. Mechanismus für Dringliche Situationen Der Rat wird die Möglichkeit der Schaffung eines Mechanismus prüfen, der die Einberufung eines Treffens des Ausschusses Hoher Beamter in dringlichen Situationen vorsieht. D. Folgetreffen Folgetreffen der Teilnehmerstaaten finden in der Regel alle zwei Jahre statt. Ihre Dauer wird, sofern nicht anders vereinbart, drei Monate nicht überschreiten. E. Das KSZE-Sekretariat 1. Das Sekretariat: - gewährleistet die administrative Unterstützung der Treffen des Rates und des Ausschusses Hoher Beamter; - führt ein KSZE-Dokumentationsarchiv und verteilt auf Ersuchen der Teilnehmerstaaten Dokumente; - stellt Einzelpersonen, nichtstaatlichen und internationalen Organisationen wie auch nichtteilnehmenden Staaten öffentlich zugängliche Informationen über die KSZE zur Verfügung; - unterstützt nach Bedarf die Exekutivsekretäre von KSZE-Gipfeltreffen, Folgetreffen und Zwischentreffen. 2. Das Sekretariat wird auch andere Aufgaben wahrnehmen, die ihm von dem Rat oder dem Ausschuß Hoher Beamter übertragen werden. - 16 - 3. Zur Wahrnehmung der oben angeführten Aufgaben besteht das Sekretariat aus folgendem Mitarbeiterstab: - einem Direktor, der über den Ausschuß Hoher Beamter dem Rat gegenüber verantwortlich ist; - drei Beamten, die mit der Organisation von Treffen (einschließlich Protokoll und Sicherheit), Dokumentation und Information, Finanz- und Verwaltungsfragen betraut sind. Neben diesen Obliegenheiten kann der Direktor im Rahmen des Tätigkeitsbereichs des Sekretariats andere Aufgaben festlegen; - administrativem und technischem Personal, das vom Direktor eingestellt wird. F. Konfliktverhütungszentrum (KVZ) 1. Das Konfliktverhütungszentrum unterstützt den Rat beim Abbau der Gefahr von Konflikten. Funktionen und Aufbau des Zentrums sind nachstehend beschrieben. 2. In der ersten Phase seines Bestehens ist es Aufgabe des Zentrums, die Durchführung von vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen zu unterstützen, wie etwa: - den Mechanismus für Konsultation und Zusammenarbeit in bezug auf ungewöhnliche militärische Aktivitäten; - den jährlichen Austausch militärischer Informationen; - das Kommunikationsnetz; - die jährlichen Treffen zur Beurteilung der Durchführung der VSBM; - Zusammenarbeit bei gefährlichen Zwischenfällen militärischer Art. 3. Das Zentrum könnte auch andere Funktionen übernehmen; ungeachtet der oben angeführten Aufgaben können ihm vom Rat der Außenminister in Zukunft zusätzliche Aufgaben im Hinblick auf ein Streitschlichtungsverfahren sowie umfangreichere Aufgaben im Zusammenhang mit der Beilegung von Streitfällen übertragen werden. Konsultativausschuß 4. Der Konsultativausschuß, der sich aus Vertretern aller Teilnehmerstaaten zusammensetzt, ist dem Rat gegenüber verantwortlich. Bis zum Folgetreffen in Helsinki werden diese Vertreter in der Regel die Delegationsleiter bei den VSBM-Verhandlungen sein. Der Konsultativausschuß: - veranstaltet die Treffen der Teilnehmerstaaten, die im Rahmen des Mechanismus betreffend ungewöhnliche militärische Aktivitäten einberufen werden können; - veranstaltet die jährlichen Treffen zur Beurteilung der Durchführung der VSBM; - 17 - - bereitet Seminare über Militärdoktrinen und alle weiteren Seminare vor, die die Teilnehmerstaaten gegebenenfalls vereinbaren; - führt die Aufsicht über das Sekretariat des Zentrums; - dient als Forum für die Erörterung und nötigenfalls Klarstellung der im Rahmen vereinbarter vertrauens- und sicherheitsbildender Maßnahmen ausgetauschten Informationen; - hat im Rahmen des Mandats für das KVZ die Gesamtverantwortung für das Kommunikationsnetz. 