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Putschversuch in Rumänien:Die vorgelegten Geheimdienstberichte rechtfertigen NICHT die Absage der Präsidentschaftswahlen. Welche Rolle spielen EU&NATO bei diesem Angriff auf die rumänische Demokratie

Hans Hederich, Politikwissenschaftler aus Rumänien: zu den Berichten einiger Nachrichtendienste über die Wahlkampagne des Kandidaten Calin Georgescu (CG) und den Ablauf der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen 2024

Nach Einsichtnahme in die fünf Berichte, die SRI (zwei Dokumente), SIE, STS und MAI dem CSAT (Oberster Rat für die Verteidigung des Landes) vorgelegt haben und die die Grundlage für den Beschluss Nr. 32 des CCR (rumänisches Verfassungsgericht) vom 6. Dezember 2024 bildeten, den ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen vom 22. bis 24. November 2024 zu annullieren, weil der Wahlprozess durch die böswillige Einmischung eines externen staatlichen Akteurs (Russische Föderation) verfälscht worden sei, haben wir Folgendes festgestellt:


ZUSAMMENFASSUNG

I.) Die aufgelisteten Dokumente enthalten KEINE hinreichend schlüssigen Informationen, die die Maßnahme der Annullierung des ersten Wahlgangs der Präsidentschaftswahlen bzw. des gesamten Wahlverfahrens durch das CCR rechtfertigen würden.


II.) Die Annullierung des Wahlprozesses stellt einen potenziellen schweren Missbrauch der Verfassung bzw. einen potenziellen Staatsstreich dar.

IN DER TAT

1. Die Berichte beschreiben überwiegend routinemäßige Wahlaktivitäten

Die überwiegende Mehrheit der vorgelegten Informationen bezieht sich auf Routineverfahren und -tätigkeiten, die für eine Präsidentschaftswahl typisch sind, sowohl für den Kandidaten der CG als auch für die oben genannten Institutionen.


2. Die festgestellten Rechtsverstöße betreffen die Finanzierung, die Verbreitung von Videos und Cyberangriffe

Die festgestellten Informationen über (potenzielle) Verstöße gegen Rechtsnormen oder berufliches/unternehmerisches Verhalten beziehen sich auf die Finanzierung der Verbreitung der Videos des CG-Kandidaten, die teilweise Nichteinhaltung der Vorschriften der Ständigen Wahlbehörde (AEP) zur Löschung bestimmter Videos durch die Plattform TikTok, Cyberangriffe auf die Kommunikationsinfrastruktur der AEP in Höhe von „über 85.000“ und Ähnliches. Aus den Berichten geht die Schwere/Relevanz dieser angeblich rechtswidrigen Tatsachen für die Entscheidung, den Wahlvorgang abzubrechen, nicht hervor.


3. Informationen über die Einmischung eines „externen staatlichen Akteurs“ fehlen fast vollständig

Bis auf wenige Ausnahmen fehlen Informationen über die mögliche Einmischung eines staatlichen Akteurs (Russische Föderation) in den Wahlkampf des GC-Kandidaten und/oder in den Wahlprozess. Es fehlen Informationen, die eine böswillige Einmischung eines angeblichen externen staatlichen Akteurs belegen.


4. Der Wahlprozess verlief normal

Die Berichte kommen im Wesentlichen zu dem Schluss, dass der Wahlprozess normal und ohne Komplikationen oder Störungen jeglicher Art verlaufen ist.


5. Rechtsnormen, gegen die der Kandidat der GC verstoßen hat, fehlen

Es fehlt der Hinweis auf konkrete Rechtsnormen (z.B. Gesetzesnummer, Artikel, Absatz), gegen die der CG-Kandidat bzw. die ihn unterstützenden Personen verstoßen haben sollen.


EMPFEHLUNGEN

1. Detaillierte und unvoreingenommene Analyse der oben genannten Berichte und des CCR-Beschlusses Nr. 32 durch interdisziplinäre Teams, die sich aus Juristen und Fachleuten aus anderen Bereichen (Journalisten, NGOs, Wissenschaft, ...) zusammensetzen

2. Vorlage der Berichte und des CCR-Beschlusses Nr. 32 bei parlamentarischen Untersuchungen

3. Unterrichtung der zuständigen internationalen Gremien (EU, EG, NATO, OSZE, UN) über die Ergebnisse der Überprüfung und der Untersuchungen

4. Weiterleitung an die nationalen Behörden (einschließlich der strafrechtlichen Verfolgung, falls erforderlich) im Falle von Illegalität seitens des CG-Kandidaten oder seines Teams und anderer.

Autor: Hans Hedrich, Politikwissenschaftler, Bürgerrechtler (Sighisoara / München / Brüssel)

Datum: 10. 12. 2024


IFFW: Offen ist bisher, was hinter den Kulissen geschah in den zwei Tagen zwischen der Erklärung nach der Neuauszählung, dass das Wahlergebnis korrekt war und der Annullierung der Wahl? Wer hat hier die Strippen gezogen?

 
 
 

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