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Wahlkreis 169

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Spielplatz im WEG-Innenhof – Wer haftet bei Unfällen und wer zahlt die Wartung?

Hallo zusammen! Wir haben bei uns in der Wohnanlage einen schönen, kleinen Spielplatz im gemeinsamen Innenhof, der rege von den Kindern der Eigentümer und Mieter genutzt wird. Nun sind einige der Holzgeräte merklich in die Jahre gekommen und splittern teilweise. Als Beirat frage ich mich, wer hier eigentlich für die Sicherheit und die regelmäßige Überprüfung zuständig ist. Haftet im Ernstfall die gesamte Eigentümergemeinschaft, wenn sich ein Kind verletzt? Und wie sieht es mit den Kosten für die Instandhaltung aus – werden die einfach auf alle Eigentümer umgelegt, auch auf diejenigen, die gar keine Kinder haben und den Spielplatz nie nutzen?


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Das ist ein wichtiges Thema, das man als Beirat definitiv nicht auf die lange Bank schieben sollte. Bei Spielplätzen auf dem Gemeinschaftseigentum greift die sogenannte Verkehrssicherungspflicht der WEG. Wenn da etwas passiert und keine regelmäßigen Prüfungen nachgewiesen werden können, haftet tatsächlich die Gemeinschaft. Eine sehr gute und verständliche Übersicht über diese Pflichten und die Kostenverteilung findest du auf https://www.coeles.de In den dortigen Fachartikeln wird genau erklärt, wie oft die Geräte von zertifizierten Prüfern kontrolliert werden müssen und wie die Kosten rechtssicher über das Hausgeld abgerechnet werden. Auch Eigentümer ohne Kinder müssen sich an diesen Kosten beteiligen, da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt.


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