5. Der Konsultativausschuß arbeitet nach KSZE-Verfahrensregeln. Er legt sein Arbeitsprogramm selbst fest und kann die Abhaltung zusätzlicher Treffen beschließen. Die Organisation von Treffen der Teilnehmerstaaten, die gemäß den Verfahrensregeln betreffend ungewöhnliche militärische Aktivitäten auf Ersuchen eines oder mehrerer Teilnehmerstaaten einberufen werden, obliegt dem Direktor des KVZ-Sektretariats. Bis zu dessen Ernennung obliegt diese Funktion dem Exekutivsekretär der VSBM-Verhandlungen. Sekretariat 6. Das Sekretariat nimmt die Aufgaben wahr, die ihm vom Konsultativausschuß, demgegenüber es verantwortlich ist, übertragen werden. Es errichtet und führt insbesondere eine Datenbank, deren Nutzung allen Teilnehmerstaaten offensteht und die unter Verwendung der im Rahmen vereinbarter vertrauens- und sicherheitsbildender Maßnahmen ausgetauschten militärischen Informationen erstellt wird, und gibt auf dieser Grundlage Jahrbücher heraus. 7. Das Sekretariat besteht aus folgendem Mitarbeiterstab: - einem Direktor; - zwei Beamten, die mit der Organisation von Treffen (einschließlich Protokoll und Sicherheit), Kommunikation, Dokumentation und Information, Finanz- und Verwaltungsfragen betraut sind; - administrativem und technischem Personal, das vom Direktor eingestellt wird. 8. Das erste Treffen des Konsultativausschusses des Konfliktverhütungszentrums findet am 3. Dezember 1990 unter dem Vorsitz Jugoslawiens statt. G. Büro für freie Wahlen 1. Aufgabe des Büros für freie Wahlen ist es, im Zusammenhang mit Wahlen in den Teilnehmerstaaten Kontakte und den Informationsaustausch zu erleichtern. Dadurch fördert das Büro die Durchführung der Punkte 6, 7 und 8 des Dokuments des Kopenhagener Treffens der Konferenz über die Menschliche Dimension der KSZE (die einschlägigen Bestimmungen finden sich in Anhang I). - 18 - 2. Zu diesem Zweck werden vom Büro: - Informationen - einschließlich der von den zuständigen Behörden der Teilnehmerstaaten zur Verfügung gestellten Informationen - über die Termine, Verfahrensregeln und offiziellen Ergebnisse von nationalen Wahlen in den Teilnehmerstaaten gesammelt, Berichte über die Beobachtung von Wahlen zusammengestellt und auf Ersuchen an Regierungen, Parlamente und interessierte Privatorganisationen weitergegeben; - Kontakte zwischen Regierungen, Parlamenten oder Privatorganisationen, die Wahlen zu beobachten wünschen, und den zuständigen Behörden der Staaten, in denen Wahlen bevorstehen, erleichtert; - auf Ersuchen der Teilnehmerstaaten Seminare oder andere Treffen über Wahlverfahren und demokratische Institutionen organisiert; das Büro dient solchen Veranstaltungen als Tagungsort. 3. Das Büro trägt der Arbeit anderer in diesem Bereich tätiger Institutionen Rechnung und arbeitet mit diesen zusammen. 4. Das Büro wird andere Aufgaben wahrnehmen, die ihm vom Rat übertragen werden. 