BSW sieht sich als nötige Opposition gegen Aufrüstungs- und Sanktionspolitik mit ihren verheerenden Folgen & beantragt beim Wahlausschuss des Bundestages eine Neuauszählung der Stimmen
- Wolfgang Lieberknecht
- 14. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Sahra Wagenknecht: Im neuen Bundestag fehlt eine Opposition, die sich der Aufrüstungs- und Sanktionspolitik mit ihren verheerenden Folgen für Wirtschaft und Sozialstaat konsequent entgegenstellt. Besonders bitter: Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass das BSW bei korrekter Stimmauszählung im Bundestag vertreten wäre (mehr dazu findet Ihr weiter unten).
Weil es keinen anderen Weg gibt, werden wir uns nun offiziell an den Wahlausschuss des Bundestags wenden und eine Neuauszählung fordern – wohl wissend, dass dort nur Parteien sitzen, die uns lieber draußen halten wollen. Jeder ehrliche Demokrat muss ein Interesse daran haben, die begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des neuen Bundestags auszuräumen.
Denn hier geht es nicht nur um das BSW – sondern auch darum, sicherzustellen, dass der Bundestag entsprechend der abgegeben Wählerstimmen zusammengesetzt ist. Ohne eine Neuauszählung bleibt der Zweifel bestehen, ob die neue Bundesregierung demokratische Legitimation besitzt. Wer jetzt versucht, das Thema auszusitzen, zeigt nur, dass ihm schnöde Machtinteressen wichtiger sind als fundamentale Regeln der Demokratie. Deshalb werden wir so lange weiter Druck machen, bis durch eine Neuauszählung sichergestellt ist, dass jede abgegebene Stimme auch gezählt wurde.
Herzliche Grüße
Sahra Wagenknecht, Amira Mohamed Ali und Christian Leye
BSW: Warum das amtliche Endergebnis nicht korrekt ist
Die Liste der nicht korrigierten, offensichtlichen Fehler und Unregelmäßigkeiten bei der letzten Bundestagswahl zu Ungunsten des BSW ist lang, auch nach Feststellung des amtlichen Endergebnisses! Nach den vereinzelten Überprüfungen fehlen dem BSW nur noch 9.529 Stimmen bzw. 0,019 Prozent für den Einzug in den Bundestag. Um aber sicherzustellen, dass der neue Bundestag tatsächlich den Wählerwillen repräsentiert, ist eine komplette Neuauszählung der Stimmen notwendig. Nicht allein, weil das Ergebnis extrem knapp ist, sondern weil es stichhaltige Argumente dafür gibt, dass besonders das BSW durch falsche Stimmenzählungen betroffen ist – auch im amtlichen Endergebnis:
Es gibt immer noch klar ersichtlich vertauschte Stimmen. In diesen Fällen hat das BSW angeblich null Stimmen erhalten und Kleinstparteien dagegen überproportional viele. Beispielsweise werden im amtlichen Endergebnis für den Wahlkreis 221 Rosenheim in der Gemeinde Raubling für den Wahlbezirk „Schulhaus Redenfelden (Erdgeschoss, links)“ im amtlichen Endergebnis für das BSW 0 Stimmen (0 %) und für das Bündnis Deutschland 16 Stimmen (4,9 %) ausgewiesen. Diese offensichtlichen Fehler wurden nicht alle korrigiert und betreffen allein über 500 BSW-Stimmen in rund 50 Wahlbezirken.
Die Differenzen zwischen vorläufigem und amtlichem Endergebnis belegen außerdem, dass das BSW von strukturellen Fehlern betroffen war. Denn auf 100.000 Stimmen gerechnet war das BSW zwölfmal stärker von falsch zugeordneten Stimmzetteln betroffen als im Durchschnitt die Parteien CDU, CSU, SPD, AfD, Grüne, Linke und Freie Wähler. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum diese strukturellen Gründe nicht auch vereinzelt in jeder Wahlurne zum Tragen gekommen sein sollten. Dies betrifft auch BSW-Stimmen, die fälschlicherweise als ungültig gezählt wurden. Diese Vermutung wurde durch punktuelle Neuauszählungen bestätigt, die in sehr wenigen Wahlbezirken vor der Feststellung des amtlichen Endergebnisses stattgefunden haben. Hier wurden vereinzelt BSW-Stimmen „gefunden“, die – auf 90.000 Wahlurnen und Briefwahlbezirke hochgerechnet – für das Überschreiten der Fünf-Prozent-Hürde reichen würden.
Es ist eine Tatsache, dass im Auszählprozess der Bundestagswahl Fehler aufgetreten sind. Aber die Bundeswahlleiterin, die gleichzeitig auch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes ist, hat sich selbst bisher nicht zu der damit verbundenen Fehlerquote geäußert, obwohl sie für die Organisation und Überwachung der Wahl verantwortlich ist. Dabei ergibt sich eine Mandatsrelevanz aus der Kombination des extrem knappen Ergebnisses mit dieser Fehlerquote im Auszählprozesses.
Fazit: Auch das amtliche Endergebnis ist nicht deckungsgleich mit den abgegebenen Stimmen. Und es gibt sehr plausible Argumente dafür, dass die demokratische Zusammensetzung des aktuellen Deutschen Bundestages in Frage steht. Da es keine Möglichkeit gab, vor der Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine komplette Neuauszählung zu erreichen, muss nun der neu zusammengetretene Bundestag in eigener Sache entscheiden, wissend, dass dies Auswirkungen auf Mandate und Mehrheiten haben kann. Es geht dabei nicht allein um das BSW, sondern auch um die übergeordnete Frage der demokratischen Legimitation des Parlaments auf Grundlage der abgegebenen Wählerstimmen. Die Aufklärung muss zügig geschehen, um diese Zweifel auszuräumen, denn es wäre ungeheuerlich, wenn erst in zwei Jahren festgestellt werden würde, dass seit der Wahl Entscheidungen auf Basis eines falsch zusammengesetzten Parlaments getroffen wurden.
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