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Niger hat Recht, die Akkreditierung des Botschafters zu verweigern: Frankreich müsste ihn abziehen

Frankreich und die EU halten an kolonialer Rechtssetzung fest: Wir bestimmen, was Recht ist und stehen selbst über dem Recht


Das Akkreditierungsverfahren für Botschafter

Ein Botschafter benötigt vor der Aufnahme seiner Tätigkeit im Gastland eine Akkreditierung. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass der Diplomat vom Empfangsstaat anerkannt wird und seine diplomatische Tätigkeit aufnehmen kann. Der Empfangsstaat hat das Recht, die Akkreditierung ohne Angabe von Gründen zu verweigern (sog. "non grata"-Erklärung). Im Falle einer solchen Ablehnung muss der entsendende Staat den betroffenen Diplomaten abberufen oder eine andere diplomatische Verwendung für ihn finden.


Rechtliche Grundlagen für Botschaften und Botschafter

Die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und Tätigkeit von Botschaften und Botschaftern ergeben sich aus dem Völkerrecht, insbesondere aus dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961. In Deutschland ist die Auslegung dieser Regelungen im Gesetz zur Ausführung des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen und des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen von 2011 geregelt.



 
 
 

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