5. Das Büro besteht aus folgendem Mitarbeiterstab: - einem Direktor, der über den Ausschuß Hoher Beamter dem Rat gegenüber verantwortlich ist; - einem Beamten; - administrativem und technischem Personal, das vom Direktor des Büros eingestellt wird. H. Verfahren und Modalitäten betreffend KSZE-Institutionen Regelungen für die Besetzung der Posten 1. Der Direktor jeder Institution ist ein ranghoher Beamter bzw. eine ranghohe Beamtin, der/die von seiner/ihrer Regierung entsandt und vom Rat für eine einmalige Amtszeit von drei Jahren nach dem Prinzip der Rotation ernannt wird. 2. Ist der Direktor nicht mehr in der Lage, seinen Amtsobliegenheiten nachzukommen, ernennt der Vorsitzende des Rates bis zu dessen nächstem Treffen nach Rücksprache mit den Teilnehmerstaaten einen Direktor ad interim. 3. Die Beamten werden von ihren Regierungen entsandt. Ihre Amtszeit dauert in der Regel zwei Jahre. Der Direktor und der Entsendestaat können eine Verlängerung dieser Amtszeit um ein Jahr vereinbaren. 4. Die Ernennung der Beamten folgt einem Rotationssystem in der Reihenfolge des französischen Alphabets. Für jede Stelle in der Institution wird der Beginn des Turnus durch - 19 - das Los bestimmt. Freie Stellen werden den Teilnehmerstaaten in der genannten Reihenfolge angeboten, bis die betreffende Stelle besetzt ist. 5. Kein Teilnehmerstaat besetzt mehr als eine für entsandtes Personal vorgesehene Stelle in KSZE-Institutionen mit Angehörigen seines Staates, es sei denn, kein anderer Teilnehmerstaat wäre bereit, einen seiner Staatsangehörigen auf eine freie Stelle zu entsenden. 6. Jeder Beamte/jede Beamtin wird vom betreffenden Teilnehmerstaat nach Rücksprache mit dem Direktor vorgeschlagen, der anschließend die Ernennung vornimmt. 7. Administratives und technisches Personal wird vom Direktor der Institution eingestellt. Für Dolmetscher- und Übersetzungsdienste werden je nach Bedarf entsprechende Vorkehrungen getroffen. 8. Der Direktor jeder Institution legt selbst die Geschäftsverteilung fest. 9. Die Mitarbeiter werden vom Entsendestaat beim Gastland akkreditiert, in dem sie vollen diplomatischen Status genießen. Kosten 10. Die Kosten: - für das entsandte Personal werden vom Entsendestaat getragen; - für die Einrichtung der KSZE-Institutionen werden gemäß KSZE-Verfahrensregeln aufgeteilt; - für den Betrieb, einschließlich der Kosten für Dienstreisen von Mitarbeitern ab dem Zeitpunkt ihrer Ernennung, werden gemäß KSZE-Verfahrensregeln aufgeteilt; - für die Räumlichkeiten der Institution und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich jener für die am Sitz der Institution stattfindenden Treffen, werden vom Gastland getragen. 11. Die Gastländer verpflichten sich, die Institutionen in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben uneingeschränkt zu erfüllen und vertragliche wie auch finanzielle Verpflichtungen einzugehen, und ihnen einen entsprechenden diplomatischen Status zu gewähren. 12. Eine wirksame Arbeitsweise der vom Gipfel geschaffenen institutionellen KSZE-Strukturen setzt vereinbarte Regelungen für Verwaltung, Finanzen und Personal voraus. 13. Dazu legt ein Gremium, das unter dem Vorsitz des Exekutivsekretärs des Vorbereitungsausschusses steht und sich aus dem Exekutivsekretär des Pariser Gipfels und dem des New Yorker Außenministertreffens sowie aus den Vertretern der Gastländer der neuen KSZE- - 20 - Institutionen zusammensetzt, den Teilnehmerstaaten bis Ende Dezember 1990 einen Bericht und Vorschläge vor. Dieser Bericht und diese Vorschläge werden von einer dem Ausschuß Hoher Beamter verantwortlichen Ad-hoc-Expertengruppe der Teilnehmerstaaten geprüft, die vom 14. bis 