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Tod in der Haft: Japan hat noch viel zu tun für die Einhaltung des Menschenrechts auf Asyl

Japan anerkennt kaum Asylanträge. Regelmässig kritisiert die Uno Japans tiefe Anerkennungsrate von Asylanträgen: 2019 anerkannten die Behörden gerade einmal 44 von 10 375 Anträgen, 37 Personen wurde ein Aufenthalt aus humanitären Gründen gestattet. Ein tragischer Todesfall und ein Dokumentarfilm rücken die Behandlung von Antragstellern nun in den Blickpunkt.

Ratnayake Liyanage Wishma Sandamali war erst 33 Jahren alt, als sie in der Haft von Japans Immigrationsbehörden dahinsiechte. Fieber schwächte die Frau aus Sri Lanka über Wochen, die nach dem Auslaufen ihres Visums untergetaucht war und später einen Asylantrag stellte. Zuletzt konnte sie kaum noch einen Bissen Essen herunterschlucken. Doch die Behörden hörten nicht auf ihre Bitten, sie in ein Krankenhaus zu verlegen. Am 6. März starb sie ihn ihrer Einzelzelle.

Ihr Tod ist kein Einzelschicksal. In den vergangenen 20 Jahren sind laut Angaben von Aktivisten 15 weitere Migranten in der Haftzentren der Einwanderungsbehörden gestorben.


Doch Ratnayakes Schicksal zog die grössten politischen Folgen nach sich. Nicht nur sprach die Justizministerin Yoko Kamikawa ihren Eltern ihr Beileid aus. Die Regierungskoalition stoppte auch eine lange geplante Reform des Gesetzes zur Immigrationskontrolle und Anerkennung von Flüchtlingen, das eine Möglichkeit zur Zwangsabschiebung einführen sollte.


Mit Ratnayakes Tod erhält das Schicksal von Ausländern in Abschiebehaft grössere Aufmerksamkeit. Oppositionsparteien fordern eine Untersuchung der Vorwürfe, dass die Frau aus Sri Lanka in der Verwahrung gequält worden sei. Sie verlangen dazu die Freigabe von Videoaufnahmen aus dem Haftzentrum der Einwanderungsbehörde.

Für zusätzliches öffentliches Interesse sorgt gegenwärtig der Dokumentarfilm «Ushiku – eine Ungerechtigkeit olympischen Ausmasses» von Thomas Ash. Der Journalist filmte mit versteckter Kamera Interviews mit Insassen der Internierungsanstalt Ushiku in der Präfektur Ibaraki.



Harte Abschiebehaft: Ehemalige Insassen berichten über ihr Schicksal

Ein Mann aus Zentralafrika, der sich als Louis Christian identifiziert, erzählt, dass er von seinen 19 Jahren in Japan insgesamt 7 in Haft verbracht habe. Denn immer wieder lehnten die Einwanderungsbehörden seinen Asylantrag ab. Nicht einmal eine Heirat mit einer Japanerin sicherte seine Lage. «Die Behörden haben versucht, meine Ehe zu zerstören», sagt er bei einem Pressegespräch im Klub der Auslandskorrespondenten. Sie hätten auch seine Frau gedrängt, sich scheiden und ihr Kind abtreiben zu lassen, als er einmal inhaftiert worden sei, sagt Christian. Das Leben im Gefängnis sei von Mobbing, schlechtem Essen und miserablen Haftbedingungen geprägt gewesen: «Selbst als ich krank war und Blut spuckte, wurde ich nicht ins Krankenhaus gebracht.»


Japan ist im Visier von Uno-Menschenrechtsexperten

Ob die Haftbedingungen schlechter sind als für japanische Straftäter, ist eine andere Frage. Japans Gefängnisse sind zwar sicher, aber berüchtigt für harsche Haftbedingungen, die mit strengen Regeln den Verurteilten nicht nur die Freiheit, sondern auch ihren freien Willen nehmen.


Japans Asylrechtsreform löst die Probleme nicht

Inzwischen wächst die Handlungsbereitschaft der Regierung, wie der gescheiterte Reformversuch des Einwanderungskontrollgesetzes zeigt. Damit wollte das Justizministerium wenigstens die unbegrenzte Haft beschränken. Da bis September Unterhauswahlen stattfinden werden, ist eine neue Reform für längere Zeit vom Tisch.

https://www.nzz.ch/international/japan-immigrationsreform-stoppt-nach-tod-einer-asylbewerberin-ld.1626821


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