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CDU-Mann Merz setzt sich gleich über das Grundgesetz & IStGH-Pflichten hinweg: Er will den mit internationalem Strafbefehl gesuchten vermeintlichen Kriegsverbrecher Netanjahu nicht festnehmen lassen

ntv: Wegen des Kriegs im Gazastreifen hat der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle erlassen, unter anderem gegen Israels Ministerpräsidenten Netanjahu. CDU-Boss Merz will diesen jedoch nicht anwenden, wenn Netanjahu Deutschland besucht. Die 124 IStGH-Mitgliedstaaten - zu denen etwa Deutschland und Frankreich, nicht aber Israel und die USA zählen - müssten demnach Netanjahu festnehmen, sobald er ihr Territorium betritt.

Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hält einen Deutschland-Besuch des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu trotz eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg für möglich. Er habe Netanjahu in einem Telefonat am Sonntag zugesagt, dass man für den Fall eines Besuchs "Mittel und Wege finden werde, dass er Deutschland besuchen und auch wieder verlassen kann, ohne dass er in Deutschland festgenommen worden ist", sagte der Gewinner der Bundestagswahl und wahrscheinliche nächste Bundeskanzler am Tag danach in Berlin.


Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hatte vor dem Hintergrund des Krieges im Gazastreifen im November Haftbefehle gegen Netanjahu sowie gegen den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Joav Galant und Hamas-Militärchef Mohammed Deif erlassen. Ihnen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Die 124 IStGH-Mitgliedstaaten - zu denen etwa Deutschland und Frankreich, nicht aber Israel und die USA zählen - müssten demnach Netanjahu festnehmen, sobald er ihr Territorium betritt.


Zur Erinnerung für die Bürger: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 25: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.


Es gilt die Unabhängigkeit der Justiz, die in diesem Fall zu dem Schluss gekommen ist, dass es hinreichend Indizien für sie gibt, diesen Schritt jetzt zu unternehmen", sagte Baerbock. Sie wolle sich aber nicht in laufende Verfahren einmischen. Vor einigen Tagen hatte Baerbock noch von einer "hypothetischen Frage" gesprochen und eine Prüfung angekündigt.

 
 
 

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