18. Januar 1991 in Wien zusammentritt und endgültige Empfehlungen zum oben genannten Themenkreis abgibt. Der Vertreter des Staates, der den Vorsitz im Ausschuß Hoher Beamter innehat, beruft das Treffen ein und sitzt ihm vor. 14. Bei seinem ersten Treffen prüft der Ausschuß Hoher Beamter diese Empfehlungen und faßt die erforderlichen Beschlüsse. Der erste Direktor jeder Institution wird beim ersten Treffen des Ausschusses Hoher Beamter nominiert und vom Rat innerhalb einer Woche im Wege der stillschweigenden Zustimmung bestätigt. Das Exekutivsekretariat der VSBM-Verhandlungen in Wien wird dem ersten Treffen des Konsultativausschusses des KVZ und des Ausschusses Hoher Beamter seine Dienste zur Verfügung stellen. 15. Das KSZE-Sekretariat, das Konfliktverhütungszentrum und das Büro für freie Wahlen unterstehen dem Rat, der befugt ist, deren Aufgaben und Arbeitsmethoden festzulegen. Vorkehrungen hinsichtlich der Verfahrensregeln, Modalitäten und Standorte dieser Institutionen können beim Folgetreffen in Helsinki überprüft werden. I. Kommunikation Der Rat kann auf Empfehlung des Konsultativausschusses und des Ausschusses Hoher Beamter nach Bedarf beschließen, daß das als Teil der Vereinbarung über zusätzliche vertrauensund sicherheitsbildende Maßnahmen errichtete Kommunikationsnetz auch für andere KSZEbezogene Zwecke eingesetzt werden kann. J. Anwendung der KSZE-Verfahrensregeln Die Verfahrensregeln, die Arbeitsmethoden, der Kostenverteilerschlüssel und die sonstigen KSZE-Modalitäten finden, sofern nicht anders beschlossen, sinngemäß Anwendung. II. Expertentreffen A. Expertenseminar über Demokratische Institutionen Das Expertenseminar über demokratische Institutionen findet von Montag, dem 4. November 1991, bis Freitag, dem 15. November 1991, in Oslo statt. Bei diesem sollen Mittel und Wege zur Festigung und Stärkung tragfähiger demokratischer Institutionen in den Teilnehmerstaaten erörtert werden, einschließlich vergleichender Studien über die Gesetzgebung im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten, unter anderem unter Nutzung der Erfahrungen des Europarates und der Aktivitäten der Kommission "Demokratie durch Recht". Tagesordnung, Zeitplan und andere organisatorische Modalitäten finden sich in Anhang II. - 21 - B. Expertentreffen über Nationale Minderheiten Das Expertentreffen über nationale Minderheiten findet von Montag, dem 1. Juli 1991, bis Freitag, dem 19. Juli 1991, in Genf statt. Bei diesem soll die Frage der nationalen Minderheiten und der Rechte von Personen, die diesen angehören, unter gebührender Beachtung der unterschiedlichen Situationen und der rechtlichen, geschichtlichen, politischen und wirtschaftlichen Hintergründe ausführlich erörtert werden. Gegenstand der Diskussion ist: - ein Meinungsaustausch über praktische Erfahrungen, insbesondere über innerstaatliche Rechtsvorschriften, demokratische Institutionen, internationale Übereinkommen und andere mögliche Formen der Zusammenarbeit; - eine Überprüfung der Durchführung der einschlägigen KSZE-Verpflichtungen und die Prüfung von Möglichkeiten zur Verbesserung der einschlägigen Normen; - eine Prüfung neuer Maßnahmen zur Verbesserung der Durchführung der genannten Verpflichtungen. Tagesordnung, Zeitplan und andere organisatorische Modalitäten finden sich in Anhang III. - 22

 
 
 

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